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Der Angeklagte (r) sitzt vor Beginn des Prozesses neben einer Dolmetscherin im Gerichtsaal
  • Der Angeklagte sitzt während des Prozesses neben einer Dolmetscherin im Gerichtsaal des Hamburger Landgerichts.
  • Foto: Georg Wendt/picture alliance/dpa

Nackt-Flucht über Dächer – bis nach Paris: Messer-Angreifer muss lange ins Gefängnis

Er stach seine Lebensgefährtin mit einem Messer in den Hals, floh nach der Bluttat nackt über die Dächer und wurde erst Monate später in Paris gefasst: Jetzt wurde der Mann aus Algerien (27) wegen versuchten Totschlags verurteilt. Die schwer verletzte Frau (22) konnte sich und das gemeinsame Kind mit knapper Not vor dem Gewalttäter retten.

Sechs Jahre und vier Monate Gefängnis – so lautet das Urteil gegen einen 27-Jährigen, der sich unter anderem wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung seit Ende Oktober vor dem Hamburger Landgericht verantworten musste. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann aus Algerien am Abend des 29. Oktober 2021 seine Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung an der Stefan-Zweig-Straße in Bramfeld mit einem Messer angegriffen und lebensgefährlich verletzt hatte.

Mann nach Messerattacke auf Frau in Bramfeld zu Gefängnisstrafe verurteilt

Der Mann hatte der 22-Jährigen zunächst auf dem Balkon einen Stich in den Hals versetzt, in der Wohnung ging er erneut auf sie los, verletzte sie an der linken Achselhöhle, den Rippen und dem Bauch. Durch die Schreie der Frau wurde die gemeinsame vierjährige Tochter wach. Die schwer verletzte Mutter schnappte sich das Kind und flüchtete zu einem Nachbarn. Die junge Frau erlitt bei der Attacke lebensgefährliche Verletzungen der Leber. Nach der Erstversorgung durch Sanitäter wurde sie unter notärztlicher Begleitung in ein Krankenhaus gebracht. Dort rettete ihr eine Notoperation das Leben.

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Der Mann entledigte sich nach der Tat seiner Kleidung und floh nackt über die angrenzenden Dächer. Weil ihn die Polizei trotz einer eingeleiteten Sofortfahndung mit fast einem Dutzend Funkstreifenwagen, Suchhunden und dem Polizeihubschrauber „Libelle 1“ nicht finden konnte, gaben die Beamten eine Öffentlichkeitsfahndung heraus.


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Die Staatsanwaltschaft hatte auf Grundlage der Indizien einen internationalen Haftbefehl erwirkt und den Mann in Zusammenarbeit mit der französischen Polizei schließlich in Paris lokalisiert. Dorthin war er zu einem Familienangehörigen geflüchtet. Am 11. Mai wurde er dort verhaftet.

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