Mädchen im Netz sexuell gequält und erniedrigt: Die dunkle Welt des Fabian Z.

Fabian Z.
Ab dem 16. Juni muss sich der inzwischen 18-jährige Fabian Z. unter anderem wegen schweren Missbrauchs Minderjähriger vor Gericht verantworten.

Er soll über Internet-Chatgruppen Kontakt zu besonders verletzlichen Mädchen gesucht haben. Er soll sie manipuliert, bedroht und dazu erpresst haben, sexuelle Handlungen vor der Kamera an sich vorzunehmen und sich dabei zu filmen. Gleichzeitig wird ihm vorgeworfen, er habe homosexuelle Männer zu Treffpunkten in Hamburg gelockt, sie erpresst, ausgeraubt und zusammengeschlagen.

Sie haben ein Déjà-vu? Sie glauben, hier sei von „White Tiger“ die Rede, dem Deutschiraner Shahriar J., der seit Januar in Hamburg vor Gericht steht? Falsch. Hier ist die Rede von Fabian Z., einem inzwischen 18-Jährigen aus Finkenwerder, der nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft teils mit ähnlichen Methoden vorgegangen sein soll. Ab dem 16. Juni wird nun auch ihm der Prozess gemacht werden. Bis in den September sind bislang 17 Verhandlungstage anberaumt.

18-Jähriger soll ähnlich wie „White Tiger“ vorgegangen sein

Wer ist Fabian Z.? Er wird am 1. Februar 2008 in polnischen Wrocław geboren. Vor seiner Inhaftierung lebt Fabian Z. mit seiner Mutter und seinem jüngeren Bruder in einem Mehrfamilienhaus in der Nordmeerstraße in Finkenwerder. Von dort aus soll Fabian Z. nach Darstellung der Staatsanwaltschaft über Monate in eine digitale Welt vorgedrungen sein, in der Kinder und Jugendliche gejagt, unter Druck gesetzt und zu immer extremeren Handlungen gebracht werden.

Fabian Z.
In diesem Haus in Finkenwerder lebte Fabian Z. bis zu seiner Inhaftierung gemeinsam mit seiner Mutter und seinem jüngeren Bruder.

Ähnlich wie im Fall von „White Tiger“ kommt die Polizei Fabian Z. erst durch einen Hinweis aus den USA auf die Spur. Anfang 2024 geht beim Bundeskriminalamt ein Bericht des National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC) mit Sitz in Alexandria im US-Bundesstaat Virginia ein. Darin geht es um einen Discord-Nutzer aus Deutschland, der junge Mädchen bedroht, erpresst und zu Selbstverletzungen gedrängt haben soll.

Das BKA gibt den Fall nach Hamburg ab. Dort gehen Spezialisten des LKA 545 der Sache nach. Die Ermittler werten IP-Adressen, Nicknames und Chatverläufe aus. In einem Fall soll der User eine Telefonnummer gepostet haben, die auf eine Frau aus Finkenwerder registriert ist – wie sich später herausstellt: die Mutter des Verdächtigen. Über Providerdaten, Melderegister und interne Auskunftssysteme führt die Spur schließlich zu dem Jugendlichen.

Fabian Z. und „White Tiger“ sind sich im Jugendknast einmal begegnet

Ganz unbekannt ist Fabian Z. den Behörden da offenbar nicht mehr. In den Akten taucht er bereits zweimal zuvor auf: 2024 wegen Sachbeschädigung, 2025 wegen Bedrohung und Beleidigung. In beiden Fällen sah die Justiz von der Verfolgung ab.

Am 19. Dezember 2025 wird Fabian Z. festgenommen. Seitdem sitzt er in Untersuchungshaft in der Jugendanstalt Hahnöfersand – in derselben Anstalt wie „White Tiger“. Nach MOPO-Informationen sollen sich beide dort auch schon kurz begegnet sein. Auch bei den Verfahrensbeteiligten gibt es Berührungspunkte: Fabian Z. wird nicht nur von Rechtsanwalt Yussof Sarwari vertreten. Auch Dr. Christiane C. Yüksel, die als Verteidigerin von „White Tiger“ bekannt wurde, ist als Rechtsanwältin im Gespräch. Für die Staatsanwaltschaft treten Maileen Shargh und Nicolas Benz auf, die auch im Fall von „White Tiger“ die Anklage vertreten.

Christiane C. Yüksel
Rechtsanwältin Dr. Christiane C. Yüksel vertritt „White Tiger“ vor Gericht.

Die Verhandlung gegen Fabian Z. findet vor der Großen Strafkammer 14 des Landgerichts Hamburg statt. Den Vorsitz führt Ulrike Schönfelder, eine erfahrene Richterin. Wie im Fall „White Tiger“ wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Zwar ist Fabian Z. inzwischen 18 Jahre alt. Zur Tatzeit war er jedoch Jugendlicher, deshalb wird nach Jugendstrafrecht verhandelt.

54 Straftaten: schwerer sexueller Missbrauch von Kindern, Nötigung, Erpressung, Körperverletzung …

Insgesamt legt die Staatsanwaltschaft Fabian Z. 54 Straftaten zur Last, viele davon im Umfeld von „The Com“ – kurz für „The Community“ –, jenem losen Online-Milieu, zu dem auch die aus dem Fall „White Tiger“ bekannte Gruppe „764“ gerechnet wird. Die Taten sollen zwischen dem 5. April 2023 und dem 18. März 2025 begangen worden sein; Fabian Z. war damals 15 bis 17 Jahre alt. Die Vorwürfe reichen von schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern, Herstellung und Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Inhalte über Nötigung, Erpressung, gefährliche Körperverletzung und Raub bis hin zu Drogen- und Waffenhandel, Betrug, diversen Verkehrsdelikten und falscher Verdächtigung.

