Neue Details zum Prozess: Was Christina Block jetzt droht

Steakhaus-Erbin Christina Block.
Steakhaus-Erbin Christina Block.

Christina Block muss sich wahrscheinlich schon ab Juli vor dem Landgericht Hamburg verantworten. Der Block-House-Erbin wird vorgeworfen, die Entführung von zwei ihrer Kinder aus Dänemark geplant und in Auftrag gegeben zu haben. Was der Mutter im Falle einer Verurteilung droht.

Die Hamburger Block-House-Erbin Christina Block wird wahrscheinlich ab Juli vor der Großen Strafkammer 32 des Hamburger Landgerichts stehen. Zwar hat das Gericht noch nicht abschließend über die Verfahrenseröffnung beschieden, doch nach Informationen des SHZ laufen bereits die Vorbereitungen für den Mammutprozess, der bundesweit für Aufsehen sorgen wird. Prozessauftakt soll im Juli sein, wahrscheinlich am Freitag, 11. Juli, um 9.30 Uhr. Der Prozess könnte sich bis kurz vor Weihnachten 2025 hinziehen.

Christina Block wird von der Staatsanwaltschaft der schweren Entziehung Minderjähriger in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung beschuldigt. Es wird ihr laut Anklagschrift vorgeworfen, die Entführung der Kinder in der Neujahrsnacht von 2023 auf 2024 geplant und in Auftrag gegeben zu haben.

Dieser Prozess dürfte der vorläufige Höhepunkt eines langjährigen Sorgerechtsstreits sein, der die Hamburger High Society und darüber hinaus seit Jahren bewegt. Zuletzt hatte auch das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde Blocks abgewiesen.

Neben Christina Block sechs weitere Beschuldigte vor Gericht

Neben der Steak-House-Erbin werden sich wahrscheinlich ab Juli auch sechs weitere Beschuldigte vor der Großen Strafkammer verantworten müssen.

So der Israeli Tal S.. Er wird ebenfalls der schweren Entziehung Minderjähriger und damit zusammenhängender Delikte beschuldigt. Er soll an der Ausführung der Entführung in der Silbernacht beteiligt gewesen sein. Der Mann war am 27. September 2024 bei seiner Einreise nach Zypern festgenommen und nach Hamburg ausgeliefert worden. Er sitzt seitdem in U-Haft. Weitere Tatverdächtige, die nach der Entführung von Frankfurt nach Israel ausgeflogen waren, sind weiterhin flüchtig.

Ex-Sportmoderator Gerhard Delling unter Mitangeklagten

Ex-ARD-Sportmoderator Gerhard Delling, der Lebensgefährte von Christina Block, wird der Beihilfe zur schweren Entziehung Minderjähriger beschuldigt. Delling sagte dem NDR, er habe in seinem ganzen Leben noch nichts Unrechtes getan.

Angeklagt wird auch ein enger Vertrauter von Firmenpatriarch Eugen Block. Er steht im Verdacht, im Vorfeld der Tat Informationen beschafft und logistische Unterstützung geleistet zu haben. Eine zentrale Rolle in dem Entführungsfall soll das Grand Hotel Elysée Hamburg spielen.

Ex-ARD-Sportmoderator Gerhard Delling, der Lebensgefährte von Christina Block, wird der Beihilfe zur schweren Entziehung Minderjähriger beschuldigt.
Ex-ARD-Sportmoderator Gerhard Delling, der Lebensgefährte von Christina Block, wird der Beihilfe zur schweren Entziehung Minderjähriger beschuldigt.

In dem Fünf-Sterne-Hotel sollen die Entführer mit falschen Namen und teilweise mehrere Wochen untergekommen sein. Laut Anklageschrift sollen dadurch allein für Unterkunft und Verpflegung Kosten in Höhe von 221.710 Euro entstanden sein. In dem renommierten Hotel feiert übrigens auch die Gewerkschaft der Polizei ihre traditionelle Sternenparty.

Was sich in der Silvesternacht kurz nach dem Feuerwerk in dem kleinen dänischen Hafenstädtchen Grasten nicht unweit der deutschen Grenze abspielte, lässt sich aus Dokumenten, die unserer Redaktion vorliegen, sowie der Anklageschrift rekonstruieren. Es gleicht einem Albtraum.

Maskierte Männer schlugen demnach Blocks Ex-Mann Stephan Hensel nieder. Der Vater wurde gewaltsam zu Boden gestoßen, geschlagen und getreten. Er erleidet blutige Abschürfungen und großflächige Hämatome im Gesicht, an den Schultern und Oberschenkeln, wie Bilder der dänischen Polizei beweisen.

„Wir wollen nicht zur Mutter!“ – Die Todesangst der Kinder

Die beiden Kinder sind voller Todesangst gewesen, nicht nur um sich selbst, sondern auch um ihren Vater. Sie werden gewaltsam in einen Citroën gezerrt. Die Tätergruppe flieht in zwei im am Hamburger Flughafen angemieteten Wagen. Dem Mädchen wird der Mund mit Klebeband zugeklebt, um ihre Hilfeschreie zu unterbinden.

