Kauf von CBD-Marihuana legal? Hamburger bekommt Post von Polizei

(Symbolbild)
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Hanföle, Kosmetika, Tees: Die Produktpalette rund um Cannabis scheint seit einiger Zeit enorm zu wachsen. Aber Achtung! Auch wenn diese Produkte nicht high machen und auch ganz einfach zu erwerben sind, heißt es nicht unbedingt, dass der Käufer sich nicht strafbar macht – wie nun ein Fall aus Hamburg zeigt. Die MOPO sprach mit einem Betroffenen.

„Was soll das denn jetzt?“ fragte sich Christian B. (29, Name geändert) aus Eimsbüttel, als er am vergangenen Mittwoch ein an ihn gerichtetes Schreiben der Polizei las. „Ich soll gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben, weil ich CBD-Gras gekauft habe“, so B. im Gespräch mit der MOPO. Er wirkt verständnislos und zeigt der MOPO das Schreiben.

„Ich hatte keine Ahnung, dass der Kiosk das nicht verkaufen darf. Ich dachte, die werden schon wissen, was sie tun“, sagt Christian B. (29) aus Eimsbüttel zur MOPO.
„Ich hatte keine Ahnung, dass der Kiosk das nicht verkaufen darf. Ich dachte, die werden schon wissen, was sie tun“, sagt Christian B. (29) aus Eimsbüttel zur MOPO.

CBD ist die Abkürzung für Cannabidiol – ein legaler Wirkstoff im verbotenen Cannabis, der nicht high macht. Für den Rausch sorgt der Wirkstoff THC, der nur in geringen Mengen im CBD-Cannabis vorkommt. Oft ist allerdings nicht ganz klar, wie groß der THC-Gehalt in CBD-Produkten ist. Erlaubt sind Werte unter 0,2 Prozent. Doch wie kam Christian da überhaupt ran?

Vor genau einem Jahr, im Januar 2021, schaute Christian B. den Online Shop des Hamburger Kioskes „Oderlich“ durch. „Ich habe da regelmäßig Getränke oder Snacks bestellt. Der Kiosk war der erste, der die Sachen auch nach Hause gebracht hat. Im Lockdown vor einem Jahr war ich großer Fan“, so Christian. Dann entdeckte er dort das CBD-Cannabis, bestellte es, und probierte es erstmals aus.

„Ich fand das total angenehm, weil das nicht high macht. Man ist einfach nur etwas entspannt. Und legal ist das ja auch“, sagt Christian. Er bestellte nochmal. Insgesamt waren es acht Gramm CBD-Cannabis, die Christian vom Online-Kiosk „Oderlich“ erhielt. Doch offenbar war die Aktion nicht legal, denn Christian und viele andere Hamburger bekamen daraufhin ein Schreiben der Polizei, in dem auf den Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz aufmerksam gemacht wurde.

Insgesamt bestellt Christian B. acht Gramm CBD-Cannabis.
Insgesamt bestellte Christian B. acht Gramm CBD-Cannabis.

„Der Erwerb, Besitz und Verkauf bestimmter Cannabidiol- (CBD) Produkte ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten“, so Daniel Ritterskamp, Sprecher der Polizei Hamburg. „Es dürfen nur verarbeitete, also stofflich veränderte Hanf-/Pflanzenteile mit weniger als 0,2 Prozent THC angeboten werden“, sagt er. „Sollten unverarbeitete Pflanzenteile in den Produkten einliegen, unterliegen diese Produkte unabhängig von ihrer Rauschfähigkeit dem Verbot des Betäubungsmittelgesetzes“, so Ritterskamp.

CBD-Gras muss laut Hamburger Polizei verarbeitet sein

Demnach ist der entscheidende Punkt also: Die Ware des Online-Kioskes war nicht verarbeitet und durfte somit nicht verkauft werden. Ende vergangenen Jahres fand eine Razzia bei „Orderlich“ statt: Ware, Geld und elektronische Geräte wurden einkassiert. „Wir hatten uns informiert und uns da eigentlich abgesichert. Der Gesetzgeber erlaubt den Verkauf von CBD-Gras“, so Rhalid Boucheta, Betreiber von „Orderlich“. „Dass wir uns im Graubereich bewegt haben, das wussten wir, aber wir dachten trotzdem, alles sei sicher“, sagt er.

„Die CBD-Produkte waren unsere Haupteinahmequelle. Rund 3000 Hamburger haben das bei uns gekauft. Die werden nun alle von der Polizei angeschrieben“, sagt Boucheta. „Ich stehe nach wie vor hinter dem Produkt. Wir haben den Hamburgern eine Alternative zum THC-Joint gegeben, der anders als CBD eine berauschende Wirkung hat und einen komplett aus den Latschen hauen kann“, sagt er.

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Für den Online-Kiosk war die Razzia ein wirtschaftlicher Genickbruch. „Das war zum einen rufschädigend und zum anderen dürfen wir das Produkt nicht mehr verkaufen, mit dem wir die meisten Einnahmen gemacht haben. Im Februar mache ich meinen Laden dicht“, so Boucheta.

Welche Strafe Christian B. erwarten könnte, ist unklar. Die Polizei möchte sich nicht zu laufenden Ermittlungen äußern.

Hanföle, Kosmetika, Tees: Die Produktpalette rund um Cannabis scheint seit einiger Zeit enorm zu wachsen. Aber Achtung! Auch wenn diese Produkte nicht high machen und auch ganz einfach zu erwerben sind, heißt es nicht unbedingt, dass der Käufer sich nicht strafbar macht – wie nun ein Fall aus Hamburg zeigt. Die MOPO sprach mit einem Betroffenen.