Liebling der Promis: Hamburger Flüchtlings-Helferin soll kriminelle Betrügerin sein
Sie wurde von Bundespräsident Christian Wulff für ihr ehrenamtliches Engagement geehrt, hat Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel die Hände geschüttelt, wurde überhäuft mit Auszeichnungen, Spenden und Preisen. Die Rede ist von Sylvaina G. Die 62-Jährige ist in Hamburg gern gesehener Gast auf Galas und Empfängen, bekleidete Posten und Ämter, bekam für ihre „Integrationsarbeit“ Geld vom Staat und angesehenen Organisationen. Stets gekleidet in bunten Gewändern, tritt sie mit einem Selbstbewusstsein auf, dass leicht der Eindruck entstehen könnte, sie sei so etwas wie die Kulturbotschafterin Afrikas in Hamburg. Umso überraschender, ja verstörender die Vorwürfe, die die Justiz gegen sie erhebt und die MOPO exklusiv aufdeckt: Sylvaina G. soll einen dreisten Betrug mit Sozialleistungen aufgezogen haben, den Staat und hilflose Migranten über Jahre abgezockt haben.
Wie die MOPO erfuhr, hat die Hamburger Staatsanwaltschaft gegen die 62-Jährige Anklage erhoben – wegen Untreue in sechs Fällen, außerdem wegen Urkundenfälschung und versuchten Betruges. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt: Sylvaina G. soll zwischen April 2020 und Februar 2021 vom Konto eines in Hamburg lebenden schwer kranken Ghanaers, dessen rechtliche Betreuung sie übernommen hatte, sechs Mal Beträge zwischen 200 und 1000 Euro abgehoben und für sich verwendet haben. Um diese Taten zu vertuschen, soll sie anschließend dem Betreuungsgericht Quittungen mit gefälschter Unterschrift vorgelegt haben, um den Eindruck zu erwecken, sie habe dem Ghanaer das Geld ausgehändigt.
Sie wurde überhäuft mit Preisen und Auszeichnungen – der Bundespräsident ehrte sie
Das sind schwerwiegende Vorwürfe – aber nicht die einzigen. Wie die MOPO erfuhr, sind in den vergangenen Tagen und Wochen weitere Strafanzeigen gegen Sylvaina G. erstattet worden. Im Kern sind die Anschuldigungen immer die gleichen: G. soll sich bereichert haben an den Ärmsten der Armen – an Flüchtlingen aus Afrika, die von ihr eigentlich Hilfe erhofft hatten. Aber ist das wirklich wahr?
Sylvaina G. wurde 1962 in Ghana geboren und heiratete später einen Deutschen. 2010 gründete sie in Wandsbek das „Interkulturelle Migranten Integrations-Center“ (IMIC e. V.). Dabei handelt sich um einen gemeinnützigen Verein, der nach eigenen Angaben Menschen unterschiedlicher Herkunft bei der Integration unterstützen und durch kulturellen Austausch das gegenseitige Verständnis von Deutschen und Migranten fördern will. In Publikationen des Vereins wird G. als „Honorable“ (Ehrenwerte) bezeichnet – eine Anrede, die im englischsprachigen Raum für besonders hochgestellte Persönlichkeiten Verwendung findet.
Der Verein IMIC lebt von Spenden, und Sylvaina G. gilt als sehr gewandt und äußerst hartnäckig, wenn es darum geht, Geld einzuwerben. Als stellvertretende Vorsitzende des Hamburger Integrationsbeirates nutzte sie auch ihre politischen Kontakte. Sie sorgte dafür, dass IMIC von der Haspa und der Lawaetz-Stiftung unterstützt wird und öffentliche Gelder erhält. Besonders gut vernetzt ist G. in Wandsbek, wo ihr Verein ansässig ist und wo sie noch bis Juni 2024 dem bezirklichen Integrationsbeirat angehörte.
Vorsitzende des Vereins IMIC: Sie soll sich an den Ärmsten der Armen bereichert haben
Relativ große Bekanntheit erlangten sie und ihr Verein durch die sogenannten „Africa Days“: Dabei handelte es sich um ein großes afrikanisches Fest, das ab 2012 jährlich auf dem Wandsbeker Marktplatz veranstaltet wurde. Es gab afrikanisches Essen und afrikanische Musik. Afrikanische Könige und Regierungsvertreter reisten an, und bei einem „Investment-Forum“ kamen Wirtschaftsvertreter aus afrikanischen Ländern, Deutschland und der Schweiz in Hamburg zusammen.
Die „Africa Days“ waren eine Institution – bis 2022 mit einem Mal Schluss war: Damals sah sich das Wandsbeker Ordnungsamt gezwungen, das eigentlich für zehn Tage angesetzte Fest am zweiten Tag aus Sicherheitsgründen für beendet zu erklären, weil Sylvaina G. als IMIC-Vorsitzende gegen eine ganze Reihe von Auflagen verstoßen hatte. Erstmals kamen Zweifel an der Seriosität der Frau auf.
