Kurioses Urteil: Alkoholfreies Getränk darf nicht „This is not Rum“ heißen
Darf man nahezu alkoholfreie Alternativen zu Whiskey, Rum oder Gin mit diesen Namen bezeichnen? Ein Start-up aus Hamburg hat es getan. Der Spirituosenverband hat geklagt. Nun gibt es ein Urteil.
Nur, wenn auch wirklich Whiskey, Gin oder Rum drin sind, dürfen Getränke auch mit Whiskey, Gin oder Rum bezeichnet werden. Das entschied der 3. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg und bestätigte damit ein Urteil aus der Vorinstanz. Neu ist: Auch die Bezeichnung „American Malt“ ist für nahezu alkoholfreie Getränke verboten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Revision zugelassen wurde.
Alkoholfreie Spirituosen – Bezeichnung verstößt gegen Spirituosenverordnung
In dem Fall geht es um die Hamburger „Undone GmbH“, die in Deutschland Getränke mit nur rund 0,3 Prozent Alkoholgehalt als Alternative zu klassischen Spirituosen anbietet.

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Bezeichnet hatte es diese mit den Slogans „This is not Rum“, „This is not Gin“ und „This is not Whiskey“, wie das Gericht mitteilte. Zudem sei bei den Produktbeschreibungen von einer „alkoholfreien Alternative zu“ oder „auf Basis von“ oder „schmeckt nach“ der entsprechenden Spirituose die Rede gewesen. Der „This is not Whiskey“ habe zudem noch den Zusatz „American Malt“ gehabt.
Verband der Spirituosenindustrie hatte geklagt
Geklagt hatte der Verband der Spirituosenindustrie. Er machte wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche wegen Verstoßes gegen die EU-Spirituosenverordnung geltend.
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Wie schon das Landgericht im Juli vergangenen Jahres gab auch das Oberlandesgericht dem Spirituosenverband recht. Zugleich wurde das Start-up nun in zweiter Instanz auch zur Unterlassung der Bezeichnung „American Malt“ verurteilt, da es sich nach Auffassung des Senats um eine nach der Spirituosenverordnung unzulässige Anspielung auf die Spirituosenkategorie Whiskey handele.
Der Fall erinnert an den Streit um den „Eierlikör ohne Ei“. Den Namen hatte ein kleines Unternehmen aus dem schleswig-holsteinischen Henstedt-Ulzburg (Kreis Segeberg) für seine vegane Spirituose auf Sojabasis mit Rum gewählt. Dagegen zog der Schutzverband der Spirituosenindustrie vor Gericht. Das Landgericht in Kiel hatte Ende Oktober zugunsten des Likör-Start-ups geurteilt. (dpa/rei)
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