Neue Mietwucher-App: So können Hamburger Miete checken und melden

Wohnungen in Hamburg
Häuser mit Wohnungen in einem Neubaugebiet. In Hamburg wurden im vergangenen Jahr wieder mehr Wohnungen fertiggestellt. (Symbolbild).

Schon 32.000 Menschen haben sich bundesweit über die Mietwucher-App gegen überhöhte Mieten gewehrt. Für Hamburg gibt es die Möglichkeit erst seit sechs Wochen über die neue App. Aus einer Senatsanfrage geht nun hervor, was für horrende Mieten gemeldet wurden – und was seitdem getan wurde.

Wie hoch ist die Nettokaltmiete? Wo wohnst du genau? Wie alt ist die Wohnung und wie die Ausstattung? Diese Informationen genügen bereits, um beim Mietwucher-Check der Partei Die Linke schnell zu ermitteln, ob eine Miete überhöht ist (20 Prozent über der Regelmiete) oder es sich sogar um Mietwucher (50 Prozent drüber) handelt. Dann kann einfach mit einem Klick eine Meldung an das zuständige Bezirksamt verschickt werden.

Diese App gibt es bereits für andere Städte, seit Mitte November ist sie auch für Hamburg freigeschaltet. Wie eine Anfrage der Linken an den Senat ergab, haben innerhalb der ersten vier Wochen bereits rund 200 Personen Gebrauch davon gemacht. Eine erstaunlich hohe Zahl. Zum Vergleich: In den Jahren davor gab es in jedem Bezirksamt nur einzelne Meldungen von Mietern.

Miete checken über die App der Linken in Hamburg

Besonders häufig wurde von der Mieten-App in den zentraleren Bezirken Gebrauch gemacht. In Mitte waren es 56 Meldungen, in Altona und Nord je 42, in Eimsbüttel 36. In Wandsbek gab es 18 Meldungen, in Harburg und Bergedorf nur vier insgesamt. Erstaunlich ist dabei, dass zwei Drittel der Mieter dabei sogar eine Überschreitung der ortsüblichen Mieten von mehr als 50 Prozent angaben. Sollten sich diese Angaben bestätigen, so geben die Ämter das an die Staatsanwaltschaft weiter, da es sich dann um einen strafbaren Mietwucher handelt.

Auf Bundesebene haben seit Mitte November knapp 32.000 Menschen mit Hilfe der App Werte aus Städten wie Berlin, Freiburg, Leipzig, München, Erfurt oder Dortmund mit dem jeweiligen Mietspiegel verglichen. Mehr als 22.000 Mal habe die angegebene Miete um mindestens 20 Prozent höher gelegen, davon in rund 13.000 Fällen sogar um mindestens 50 Prozent, hieß es von der Linken dazu.

Wie der Hamburger Senat mitteilt, gibt es aber bisher noch keine Folgen für die genannten Vermieter. Denn zunächst einmal müssen die Ämter die ganzen Angaben aus der App überprüfen. Dafür werden die Mieter angeschrieben – sie mussten in der App Name und Adresse angeben – und um etliche Unterlagen gebeten, die die Angaben belegen. Dazu zählen der Mietvertrag, die Baualtersklasse des Hauses und Ausstattungsmerkmale wie Küche, Bad oder Aufzug.

Hamburg: Überhöhte Miete? Ab 20 Prozent ist Schluss

Diese Unterlagen sind dabei noch der einfache Part. Denn der Mieter muss auch nachweisen, dass er sich in ganz Hamburg um eine vergleichbare Wohnung zu einem niedrigeren Preis bemüht hat. Im Schreiben der Behörde heißt es dazu, dass die Anzahl der Bewerbungen, die Besichtigungstermine, die Anzahl und Namen der Wohnungsunternehmen und der Zeitraum der Bemühungen zu nennen sei. Denn mit diesen Unterlagen solle die für eine Ahndung nötige „Ausnutzung einer Mangelsituation“ auf dem Wohnungsmarkt belegt werden.

Da wundert es nicht, dass innerhalb der erst wenige Wochen freigeschalteten App bisher noch kein Mieter die erforderlichen Unterlagen komplett eingereicht hat, wie der Senat in der Linken-Anfrage mitteilt.

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Dazu sagt Heike Sudmann, wohnungspolitische Sprecherin der Linken-Fraktion: „Der Senat lässt die Mieter:innen bei völlig überhöhten Mieten im Regen stehen. Statt sie zu unterstützen, schreckt er sie mit formalen Schreiben und umständlichen Fragebögen ab.“ Das ist laut den Linken in Frankfurt, wo es die App schon länger gibt, ganz anders. Dort würden die Mieter ermutigt und die Stadt stehe ihnen zur Seite.

Das habe dort am Main zu jährlich rund 200 Meldungen geführt. Die Stadt habe Rückzahlungen und Bußgelder von mehreren hunderttausend Euro für Mieter erstritten.

Der Hamburger Senat hält dem entgegen, dass das ohne eine notwenige Änderung des Paragraphen 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes sehr aufwendig und nur in wenigen Einzelfällen erfolgreich sei. Der Passus regelt, dass Mieter nachweisen müssen, dass der Vermieter die Notlage des Mieters – der keine andere, günstigere Wohnung finden konnte – ausgenutzt hat und es so zu der hohen Miete gekommen ist.