„Klimakleber“ profitieren: Hamburg treibt neue Gebühr für Polizeieinsätze nicht ein
Das kann schnell teurer werden als eine Nacht im Hotel: Seit Anfang des Jahres müssen Delinquenten in Hamburg dafür zahlen, wenn sie von der Polizei in Gewahrsam genommen werden. Detailliert sind die Kosten für „Aufenthalt“ in einer Zelle, die Einsatzstunden von Polizisten und sogar die Kosten für Fahrten im Streifenwagen aufgelistet. So sollte es eigentlich einen netten Erlös für die Stadt geben – eine Polizeisprecherin sprach sogar von einer Million Euro. Doch jetzt kommt heraus: Praktisch passiert da offenbar kaum etwas. Davon profitieren auch die Straßenblockierer der „Letzten Generation“.
40 Euro für sechs Stunden im Verwahrraum und für jede weitere Stunde 6,20 Euro. Dazu noch 33,20 Euro pro angefangene halbe Einsatzstunde eines Polizisten und bis zu zehn Euro für die Anfahrt mit dem Streifenwagen, je nach Länge der Strecke. Diese Kosten kommen seit Januar eigentlich auf diejenigen zu, die wegen Randalierens oder aus anderen Gründen von der Polizei in Gewahrsam genommen werden.
Hamburg: Polizei setzte mehr als 8200-mal Personen fest
All das läppert sich – zumal pro Einsatz mindestens zwei Beamte nötig sind. „Die Polizei Hamburg geht von jährlich ungefähr einer Million Euro Erlösen aus der Gebührenerhebung für Ingewahrsamnahmen aus“, sagte die Polizeisprecherin bei der Einführung zur MOPO.
Doch nun, rund zwölf Monate später, zeigt sich: Bisher wurden offenbar gar keine Gebühren eingetrieben. Das ergab jetzt die Senatsantwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage der CDU. Zuerst hatte das „Abendblatt“ berichtet.
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Demzufolge wurden in diesem Jahr 8274 Mal Personen gemäß Paragraph 13 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) in Gewahrsam genommen – also dann, wenn jemand an einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat gehindert werden oder (vor sich selbst) geschützt werden sollte. In 5553 Fällen dauerte die Ingewahrsamnahme weniger als sechs Stunden.
Sieben Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ wurden sogar gleich für mehrere Tage festgehalten. Dafür sollten sie zwischen 643,62 und 1646,65 Euro zahlen – ingesamt fast 8300 Euro. Passiert ist das laut Senatsantwort bisher aber nicht. In zwei Fällen wurden sie laut dem Hamburger Landgericht zu Unrecht festgehalten und müssen nicht zahlen. Drei von ihnen legten Widerspruch ein, der Ausgang ist noch offen.
Keine Bescheide erlassen? CDU ist empört
„Sowohl in diesen wie auch in den restlichen Fällen sind bis 30. November 2023 keine Erstattungen erfolgt. Eine Prognose zum endgültig erzielbaren Erstattungsbetrag bzw. zum abschließenden Zahlungsausfall ist aufgrund der noch laufenden Verfahren derzeit nicht möglich”, schreibt der Senat. Und wieviel kam durch die restlichen mehr als 8200 Fälle zusammen? Die Antwort irritiert: Es seien keine weiteren Bescheide erlassen worden, heißt es.
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CDU-Chef Dennis Thering ist bedient: „Seit fast einem Jahr werden in Hamburg Gebühren für polizeiliche Ingewahrsamnahmen erhoben. Das aber nur theoretisch“, schimpft er. Die Praxis zeige, dass der Senat weder entsprechende Bescheide erlasse noch das Geld eintreibe. „In Anbetracht leerer Kassen und des Umstandes, dass der Senat beispielsweise Falschparker regelmäßig zur Kasse bittet, ist das absolut nicht nachvollziehbar.“
Auch dazu, wie hoch der Verwaltungsaufwand für die Polizei ist oder wie oft die Festgesetzten wohnungslos waren (sie sind von den Gebühren ausgenommen), kann der Senat keine Auskunft geben. Nur eins steht schon fest: Die Gebühren sollen ab Januar erhöht werden.