Gericht
Lehrkraft soll Grundschüler mit Messer bedroht haben – damit er die Tafel putzt
Sie soll ein Grundschulkind bedroht und geschlagen haben. Vor Gericht schildert die 24-Jährige ihre Sicht – und zieht am Ende zurück.
Eine junge Frau sitzt vor Gericht und weint. Ihr wird vorgeworfen, als Förderkraft an einer Grundschule ein Kind mit einem Messer bedroht und getreten zu haben. Es sei ganz anders gewesen, sagt sie. Und knickt am Ende doch ein.
Louise C. (Name geändert) dreht sich von den Pressevertretern weg, als am Montag im Amtsgericht St. Georg die Vorwürfe verlesen werden. Noch bevor die Staatsanwältin zu sprechen beginnt, wischt sich die 24-Jährige die ersten Tränen aus dem Gesicht.
Louise C. soll Grundschulkind mit Messer bedroht haben
Zwischen August und November 2024 soll sie ein Kind an einer Grundschule bedroht, beleidigt und angegriffen haben. Gegen einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 1800 Euro hatte die junge Frau Einspruch eingelegt, deshalb kommt es nun zum Prozess. Der Staatsanwalt wirft ihr Nötigung vor.
Demnach soll sie einen Elfjährigen mit einem Taschenmesser aufgefordert haben, die Tafel zu wischen. Demselben Jungen soll sie außerdem an den Haaren gezogen und gegen den Oberschenkel getreten haben. Als die Schule von den Vorwürfen erfuhr, wurde die Aushilfskraft sofort entlassen.
Junge Frau war mit der Klasse überfordert
Über ihren Verteidiger räumt die junge Frau ein, mit der Klasse überfordert gewesen zu sein. Aufgrund ihres Alters sei sie von den Kindern teilweise nicht ernst genommen worden. Sie betont aber, niemals jemanden mit dem Messer bedroht zu haben.
Das Taschenmesser habe sie aus Angst bei sich getragen. Auf dem Heimweg sei sie zuvor einmal von einem Mann beiseitegezogen und belästigt worden. Erst als Passanten hinzukamen, habe er von ihr abgelassen. Es sei ein Fehler gewesen, das Messer mitzunehmen. Später habe sie es weggeworfen.
Um vollständig aufzuklären, was in dem Klassenzimmer geschah, müssten mehrere Zeugen erneut vernommen werden. Die Kinder waren zum Teil gemeinsam befragt worden, was der Verteidiger kritisiert.
Am Ende bleibt es bei der Gelstrafe
Doch ein Prozess mit weiteren Verhandlungsterminen sei seiner Mandantin „in dieser nervlichen Verfassung“ nicht zuzumuten. „Wenn sie sagt, sie kann nicht mehr, dann muss ich das respektieren“, sagt er und bittet darum, den Einspruch zurückzunehmen. Die Staatsanwaltschaft stimmt zu.
Damit bleibt es bei der Geldstrafe von 1800 Euro und dem Eintrag im Bundeszentralregister. Die 24-Jährige will bald eine Ausbildung im kaufmännischen Bereich beginnen.
Das könnte Sie auch interessieren:
Der Richter wünscht ihr „alles Gute für den weiteren Ausbildungsweg“ und dass sie hieraus ihre Lehren ziehe. Louise C. nickt. Sie weint noch immer.