Paul Kalkbrenner darf spielen – aber bei zu viel Lärm drohen Konsequenzen

Paul Kalkbrenner
Paul Kalkbrenner ist einer der bekanntesten deutschen DJs (Archivbild).

Eine vergleichbare Veranstaltung dieser Größe gab es auf dem Heiligengeistfeld noch nie: Das Konzert von Paul Kalkbrenner vor bis zu 20.000 Zuschauern stellt eine neue Dimension für Events auf der Fläche zwischen Reeperbahn und Hochbunker dar. Ganz freie Hand haben die Veranstalter daher nicht: Das Bezirksamt Mitte macht strenge Vorgaben zu Lärm, Müll und Verkehr.

Besonders genau schaut die Behörde auf die Lautstärke. Während des Konzerts am 27. Juni werden Kontrolleure die Lärmwerte überwachen und dafür sorgen, dass die Vorgaben eingehalten werden. Bei Verstößen drohen empfindliche Folgen – laut Bezirksamt können Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Auch können direkt vor Ort Maßnahmen ergriffen werden, wie es in einer öffentlichen Stellungnahme heißt – welche das genau sind, erklärt das Bezirksamt dabei nicht.

Kalkbrenner-Konzert: Strenge Auflagen beim Thema Müll

Beim Thema Müll gibt es ebenso klare Auflagen. Das Gelände muss sauber gehalten und Abfälle müssen zügig beseitigt werden. Damit will der Bezirk verhindern, dass Anwohner nach dem Konzert auf den Hinterlassenschaften der Feiernden sitzen bleiben.

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Und dieses Konzept gilt nicht nur fürs Heiligengeistfeld, sondern auch für die angrenzenden Gebiete, zum Beispiel in der Budapester Straße, Feldstraße oder Glacischaussee. Die Reinigungsmaßnahmen dort müssen sowohl während der Veranstaltung als auch während der Abstromphase erfolgen.

Zusätzlich müssen die Veranstalter ein Verkehrskonzept vorlegen. Dabei geht es unter anderem um An- und Abreise, mögliche Belastungen für umliegende Straßen und den Umgang mit größeren Besucherströmen.

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Mit erwarteten 20.000 Besuchern stellt die Veranstaltung dabei eine neue Dimension der Nutzung dieser zentralen Veranstaltungsfläche dar, so das Bezirksamt. Dass sich daraus eine Regelung für zukünftige Events in der Größenordnung auf dem Heiligengeistfeld ableiten lässt, sieht die Behörde jedoch nicht.

„Die Genehmigung von Großveranstaltungen sind Einzelfallentscheidungen, die immer auf die konkreten Gegebenheiten, wie den Veranstaltungsort, eingehen. Die Anforderungen an ein großes Konzert im dicht bebauten innerstädtischen Bereich sind sicherlich höher als beispielsweise an eine Sportveranstaltung“, erklärte eine Sprecherin des Bezirksamts Mitte der MOPO.