Zusätzlich werden ihre Hände gefesselt. Der Junge betätigt mehrfach einen Notfallknopf, den er schon seit Monaten trägt, nachdem es in Dänemark schon einmal einen mutmaßlichen Entführungsversuch gegeben hatte. Die dänische Polizei hatte die gesamte Familie wegen ihrer Gefährdung mit Notfallknöpfen ausgestattet, die auch Mikrofone besitzen.

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Die Grenze wird in einem Wäldchen zu Fuß passiert. Einer der Täter versucht die Kinder zu beruhigen, alles werde gut, sie kämen zu ihrer Mutter. Doch der Junge schreit, dass sie nicht zur Mutter wollen, weil diese ihnen wehtue. Als dänische Polizeibeamte mit Taschenlampen in der Ferne auftauchen, wird auch ihm der Mund mit Klebeband zugeklebt.

Das Mädchen, die sich an einem Baum festhält, wird einfach weiter gezerrt. Die Täter drohen den Kindern, dass sie ihnen wehtun und sie töten können, wenn sie nicht tun, was sie sollen, wie aus der Anklagschrift hervorgeht. Um eine GPS-Ortung zu verhindern, werden dem Jungen eine Kette mit Notrufknopf und dem Mädchen eine Schmuckkette vom Hals gerissen und weggeworfen.

Die beiden Kinder wurden anschließend in einem Wohnwagen auf einen Bauernhof in Süddeutschland gebracht. Dort soll Christina Block sie laut Anklagschrift getroffen haben, um am 2. Januar mit ihnen nach Hamburg zurückzufahren. Das Entführungsdrama, das für bundesweite Schlagzeilen sorgte, dauerte bis zum 5. Januar 2024 an. Damals entschied ein Hamburger Gericht, dass die Kinder zu ihrem Vater zurückkehren müssen.

Im Falle einer Verurteilung droht Christina Block eine Gefängnisstrafe. Der Strafrahmen für die schwere Entziehung Minderjähriger gemäß § 235 Abs. 4 StGB sieht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor. Da die Staatsanwaltschaft von einem „besonders schweren Fall“ ausgeht und Christina Block darüber hinaus gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung vorwirft, muss die Block-House-Erbin im Falle einer Verurteilung fürchten, nicht mehr mit einer Bewährungsstrafe davonzukommen.

Die tote Großmutter als Auftraggeberin?

Christina Block hatte bisher jede Schuld von sich gewiesen. Ihr Hamburger Verteidiger wollte nicht mit der SHZ-Redaktion sprechen. In einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur hatte er Anfang Mai dieses Jahres die bereits gestorbene Großmutter der Kinder als Auftraggeberin für die Entführungsaktion beschuldigt.

„Nach den durch Frau Block und mich geführten Ermittlungen wurde festgestellt, dass die Großmutter, die ihre Enkel liebte, und unter der rechtswidrigen Entführung der beiden Enkel schwerste, psychische Schäden erlitten hatte, den Auftrag wohl erteilt hatte, die Kinder aus Dänemark wieder zurückzuholen“, sagte Blocks Verteidiger demnach.

Die Ehefrau von Steakhaus-Gründer Eugen Block war im Juli 2023 verstorben, also einige Monate vor der Entführung

Die Kinder leiden bis heute unter Traumata

Der Bruder und die Schwester leiden bis heute unter den Folgen der traumatischen Entführung, wie aus psychologischen Gutachten hervorgeht. Die dänischen Behörden hatten sich um die beiden Kinder auch schon während des langjährigen Sorgerechtsstreits intensiv gekümmert.

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Wiederholt hatten die Kinder gegenüber von Gutachtern und Familiengerichten klargestellt, dass sie Angst vor ihrer Mutter hätten und deshalb beim Vater bleiben wollten. Die Familie von Stephan Hensel lebt weiterhin unter Zeugen- und Opferschutz in Dänemark. Die Kinder besuchen mit neuen Identitäten die Schule.

Risikoanalyse warnt vor Unfallgefahr und familiärem Bruch

Interessant in diesem Zusammenhang ist ein Satz aus den tausenden Seiten von Urteilen, Dokumenten, Gutachten und Beweismitteln. Einer der Angeklagten ist ein ehemaliger Beamter des Hamburger Landeskriminalamtes. Er soll im Vorfeld eine Risiko- und Gefährdungsanalyse verfasst haben. Das achtseitige Dokument liegt dem SHZ vor.

Unter Risiken des „bereits entschiedenen Vorgehens der Rückholung der Kinder aus Dänemark“ heißt es wörtlich: „Unfallgefahr mit gegebenenfalls Todesfolge bei versuchter Flucht der Kinder im Rahmen des Zugriffs, Haft, Erpressung, Traumatisierung der Kinder, Flucht der Kinder“. Und als letztes Risiko steht dort: „Kinder wenden sich dauerhaft von ihrer Mutter und der Familie aus Hamburg ab.“ (Dieser Artikel erschien zuerst auf SHZ.de)