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  • Vor dem Landgericht Hamburg wird erneut der Fall von Miriam B. verhandelt. Die 41-Jährige hatte eine 93-Jährige mit 32 Messerstichen traktiert. Sie wurde wegen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt und legte Berufung ein.

Mordversuch: Angriff auf 93-Jährige: Verurteilte Messerstecherin bekommt neuen Prozess

Poppenbüttel –

Sie überfiel eine 93-Jährige in deren Seniorenwohnung, verpasste ihr einen „Wühlstich“ ins Herz. 32 Stiche und Schnitte wurden später am schmächtigen Körper der pensionierten Lehrerin gezählt. Für ihre brutale Messerattacke wurde Miriam M. am 25 März 2019 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Gegen das Urteil legte die 41-Jährige Berufung ein. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. Jetzt wird der Fall neu verhandelt.

Die frühere Altenpflegeschülerin hatte die 93-jährige Irene B. am 10. März 2018 in einer Seniorenwohnanlage am Poppenbütteler Weg aufgesucht. Als die Rentnerin die Tür öffnete, gab die ehemalige Altenpflegeschülerin vor, etwas in der Wohnung vergessen zu haben. Weil die 93-Jährige ihre Brille nicht aufhatte, vermutete sie, es handele sich um ihre Physiotherapeutin.

Miriam M. versetzte der Seniorin 32 Messerstiche

Als die alte Dame mit ihrem Rollator in Richtung Wohnzimmer ging, soll Miriam M. sie von hinten umklammert und ihr in den Oberkörper gestochen haben. Irene B. verriet dann ein Versteck in der Garderobe, wo die Angeklagte 20 Euro Münzgeld fand. Dann kehrte M. laut Anklage zu der Schwerverletzten zurück, stach erneut auf sie ein und forderte weitere Geldverstecke. Miriam M. erbeutete bei dem Überfall 405 Euro.

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Messerangriff auf 93-Jährige wird erneut verhandelt

Das Gericht verhängte gegen Miriam M. eine lebenslange Freiheitsstrafe. Weil sie vor Gericht vorgab, abhängig von Crystal Meth zu sein, eine Haaranalyse jedoch keinen Hinweis auf Drogenkonsum ergab, warf ihr die Richterin vor, sie habe „mit allen Mitteln versucht, ein Krankheitsbild vorzutäuschen.“ Da die Tat von einem „absoluten Vernichtungswillen“ getragen und „vollendungsnah“ war, kam eine Strafmilderung nicht in Betracht, obwohl das Opfer „wie durch ein Wunder“ überlebte.

Berufung gegen lebenslange Haft

Gegen das Urteil legte Miriam M. Berufung ein. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. An den Feststellungen zur Tat hatten die Bundesrichter nichts auszusetzen. Allerdings wurde entschieden, dass bei dem Prozess mildernde Umstände nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Am Mittwoch startet der neue Prozess vor dem Landgericht. (jk)

 

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