Verkehrskolumne

Einmal abgesenkter Bordstein (links) am Lohkamp, einmal unbefestigte Grandfläche. Was gilt nun wo? Rechts wird die Sache durch ein Halteverbotsschild spezifiziert. Foto: (c) RUEGA

paidFalsch geparkt – ohne es zu merken? Dieses Problem kennen viele Autofahrer

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Eigentlich ist die Regel ja einfach: Zum Parken ist die Fahrbahn zu nutzen – oder der Seitenstreifen. Gehwege sind tabu, sofern sie nicht ausdrücklich freigegeben sind. Aber was gilt, wenn Gehwege und Seitenstreifen sehr ähnlich aussehen? Oft genug kann man beobachten, dass Menschen dann schon mal in den Tüdel kommen. Auch Polizei und Behörden behandeln die Angelegenheit mitunter flexibel. Weil die StVO in der Frage auch uneindeutig ist.

In Hamburg gibt es viele dieser kleinen Wohnstraßen: Im Lohkamp (Billstedt) gibt es eine asphaltierte Fahrbahn und direkt daneben eine unbefestigte Grandfläche, auf der einen Seite mit abgesenktem Bordstein, auf der anderen ohne Bordstein. In der Sickerkoppel (Sasel) sieht es ganz ähnlich aus, es gibt keinen Bordstein, und es wird auf beiden Seiten geparkt.

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