Wie erst jetzt bekannt wird, hat die Staatsanwaltschaft Hamburg wenig später, im November 2022, Anklage wegen Untreue, Urkundenfälschung und versuchten Betruges gegen Sylvaina G. erhoben. Wegen Überlastung der Gerichte hat es allerdings bis heute keine Gerichtsverhandlung gegeben – wann das Verfahren eröffnet wird, konnte die Gerichtspressestelle der MOPO noch nicht sagen. Der Tatvorwurf steht im Zusammenhang mit Sylvaina G.s Tätigkeit als rechtliche Betreuerin. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft soll G. ihre Position missbraucht haben, um sich am Konto ihres Schutzbefohlenen zu bedienen.
Staatsanwaltschaft ermittelt: Jetzt gibt es weitere Strafanzeigen gegen Sylvaina G.
Rechtliche Betreuer werden von Richtern eingesetzt und sollen Menschen schützen und unterstützen, die körperlich oder psychisch zu krank sind, um ihr Leben alleine zu meistern. Ob Sylvaina G. charakterlich dieser Aufgabe gewachsen ist, daran zweifeln Betreuungsgerichte, seit gegen sie Anklage erhoben wurde. Die Folge: Richter entzogen ihr nach und nach Betreuungen und setzten neue Betreuer ein.
Einer der Nachfolger ist Samer El Badawi, ein Berufsbetreuer aus St. Pauli. Als er die Rechnungslegung seiner Vorgängerin überprüfte, sei er auf so viele Ungereimtheiten gestoßen, dass er im Januar 2024 Strafanzeige erstattete. Es geht um einen jungen Mann aus Ghana: El Badawi ist überzeugt, dass Sylvaina G. ihn um mindestens 7000 Euro geprellt hat. „Frau G., die auch mit der Vermögensfürsorge beauftragt war, veruntreute die Sozialleistungen des Klägers“, heißt es in El Badawis Anzeige.
Weitere Strafanzeigen gegen G. sind inzwischen hinzugekommen. Die jüngste wurde am 3. Juli 2024 erstattet. Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Wer sich die Vorwürfe genauer ansieht, stößt schnell auf ein Muster: Sylvaina G. soll die Bankkarten ihrer Betreuten – es handelt sich ausschließlich um Menschen aus Afrika – einbehalten haben, so dass nur sie Zugriff auf die Konten hatte. Statt ihren Klienten die ihnen zustehenden Sozialleistungen in voller Höhe auszuzahlen, soll sie sie mit Taschengeldern abgespeist haben. Unklar, wo der Rest des Geldes geblieben ist.
Sylvaina G. soll ihren Betreuten Leistungsbescheide von Jobcenter bzw. Sozialamt vorenthalten haben, sodass sie angeblich nicht wussten, wie viel Geld ihnen zustand. Einige der Betreuten berichten, Sylvaina G. habe sich von ihnen Dokumente in deutscher Sprache unterzeichnen lassen, deren Inhalt sie nicht verstehen konnten.
Sie soll afrikanische Flüchtlinge in ihren Vereinsbüros einquartiert haben
Seltsam auch die Sache mit den Meldeadressen. Auffällig ist, dass etliche von Sylvaina G.s ehemaligen Klienten unter ein und derselben Adresse gemeldet waren – der Privatanschrift G.s in Wellingsbüttel. In mindestens einem Fall, nämlich für den Ghanaer Samuel O. (33), wurde zwischen Mai 2022 und Mai 2023 die Miete vom Jobcenter bezahlt.
Was daran so merkwürdig ist: Samuel O. sagt, er habe an der angegebenen Adresse nie gewohnt. Stattdessen habe er lange Zeit im Vereinsbüro von IMIC in Wandsbek übernachtet. O. erzählt, dass er dort tagsüber arbeiten musste – als Bürokraft, als Mädchen für alles. Bezahlt worden sei er dafür nie.
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Noch einen weiteren schweren Vorwurf erheben die neu eingesetzten Betreuer: Sylvaina G. habe sich mit Händen und Füßen gegen die Betreuerwechsel gewehrt und die Herausgabe von Unterlagen wie Pass, Bankkarte, Leistungsbescheiden etc. verweigert. „Beim Betreuungsgericht gingen Briefe in fehlerfreier deutscher Sprache ein, die angeblich von den Betreuten stammten und in denen sie mitteilten, dass sie nur von Frau G. betreut werden wollten“, so einer der neuen Betreuer. „Später habe ich meinen Betreuten darauf angesprochen – er wusste nichts von einem Brief.“ Er sei vielmehr froh, endlich von Sylvaina G. weg zu sein.
Der Anwalt von Sylvaina G.: „Die von Ihnen zitierten Vorwürfe sind nicht zutreffend“
Was sagt Sylvaina G. zu all diesen Vorwürfen? Die MOPO schickte ihr einen umfangreichen Fragenkatalog. Antwort kam von einem Rechtsanwalt, der behauptet, seine Mandantin sei Opfer einer Rufmordkampagne, hinter der ein ehemaliger Mitarbeiter des Vereins stecke. „Die von Ihnen zitierten Vorwürfe sind nicht zutreffend“, so der Anwalt weiter. „Aufgrund des nach wie vor laufenden Verfahrens werden Sie verstehen, dass inhaltlich keine weiteren Stellungnahmen abgegeben werden können.“