Kippen, Kaugummi und Kot: Jetzt kommt der Gebühren-Hammer für Müllsünder
Bereits zum Jahresstart hat Hamburg die Gebühren für den regulären Hausmüll moderat angehoben. Aber Mitte März kommt ein wahrer Hammer für alle nervigen, gleichgültigen Müllsünder, die sich nicht an die Regeln halten. Denn die Stadt hat den Bußgeldkatalog überarbeitet. Wer gern Kippen wegschnippt, Kaugummi ausspuckt oder Hundescheiße liegenlässt, der sollte schon mal Geld auf die hohe Kante legen.
Hamburg lässt sich die Sauberkeit von öffentlichen Parks, Spielplätzen und Straßenrändern viel Geld kosten. Doch immer kürzere Reinigungsintervalle, Waste Watcher und Co. helfen nur bedingt gegen zunehmend gleichgültige Zeitgenossen, die ihre Kippen überall hinschnippen oder Kaugummis auf den Gehweg und an Bushäuschen ausspucken. Auch die vielen Großveranstaltungen in den Sommermonaten sorgen für viel Vermüllung.
Das wird teuer! Neuer Bußgeldkatalog für Hamburg
Nun sollen die 35 WasteWatcher, Hamburgs mobile Ordnungskräfte, Verstärkung erhalten, damit sie die Arbeit überhaupt bewältigen können und der Kontrolldruck steigt. Das kündigte Hamburgs Umweltsenatorin Katharina Fegebank bereits im Oktober 2025 an, umgesetzt wurde die Maßnahme aber bisher noch nicht.
Die WasteWatcher haben 2024 rund 12.000 Verwarnungen und Bußgeldbescheide erlassen. Dabei wurden rund 540.000 Euro eingenommen. Mit zehn zusätzlichen Kräften und engerer Zusammenarbeit mit Polizei und Bezirksämtern soll das nun forciert werden. Sonst helfen ja auch die neuen Bußgelder nichts, wenn keiner da ist, um zu kontrollieren.
Ab Mitte März 2026 sollen die neuen Bußgelder gelten
Die bereits im Oktober angekündigte Erhöhung der Verwarngelder soll ab Mitte März veröffentlicht werden und greifen, heißt es aus dem zuständigen Bezirksamt Nord. Zuvor hatten jetzt alle Bezirke die Möglichkeit, ihre Wünsche und Bedarfe beim Rechtsamt in Nord anzumelden. Der Bußgeldkatalog wurde zuletzt Ende 2022 geändert.
Wenn sich nichts mehr an den Ankündigungen von Katharina Fegebank (Grüne) ändert, so kostet es künftig 100 Euro, eine Zigarettenkippe achtlos wegzuwerfen. Bisher wurde jemand – wenn er denn mal erwischt wurde – mit 40 Euro belangt. Im Jahr 2024 wurden allerdings in der ganzen Stadt nur etwa 8000 Fälle geahndet.
Darum geht es: Schrottautos, Hundekot, Kippen, Kaugummi
Wer sein Kaugummi wegspuckt, der kassiert ein Verwarngeld von 55 Euro (statt bisher 20 Euro). Wer Hundehaufen nicht aufsammelt oder den Kotbeutel in die Büsche wirft, wird ebenfalls in dieser Höhe belangt.
Auch die Bußgelder für das illegale Entsorgen von Sperrmüll, Hausrat oder Fahrzeugteilen werden verdoppelt. Im schlimmsten Fall können hier 16.000 Euro für Müllsünder fällig werden. Die Spanne, die derzeit von 1000 bis 8000 Euro reicht, erhöht sich auf 2000 bis 16.000 Euro.
Mehr als 2900 einfach irgendwo abgestellt Schrottautos wurden in Hamburg vor einem Jahr gezählt. Viele davon auch sehr zentral beim Phoenix Center im Bezirk Harburg. Deshalb steigt nun auch das Bußgeld für halterlos aufgefundene Pkw – und zwar von 500 auf 1000 Euro. Plus alle entstandenen Kosten fürs Abschleppen, Aufbewahren und mehr. Dabei nehmen die Autohersteller Wagen kostenlos zurück und haben dafür Verträge mit Abwrackern.
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Die höheren Bußgelder haben aber womöglich gar nicht den gewünschten Erfolg. Denn die Bezirke kommen in der Ermittlung der Täter nur sehr schwer hinterher und müssen viel Zeit und damit auch Geld investieren, um überhaupt die Besitzer ausfindig zu machen. Und am Ende zahlen die Täter nicht und das Eintreiben des Geldes wird zum Problem. Ein verwandtes Thema: Auch das illegale Entsorgen von Autoreifen wird teurer. Es soll statt bisher 200 jetzt 400 Euro kosten.
Der Bußgeldkatalog, um den es hier geht, konkretisiert Ordnungswidrigkeiten und empfiehlt, in welcher Höhe Geldbußen in Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) verhängt werden sollen, erklärt das Bezirksamt Nord auf MOPO-Nachfrage. Der Katalog gilt für den Zuständigkeitsbereich der Bezirksämter. „Die im Katalog angegebenen Sätze sind nur Regelsätze. Von ihnen kann nach oben und nach unten abgewichen werden, wenn besondere Umstände im Einzelfall vorliegen.“