Im Zentrum der Anklage steht der Fall eines 13-jährigen Mädchens aus Utah in den USA, Corinne M. (Name geändert). Die Staatsanwaltschaft beschreibt sie als besonders verletzlich. Sie habe erkennbar Aufmerksamkeit, Anerkennung und Halt gesucht. Gerade diese Verletzlichkeit soll Fabian Z. ausgenutzt haben.

Er soll dem Mädchen Zuwendung vorgespiegelt und zugleich begonnen haben, Kontrolle über sie zu gewinnen. Als ihm das gelungen war, soll er sie beschimpft, erniedrigt und von ihr verlangt haben, sexuelle Handlungen vor laufender Kamera an sich vorzunehmen. Die Anklage beschreibt ein System aus vermeintlicher Nähe und massiver Drohung: Fabian Z. soll die 13-Jährige unter Druck gesetzt haben, indem er ihr drohte, die Aufnahmen an Eltern, Schule und Freunde weiterzugeben, falls sie nicht tue, was er wolle.

„The Com“: Die Online-Szene hinter den Vorwürfen

Besonders schwer wiegt aus Sicht der Staatsanwaltschaft, dass das Mädchen nicht nur einem einzelnen Täter ausgeliefert gewesen sein soll. Weitere Nutzer sollen bei den Chats mitgelesen, mitkommentiert oder zusätzlichen Druck aufgebaut haben. Nach Lesart der Anklage stand das Mädchen damit nicht nur Fabian Z. gegenüber, sondern einer digitalen Zuschauer- und Tätergruppe.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll Fabian Z. im Umfeld von „The Com“ und „764“ nicht nur mitgelaufen sein, sondern eigene Gruppenstrukturen aufgebaut haben. Besonders „The Espada“ taucht dabei auf: Diese Gruppe soll er als seine eigene bezeichnet, mit Regeln versehen und personell gesteuert haben. Auch „A.L.I.C.I.A.“ wird als von ihm genutzte beziehungsweise gegründete Struktur genannt. Einen einzelnen Alias, der so prägend ist wie „White Tiger“, benennt die Anklage jedoch nicht.

Zwei Dinge unterscheiden den Fall Fabian Z. vom Fall „White Tiger“: Erstens wird dem inzwischen 18-Jährigen aus Finkenwerder nach den vorliegenden Unterlagen nicht vorgeworfen, einen Menschen in den Suizid getrieben zu haben. Dafür aber – und das ist der zweite große Unterschied – soll Fabian Z. nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft nicht nur online agiert haben, sondern auch in der realen Welt.

Fabian Z. soll schwule Männer angelockt, erpresst und zusammengeschlagen haben

Fabian Z. soll ab August 2024 gemeinsam mit mutmaßlichen Mittätern Dating- und Kontaktportale genutzt haben, um schwule Männer nachts zu Treffpunkten in Hamburg zu locken – unter anderem zum Norderschulweg, zum Pamirweg, zum Norderkirchenweg und zum Finkenwerder Landscheideweg. Dort sollen die Geschädigten mit dem Vorwurf konfrontiert worden sein, pädophil zu sein. Anschließend seien sie angegriffen, gefilmt, gedemütigt und teilweise erpresst worden. In mehreren Fällen soll Pfefferspray eingesetzt worden sein.

Einem Geschädigten soll mit der Veröffentlichung eines Chats gedroht worden sein; Fabian Z. und ein Mittäter sollen von ihm einen Amazon-Gutschein im Wert von 400 Euro verlangt haben. Bei einem besonders massiven Angriff auf einem Parkplatz sollen zwei maskierte Täter einen Mann an seinem Fahrzeug attackiert, geschlagen und getreten haben. Der Mann soll Todesangst gehabt haben.

Macht, Kontrolle, Homophobie: Was die Anklage als Motiv sieht

Auch die psychische Verfassung des Angeklagten könnte im Prozess eine Rolle spielen. In der Anklage heißt es, Anhaltspunkte für eine Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit hätten zunächst nicht vorgelegen; weitere Feststellungen zur Person des Beschuldigten blieben jedoch der Hauptverhandlung vorbehalten. Das Landgericht erwägt zudem, einen jugendpsychiatrischen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der soll prüfen, ob Fabian Z. voll schuldfähig war oder ob Einschränkungen in Betracht kommen. Außerdem soll es um seine mögliche Gefährlichkeit gehen.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft ging es bei den Taten um Kontrolle über andere und sexuelle Ausbeutung. Bei den Angriffen auf Männer soll zusätzlich Homophobie eine Rolle gespielt haben. Die Anklage zeichnet das Bild eines Jugendlichen, der nicht nur im Netz Macht über Menschen gesucht haben soll, sondern auch auf Hamburger Straßen. Im äußersten Fall drohen ihm zehn Jahre Jugendstrafe.

Er soll über Internet-Chatgruppen Kontakt zu besonders verletzlichen Mädchen gesucht haben. Er soll sie manipuliert, bedroht und dazu erpresst haben, sexuelle Handlungen vor der Kamera an sich vorzunehmen und sich dabei zu filmen. Gleichzeitig wird ihm vorgeworfen, er habe homosexuelle Männer zu Treffpunkten in Hamburg gelockt, sie erpresst, ausgeraubt und zusammengeschlagen.