Trotz Parpklatznot. Eigenheimbesitzer stellen Poller vor ihren Häusern in Billstedt auf. Nun reagiert das Bezirksamt

Von Anwohnern aufgestellte Blumenkübel, Steine, Poller und Hütchen: So soll das Parken in der Straße Lohkamp verhindert werden. Foto: RUEGA

Hausbesitzer sperren Parkplätze – und sorgen für Ärger

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Viele Hamburger Autofahrer kurven auf der Suche nach einem freien Parkplatz endlos umher – so auch im Billstedter Ortsteil Kirchsteinbek. Dort mussten rund 16 Parkplätze dem Neubau einer Feuerwache weichen. Erschwerend kommt hinzu, dass einige Eigenheimbesitzer in einer benachbarten ruhigen Seitenstraße Poller, Steine und andere Sperren vor ihre Häuser gestellt haben, um das Parken dort zu verhindern. Aber ist das überhaupt erlaubt?


Zusammenfassung:

  • Parkplatzmangel in Kirchsteinbek: Eigenheimbesitzer sperren Bereiche vor ihren Grundstücken mit Hindernissen.
  • Der Bezirksamtschef versprach zusätzliche Parkplätze nach Fertigstellung der Feuerwache.
  • Die Sperren vor den Häusern sind nicht genehmigt: Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen drohen.

Findlinge, Hütchen, Teile von Blumenkübeln und Poller – mit diesen Gegenständen versuchen einige Eigenheimbesitzer an der Straße Lohkamp, das Parken vor ihrer Haustür zu unterbinden. Erst vor wenigen Monaten waren in der Nähe rund 16 Parkplätze weggefallen. Grund dafür war der dringend benötigte Neubau der Freiwilligen Feuerwehr Kirchsteinbek auf dem Steinbeker Marktplatz.

Parken in Kirchsteinbek: Bezirksamtschef versprach zusätzliche Parkplätze

Bezirksamtschef Ralf Neubauer versprach zusätzliche Parkplätze auf dem Marktplatz – allerdings erst, nachdem der Bau der Feuerwache abgeschlossen ist. Problematisch ist, dass die Parkzeit dort auf zwei Stunden beschränkt ist. Nach MOPO-Informationen soll sich daran auch künftig nicht viel ändern, obwohl Neubauer bereits sagte, die zeitliche Beschränkung sei nicht mehr zeitgemäß. Die Grünen hatten sich zunächst dagegen gewehrt, zusätzlichen Parkraum auf dem Marktplatz zu schaffen.


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Seit Beginn des Baus der Feuerwache suchen Anwohner der Straßen rund um die Kirche unter der Woche ab dem späten Nachmittag nach einem Parkplatz. Dabei wird häufig wild und verkehrsbehindernd geparkt. „Und dann sperren Eigenheimbesitzer einfach Parkraum vor ihrem Haus“, klagt Heike Mehrer (51), die fast jeden Tag nach Feierabend vor diesem Problem steht.

Bezirksamt gab keine Genehmigung für die Sperren

Aber ist das rechtens? Die MOPO fragte beim Bezirksamt Mitte nach, ob die Parkplatzblockaden genehmigt seien. Ein Sprecher verneinte. Bei den eigenmächtig gesperrten Bereichen handele es sich um öffentliche Wege; seitens des Bezirksamts seien die Sperren nicht genehmigt worden. Das Parken ist dort erlaubt.

Poller mit Reflektoren, wie man sie von Landstraßen kennt. RUEGA
Um das Parken vor ihren EIgenheimen zu verhindern. Hausbesitzer pollern öffentlichen Parkraum ab
Poller mit Reflektoren, wie man sie von Landstraßen kennt.

Zu der Tatsache, dass manche Blockaden in der Dunkelheit schwer zu erkennen sind und eine Unfallgefahr besteht, sagte der Sprecher: „Dem Bezirksamt waren die geschilderten Sperrungen am Lohkamp nicht bekannt. Der zuständige Wegewart wird sich zeitnah vor Ort ein Bild der Situation machen und das weitere Vorgehen abstimmen.“

Das geschah offenbar auch zügig, wie ein Sprecher des Bezirksamts in einer späteren Mail mitteilte. In der Folge sollten die Steine, Kübel und Hütchen verschwinden. Diese sollen dort von den Anwohnern aufgrund des Parkdrucks aufgestellt worden sein, um eine ungehinderte Zu- und Abfahrt von den Grundstücken gewährleisten zu können. Zu den im Boden eingelassenen Pflöcken teilt der Sprecher mit, dass die Anwohner behaupten, dass diese dort vor Jahren von der Stadt aufgestellt wurden. Davon habe man keine Kenntnis und wolle es überprüfen lassen.

Hohe Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen drohen

Für die Personen, die die Sperren eigenmächtig aufgebaut haben, könnte das teuer werden. Es handelt sich nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Es drohen hohe Bußgelder, und gegebenenfalls könnten auch strafrechtliche Konsequenzen folgen, wenn eine Nötigung vorliegt. (Anmerkung d. Redaktion: Dieser Text wurde nachträglich bearbeitet und u.a. um Stellungnahmen des Bezirks ergänzt.)

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