Millionärstochter wirft Rentnerin aus kleiner Wohnung – angeblich wegen Eigenbedarf
Dieser Fall sorgt für Irritationen: Eine Millionärstochter wirft eine Rentnerin (74) aus ihrer Zwei-Zimmer-Wohnung in Harvestehude und bekommt dafür auch noch Recht. Angeblich will Nisha Stockmann-Stich, Tochter von Tennisspieler Michael Stich, zusammen mit ihrem Lebensgefährten selbst in das 44-Quadratmeter-Appartment einziehen.
Zusammenfassung:
- Eine Rentnerin (74) wird von Millionärstochter Nisha Stockmann-Stich aus ihrer Wohnung geklagt.
- Eigenbedarfsklage: Ein Gericht bestätigt das Recht der Eigentümerin.
- Nun muss die Rentnerin bis Oktober 2026 ausziehen, erhält eine Abfindung von 35.000 Euro.
Gabriele Lehnick versteht die Welt nicht mehr. Seit 26 Jahren lebt sie in dem Haus in Harvestehude. Klingt nobel. Ist es aber nicht. Das Haus ist ein schlichter Klinkerbau. Nach dem Krieg in Windeseile hochgezogen, schlecht isoliert. Es gibt keine Balkone, nur Laubengänge. Die Wohnungen sind klein.
Adoptivtochter von Tennisspieler Michael Stich klagt Hamburger Rentnerin (74) aus ihrer Wohnung
Für Lehnick ist das Haus dennoch ihre „zweite Haut“, wie sie beim Besuch der MOPO sagt. „Meine Nachbarn sind meine Familie, weil ich keine eigene habe. Bei ihnen kann ich nachts klingeln, wenn mal was ist. Das gibt mir Geborgenheit.“
Deshalb wollte die Rentnerin auch unbedingt in dem Haus bleiben, als es vor ein paar Jahren verkauft wurde und ihre Dachgeschosswohnung zu einem Penthouse umgebaut werden sollte. Lehnick zog in den 2. Stock, wo man ihr eine kleinere Wohnung angeboten hatte. 44 Quadratmeter für 650 Euro warm. 2019 war das. „Ich bin davon ausgegangen, dass dort die gleichen Bedingungen gelten wie oben, wo mir nach dem Verkauf ein Kündigungsschutz von zehn Jahren zugesagt wurde“, sagt die 74-Jährige. Dass dem nicht so war, erfuhr Lehnick zwei Jahre später. Sie hatte zwei Krebserkrankungen hinter sich. Gerade ging es ihr besser.

Da wurde ihre Wohnung verkauft. Und nur zwei Monate später lag die Kündigung wegen Eigenbedarfs im Briefkasten. Unterschrieben von den Anwälten der prominenten Eigentümerin – Nisha Stockmann-Stich. Damals 21 Jahre alt.
Eigenbedarf in Hamburg: Aus der Villa in Monaco in die 44-Quadratmeter-Wohnung
Die Adoptivtochter von Michael Stich und seiner Ex-Frau Jessica Stockmann ist ein Gesicht der Regenbogenpresse. Es gibt Bilder von ihr, auf denen sie sich auf einer Luxusjacht rekelt. Beim Besuch einer Glamourparty in Düsseldorf oder auf einer Anhöhe über Monaco, wo ihre Mutter eine Villa besitzt. In einem Interview beschreibt Jessica Stockmann, wie ihre Töchter abwechselnd in Frankreich und Deutschland aufwuchsen. Wie sie im Sommer ihre Spielsachen in Kartons packten, damit man die französische Villa während der Ferien vermieten konnte.

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Dieses Anwesen spielt noch immer eine große Rolle im Leben der Familie Stockmann, die ein Unternehmen hat, das Wohnungen kauft, saniert und als Luxusobjekte weitervermarktet. Auch Nisha arbeitet in der Firma der Mutter. Ebenso wie ihr Lebensgefährte, der laut seinem LinkedIn-Profil Manager der „Villa Monaco“ von Jessica Stockmann ist. Als solcher kümmert er sich um die Kurzzeitvermietungen an Prominente wie die Basketball-Stars Dirk Nowitzki und Kevin Durant. Das verriet Mutter Stockmann im Interview mit „Businesspunk“. Kostenpunkt laut „AirBnB“-Anzeige: 99.000 Euro – pro Woche!
