Nachbar mit Beil erschlagen: Täter muss nicht ins Gefängnis
Im Prozess um die tödliche Attacke auf einen Nachbarn in Hamburg hat das Landgericht nun ein Urteil gefällt. Der 42-jährige Beschuldigte wird nicht ins Gefängnis kommen.
Das Schwurgericht ordnete stattdessen die dauerhafte Unterbringung des Mannes in einer psychiatrischen Klinik an. Nach den Feststellungen des Gerichts fühlte der Beschuldigte sich zur Tatzeit wahnhaft bedroht und war schuldunfähig. Seine Einsichtsfähigkeit sei wegen eines akut psychotischen Zustands im Rahmen einer paranoiden Schizophrenie aufgehoben gewesen, erklärte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung.
Gericht: Beschuldigter konnte Handeln nicht steuern
Nach Auffassung des Gerichts entlud sich ein krankheitsbedingtes Bedrohungserleben in der tödlichen Tat in Wilhelmsburg. Der Mann hatte seinen Nachbarn (62), mit dem er eigentlich ein gutes Verhältnis hatte, mit einem Beil angegriffen. Als dieser zu Boden ging, kniete er sich auf ihn und schlug noch mindestens sechs Mal auf ihn ein. Der 62-Jährige erlitt diverse Knochenbrüche im Oberkörperbereich und ein Schädel-Hirn-Trauma. Er erlag noch am Tatort seinen Verletzungen.

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Wegen der psychischen Erkrankung geht das Gericht davon aus, dass der Beschuldigte sein Handeln nicht steuern konnte.
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Die Unterbringung nach Paragraf 63 des Strafgesetzbuches wurde angeordnet, weil das Gericht weiterhin von einer Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Nach der Gesamtwürdigung von Täter und Tat sei zu erwarten, dass von ihm ohne Behandlung erneut schwere Straftaten ausgehen könnten. Der Prozess hatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. (rei)
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