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  • Der Schneider Riza Y. (54) aus Wilhelmsburg ist wegen Mordes an dem Rentner Harry P. angeklagt
  • Foto: picture alliance/dpa

Nach Mord an Rentner: Hartes Urteil! Schneider pöbelt vor Gericht

Der Wilhelmsburger Schneider Riza Y. (54) ist am Donnerstag wegen Raubmordes an seinem langjährigen Kunden Harry P. (83) zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach der Urteilsbegründung pöbelte der in Wilhelmsburg als besonders freundlich und höflich bekannte Y. gegen Staatsanwältin und Richterin.

Zurückhaltend, fast schüchtern, so war der Angeklagte während des Prozesses aufgetreten. Man traue ihm eine solche Tat nicht zu, erklärte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung, aber: „Man darf sich durch die Fassade nicht täuschen lassen. Man weiß nicht, was in seinem Inneren vorgeht.“

Hamburg: Schneider muss nach Mord lebenslang in Haft

Tatsächlich zeigte Riza Y. wenig später, dass er auch ganz anders kann, unterbrach die Richterin bei ihrem Vortrag: „Ich will diese Lügerei nicht weiter hören.“ Man solle ihn jetzt sofort zurück ins Gefängnis bringen. Die Richterin erklärte, dass er „das nun anhören“ müsse und fuhr fort.

Die Kammer ist überzeugt, dass Riza Y. den wohlhabenden Rentner am 20. März 2020 aus Habgier stranguliert hat. Zuvor hatte er Interesse an einer Nähmaschine vorgetäuscht, die der leidenschaftliche Sammler Harry P. verkaufen wollte. Der Schneider wusste, dass der Rentner 150.000 Euro in bar in seiner Wohnung versteckt hatte, aus Misstrauen gegenüber den Banken und damit seine Töchter das Geld nicht erben. 

Gericht: Angeklagter Schneider hatte Geldsorgen

Riza Y. hatte zur Tatzeit Geldsorgen, unter anderem, weil sein Sohn (28), seit Kindheit an von dem Vater verwöhnt, über seine Verhältnisse lebte: „Der Angeklagte schob dem keinen Riegel vor, sondern setzte die verwöhnenden Erziehungsmethoden fort“, so die Richterin.

Im September kaufte Riza Y. ein 24.000 Euro teures Auto – die Hälfte des Jahresumsatzes seiner Änderungsschneiderei. Er nahm dafür ein Darlehen auf.
Der Sohn kaufte Markenartikel im Internet, nahm hinter dem Rücken seiner Eltern einen Kredit auf, verzockte im Online-Kasino später gar das Geld, das Verwandte für die Verteidigung des Vaters gesammelt hatten.

Angeklagter Schneider sagt, er habe aus Notwehr gehandelt

Der Angeklagte hatte eingeräumt, dass er dem Rentner „Stoff auf den Mund gedrückt“ habe. Er habe aber in Notwehr gehandelt, weil Harry P. ihn nach einem Streit über das gestörte Verhältnis zu dessen Töchtern plötzlich rassistisch beleidigt und mit einer Schere attackiert habe. Das Geld habe er nicht genommen.

Die Richterin nennt die Aussage „unplausibel und lebensfremd“: „Der Dialog ist frei erfunden, um eine nicht vorhandene Notwehrlage zu konstruieren.“ Der Schneider folgt der Urteilsbegründung mit gerunzelter Stirn und verschränkten Armen.

Rentner aus Hamburg ermordet: Verwüstung im Schlafzimmer

Nach dem heimtückischen Mord habe Riza Y. die Wohnung nach dem Bargeld durchsucht, davon ist die Kammer überzeugt: „Der Angeklagte richtete besonders im Schlafzimmer eine enorme Verwüstung an.“ Nur ein Versteck blieb unentdeckt: In der Waschmaschine fand die Polizei später 50.000 Euro. Wo die übrigen 100.000 Euro sind, bleibt ein Rätsel. Die Richterin: „Der Angeklagte hatte genug Zeit, das Geld an einen sicheren Ort zu bringen, möglicherweise in die Türkei.“

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Riza Y. war unter Verdacht geraten, weil er schon einige Tage zuvor wegen der Nähmaschine in der Wohnung gewesen war.  Damals hatte Harry P. gerade Besuch von einem Mann, den er als seinen „Ziehsohn“ betrachtete. Dieser Zeuge wurde stutzig, als er auf den Tatortfotos sah, dass die Nähmaschine vor dem Mord offenbar erneut aufgebaut worden war.

Hamburger Gericht erkennt besondere Schwere der Schuld

Das Gericht erkannte auf besondere Schwere der Schuld. Das heißt, die lebenslange Haft kann nicht nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. Außerdem wurde die Einziehung der 100.000 Euro angeordnet.
Nach der Urteilsbegründung pöbelte Riza Y., der zierliche Mann mit der „vordergründig kundenfreundlichen Grundhaltung“ (Richterin), gegen Kammer und Staatsanwältin: „Da können Sie ja gut schlafen heute Abend!“ Seinen Verwandten im Zuschauerraum winkte er zu, bevor die Vollzugsbeamten ihn aus dem Saal führten.

Der Verteidiger kündigte Revision an. Er hatte einen Freispruch für den Schneider gefordert.

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