Anwalt von Stockmann-Stich: Mandantin will „eigenen Hausstand gründen“
Und dieses Paar verzichtet nun auf den Ausblick auf die Côte d’Azur und nimmt mit 44 Quadratmetern vorlieb? Ja, erklärte Stockmann-Stichs Anwalt Axel Lipinski-Mießner auf MOPO-Anfrage, nachdem im Januar eine lange, zähe juristische Auseinandersetzung zu Ende gegangen ist. Seine Mandantin habe die Wohnung gekauft, „um dort ihren eigenen Hausstand zu gründen und dies im Übrigen auch tun wird“. Gleichzeitig weist der Anwalt darauf hin, „dass der Eigenbedarf vom Amtsgericht Hamburg im Urteil vom 10.10.2025 nach umfassender Beweisaufnahme nach knapp vier Jahren Verfahrensdauer ausdrücklich bejaht wurde“.
Das Gericht habe festgestellt, dass ein ernsthafter und nachvollziehbarer Eigennutzungswille bestand und der Vorwurf der Kapitalanlage nicht zutreffe. Die Wohnung in Harvestehude sei „die einzige Immobilie im Eigentum der Klägerin“, die Immobilien von Familienangehörigen hätten mit der Sache nichts zu tun.
Was der Anwalt nicht sagt: Das Landgericht, das nach der Berufung von Lehnicks Anwalt Bernd Vetter tätig geworden war, wertete die Sache im Januar 2026 ganz anders. In einer der MOPO vorliegenden Einschätzung vom 3. Februar heißt es: „Aus Sicht der Kammer sind die von der Klägerin angegebenen Eigenbedarfsgründe streitig und insofern ist eine Beweisaufnahme notwendig.“ Die von dem Amtsgericht durchgeführte Anhörung sei „nicht hinreichend, um sich die notwendige Überzeugung vom Vorliegen des Eigenbedarfsgrundes verschaffen zu können”.
Eigenbedarfsklage: In acht Monaten muss die Rentnerin ausgezogen sein
Um das Verfahren abzukürzen, hatte das Gericht die beiden Konfliktparteien jedoch gedrängt, einen Vergleich zu schließen: 35.000 Euro Abfindung für Gabriele Lehnick plus neun Monate zusätzliche Frist. Spätestens am 31. Oktober 2026 muss sie ausziehen. Gabriele Lehnick hat unterschrieben. Zähneknirschend. Weil sie nicht mehr konnte. Und weil eine Fortsetzung des Verfahrens für die Rentnerin ein hohes Kostenrisiko bedeutet hätte.
Auch ihr Anwalt, der renommierte Mietrechtler Bernd Vetter, ist enttäuscht: „Ich habe noch nie ein so fehlerhaftes und herzloses Urteil bekommen wie das des Amtsgerichts.“ Die Gerichte hätten sich überhaupt nicht für die sozialen Hintergründe der beiden Parteien interessiert, der problematische Gesundheitszustand seiner Mandantin sei nicht berücksichtigt worden. Das Ganze habe einen bitteren Beigeschmack: „Die von einer bescheidenen Rente lebende Gabriele Lehnick verliert eine bezahlbare Wohnung, ohne gegenwärtige Aussicht, eine solche unter den Hamburger Verhältnissen wiederzufinden.“
„Wo soll ich denn hin?“
Gabriele Lehnick ist verzweifelt. „Ich sitze morgens auf der Bettkante und heule. Wo soll ich denn hin?” Sie halte schon seit Monaten auf dem schwierigen Hamburger Wohnungsmarkt Ausschau und finde nichts. Schon gar nichts zu einem ähnlichen Mietpreis. In Harvestehude müsste Lehnick vermutlich mindestens das Doppelte bezahlen. „Ich brauche meine eigenen vier Wände, um gesund zu sein und nicht krank zu werden.“
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Ihr gegenüber sitzt ihre Nachbarin Karin Rustemeyer. Die 83-Jährige hatte Lehnick zum Gericht begleitet und ist traurig: „Wenn Gaby auszieht, ist das für uns ein Verlust. Unsere Hausgemeinschaft wird ausgedünnt.“ Rustemeyer ist empört, über den ganzen Vorgang: „Wir werden sehr genau hinsehen, ob die hier wirklich einziehen.“ Denn sollte das nicht passieren, wird die Sache ein Nachspiel haben. Dann muss die Millionärstochter der armen Rentnerin einen saftigen Schadensersatz zahlen.
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