Meine Frau ist tot und soll trotzdem wählen – schon wieder!
Als die Wahlberechtigung im Briefkasten lag, kam bei Witwer Kurt R. die ganze Trauer wieder hoch. Der Umschlag war adressiert an seine verstorbene Frau. Drei Mal musste der 77-Jährige aus Kirchdorf diesen Schock schon verkraften, denn die Briefe kamen sowohl zur Europa-, als auch zur Bundestags- und Bürgerschaftswahl. Wahlbenachrichtigungen an eine Verstorbene, wie kann das sein? Die MOPO hat beim Landeswahlamt nachgeforscht und erfahren, was geschehen ist.
Kurt R. (77) wirkt immer noch sehr betrübt. Als er mit der MOPO über den Vorfall spricht, kommen ihm die Tränen. Der ehemalige Postbeamte war 45 Jahre mit seiner Frau verheiratet. Gemeinsam lebten sie in einem schmucken Einfamilienhaus in Kirchdorf, einem Ortsteil von Wilhelmsburg.
Im Dezember 2021 stürzte seine Ehefrau und brach sich den Oberschenkel. Nach der Operation stellten sich Komplikationen ein, sie wurde zum Pflegefall. Anfang des folgenden Jahres verschlechterte sich ihr Zustand. Kurz darauf starb sie.
Hamburg: Wahlbenachrichtigung für eine verstorbene Frau
„Meine Frau ist auf tragische Weise ums Leben gekommen. Ich hatte mich nach langer Zeit nach dem Leid und der Trauer wieder gefangen. Diese Briefe mit ihrem Namen darauf wecken die Erinnerung an sie”, sagt Kurt R. Der Pensionär ist erschüttert, als im Sommer 2024 die Wahlunterlagen für die Europawahl bei ihm eintrafen.
„Ich hatte bei der Behörde angerufen, um das Missverständnis aufzuklären”, sagt er. Kurt R. erhält den Rat, die Wahlunterlagen mit einem Anschreiben zurückzuschicken. „Eine Antwort kam nie”, sagt der 77-Jährige. Umso erstaunter war er, als kürzlich erneut eine Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl für seine Frau im Postkasten lag.
„Als ein paar Tage später dann auch noch eine Wahlbenachrichtigung für die Bürgerschaftswahl kam, war es für eine Moment so, als sei sie noch da. Da kamen die ganze Trauer und die schönen Erinnerungen unseres gemeinsamen Leben wieder hoch”, schildert Kurt R. den Moment.
Darum erhielt Witwer Kurt R. weiterhin Post
Wie konnte das passieren? Die MOPO hat beim Landeswahlamt nachgefragt. „Offenbar ist 2022 die Sterbefallmitteilung nicht im Melderegister gespeichert worden”, heißt es von einer Sprecherin. „Nachdem die Bestätigung des Sterbefalls festgestellt werden konnte, wurde die Streichung im Verzeichnis der Wahlberechtigten veranlasst. Zudem wird die Berichtigung des Melderegisters veranlasst.” Bei der verstorbenen Frau von Kurt R. hat dies offensichtlich nicht geklappt. Von weiteren Fällen dieser Art habe das Landeswahlamt keine Kenntnis, so die Sprecherin weiter.
Hätte Kurt R. jetzt einfach doppelt wählen können? „Im Regelfall wird es dem Wahlvorstand auffallen, wenn eine Person zweimal erscheint, um zu wählen. Im Übrigen ist bereits der Versuch einer mehrfachen Stimmabgabe strafbar”, so die Sprecherin. Sollte jemand für eine verstorbene Person die Briefwahl beantragen, würde allein durch die dafür nötige Unterschrift eine Straftat begangen werden.
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Im Allgemeinen sollten sich Angehörige an den HamburgService wenden, wenn eine Wahlbenachrichtigung an eine vor mehr als zwei Monaten verstorbene Person verschickt wurde. Dann muss geprüft werden, ob der Sterbefall im Melderegister gespeichert wurde. Kurt R. wird in Zukunft nun immerhin keine Wahlbenachrichtigungen für seine Frau mehr erhalten.