Kündigung nach Gender-Streit: Amtsmitarbeiterin gewinnt erneut vor Gericht
Sie wollte bei der Arbeit nicht gendern – und bekam die Kündigung. Die Mitarbeiterin im Schifffahrtsamt klagte gegen den Rauswurf vor dem Arbeitsgericht, mit Erfolg. Doch das Amt ging in Berufung. Am Donnerstag fällte das Landesarbeitsgericht sein Urteil. Ob die Chemikerin gendern wollte, war dabei aber gar nicht der entscheidende Punkt. Die MOPO war vor Ort.
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