Wissenschaftssenatorin Maryam Blumenthal (Grüne) wehrt sich gegen die Äußerungen von Friedrich Merz.

Wissenschaftssenatorin Maryam Blumenthal (Grüne) Foto: Christian Charisius/dpa

Gehälter jahrelang falsch gezahlt? Schwere Vorwürfe gegen Hamburger Grüne

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Eine Nachforderung in sechsstelliger Höhe, schwere Vorwürfe und politische Konsequenzen: Eine Affäre um Zahlungen bei den Hamburger Grünen sorgt für Wirbel.

Über Jahre hinweg sollen Zahlungen an den Landesvorstand falsch deklariert worden sein, so der Vorwurf. Wie die „Bild“ zuerst berichtete, müssen nun rund 130.000 Euro an Sozialabgaben nachgezahlt werden. Hintergrund ist demnach, dass Bezüge offenbar als Aufwandsentschädigungen verbucht wurden – obwohl es sich um sozialversicherungspflichtige Einkommen gehandelt haben soll.

Gehalts-Affäre bei den Grünen: CDU fordert Konsequenzen

Die Deutsche Rentenversicherung stellte die Nachforderung nach einer entsprechenden Prüfung. Für die Partei bedeutet das eine erhebliche finanzielle Belastung – und wirft zugleich Fragen zur internen Organisation und Verantwortung auf. Besonders im Fokus stehen dabei auch Zahlungen an die damalige Landesvorsitzende und heutige Wissenschaftssenatorin Maryam Blumenthal.


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Die Hamburger CDU verlangt eine umfassende Aufklärung. Dennis Gladiator, parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion, erklärte: „Wenn sich bestätigt, dass führende Vertreterinnen und Vertreter der Grünen über Jahre hinweg versucht haben, ihre Bezüge als angebliche Aufwandsentschädigungen zu deklarieren, um Sozialabgaben zu umgehen, dann ist das ein schwerwiegender Vorgang.“

Weiter sagte er: „Wer in Verantwortung als Parteivorsitzende mit solchen Tricks arbeitet, kann als Senatorin kaum glaubwürdig für den Staat tätig sein, den man an anderer Stelle benachteiligt hat. Für politische Ämter gilt: Integrität ist keine Option, sondern eine Grundvoraussetzung. Sollte sich der Verdacht erhärten, wäre Frau Blumenthal im Senat nicht weiter tragbar.“

Grüne weisen Vorsatz zurück – „zu jeder Zeit an Recht und Gesetz gehalten“

Die Grünen weisen den Vorwurf eines bewussten Fehlverhaltens zurück und betonen, man habe sich „zu jeder Zeit an Recht und Gesetz gehalten“. In einer Mitteilung erklären sie: „Die Deutsche Rentenversicherung prüft alle vier Jahre und hat 2017 und 2020 bestätigt, dass es sich nicht um abhängige Beschäftigung handelt. Deshalb besteht keine Sozialversicherungspflicht. Grund dafür sind die besondere Stellung in der Organisation und die Tätigkeit als Ehrenamt. Diese Einschätzung wurde im Jahr 2023 durch ein externes Gutachten bestätigt.“

Die letzte Prüfung sei nun zu einem anderen Ergebnis gekommen und habe sich dabei auf eine sich verändernde Rechtsprechung bezogen. Vorstand und Landesfinanzrat hätten die Umstellung auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen aber schon im Frühsommer 2025 – also vor dem Bescheid der Rentenprüfung – beschlossen.

Nachzahlung von 130.000 Euro

Zur Höhe der Nachzahlung schreiben die Grünen ferner: „Der vom Landesfinanzrat genehmigte Posten des Nachtragshaushalts beträgt 130.000 Euro. Die Summe ist so hoch, weil wir die genauen Zahlen für 2024 und das erste Halbjahr 2025 zum Zeitpunkt des Beschlusses des Nachtragshaushalts noch nicht kannten und einen großen Puffer eingerechnet haben. Diese Summe soll als Teil des Nachtragshaushalts am 18. April beschlossen werden.“

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Intern gibt es bei den Grünen aber dennoch Ärger. Parteimitglieder fordern wohl per Antrag, die nachzuzahlende Summe anteilig auf aktuelle und ehemalige Vorstandsmitglieder umzulegen. Der Landesverband teilt dazu mit: „Der Landesverband hat juristisch prüfen lassen, was rechtlich möglich ist: drei Monate rückwirkend. Dies wurde entsprechend bezahlt.“ (rei)

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