Falsch geparkt – ohne es zu merken? Dieses Problem kennen viele Autofahrer
Eigentlich ist die Regel ja einfach: Zum Parken ist die Fahrbahn zu nutzen – oder der Seitenstreifen. Gehwege sind tabu, sofern sie nicht ausdrücklich freigegeben sind. Aber was gilt, wenn Gehwege und Seitenstreifen sehr ähnlich aussehen? Oft genug kann man beobachten, dass Menschen dann schon mal in den Tüdel kommen. Auch Polizei und Behörden behandeln die Angelegenheit mitunter flexibel. Weil die StVO in der Frage auch uneindeutig ist.
In Hamburg gibt es viele dieser kleinen Wohnstraßen: Im Lohkamp (Billstedt) gibt es eine asphaltierte Fahrbahn und direkt daneben eine unbefestigte Grandfläche, auf der einen Seite mit abgesenktem Bordstein, auf der anderen ohne Bordstein. In der Sickerkoppel (Sasel) sieht es ganz ähnlich aus, es gibt keinen Bordstein, und es wird auf beiden Seiten geparkt.
- Deutsch (Deutschland)
MOPO+ Abo
für 1,00 €Jetzt sichern!Neukunden lesen die ersten 4 Wochen für nur 1 €!Zugriff auf alle M+-ArtikelWeniger Werbung
Danach nur 7,90 € alle 4 Wochen //
online kündbarMOPO+ Black Week Deal
1 Jahr für 52 €Jetzt sichern!1 Jahr M+ für 1 € pro Woche lesen!Zugriff auf alle M+-ArtikelWeniger Werbung
Im zweiten Jahr 79 € //
online kündbar
Anmerkungen oder Fehler gefunden? Schreiben Sie uns gern.