Katzenhalter aufgepasst! Das gilt ab 1. Januar in Hamburg – und das sind die Kosten

Katze
Für Katzen gelten in Hamburg ab Januar 2026 neue Regeln (Symbolbild).

Ab kommendem Jahr greift in Hamburg die neue Katzenschutzverordnung. Sie gilt für Katzen und Kater mit Freigang und beinhaltet so einige Verpflichtungen für die Besitzer – von Kastration bis Registrierung. Aber auch Halter von Stubentigern, die eigentlich nicht nach draußen dürfen, sollten sich Gedanken machen, ob sie nicht mal zum Tierarzt gehen sollten. Denn schon Silvester könnte es passieren, dass ein durchs Böllern verängstigtes Tier durch eine geöffnete Wohnungstür ausbüxt und nicht wieder zurückfindet. Was ab 2026 gilt, was eine Kastration kostet und wo es Unterstützung gibt, erfahren Sie hier.

Ab 1. Januar müssen freilaufende Katzen und Kater in Hamburg kastriert, gechippt und registriert sein – bei einem der beiden Haustierregister Findefix oder Tasso. Die gute Nachricht: Bei bereits kastrierten Tieren kann der Mikrochip unkompliziert ohne Betäubung nachträglich implantiert werden.

Katzenschutzverordnung Hamburg: gültig ab 1. Januar 2026

Für Wohnungskatzen gilt die Kastrationspflicht eigentlich nicht, sie könnten aber natürlich mal ausbüxen. Als Fundkatzen landen sie dann womöglich beim Tierheim Süderstraße. Und Tiere, bei denen der Halter nicht innerhalb von fünf Tagen ermittelt wird, dürfen von den Behörden kastriert werden. Die Kosten trägt dann der Besitzer. Daher ist es eine Überlegung wert, das beim nächsten Impftermin gleich auch zu erledigen.

Das Ziel der Verordnung ist es laut der zuständigen Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, Anna Gallina, „die unkontrollierte Vermehrung und das damit verbundene Tierleid zu mindern“. In Hamburg leben rund 10.000 verwilderte Katzen in kleinen Kolonien auf Industriegeländen und in Hinterhöfen. Klingt wie ein wildes, freies Leben – ist aber in Wirklichkeit eine Welt aus Krankheiten, Verletzungen, Hunger und Revierkämpfen.

Großangelegte Kontrollen zum Start der Verordnung wird es nicht geben, aber es sind anlassbezogene Kontrollen vorgesehen, wenn bekannt wird, dass ein Tier möglicherweise nicht kastriert ist. Laut zuständiger Behörde für Justiz und Verbraucherschutz dürfen bei Verstößen gegen die Katzenschutzverordnung aus rechtlichen Gründen keine Bußgelder erhoben werden.

Erhebt Hamburg Bußgelder für unkastrierte Katzen?

Allerdings kann ein Zwangsgeld verhängt werden, etwa wenn das Bezirksamt die Kastration einer Katze anordnet und die Besitzer dem nicht nachkommen. „Die Höhe des Zwangsgeldes ist vom Einzelfall abhängig, vierstellige Beträge sind laut Behörde durchaus möglich“, sagt Behördensprecherin Valerie Meister.

Der Hamburger Tierschutzverein (HTV) setzt große Hoffnungen in die Verordnung. „Wir erwarten auf jeden Fall, dass Fundtiere aus dem Tierheim schneller wieder nach Hause kommen“, sagt Stefanie Bauche vom HTV-Vorstand. Sie gehört zur ehrenamtlichen Katzenrettung, ist Pflegestelle für Kitten (sehr junge Katzen) und diejenige, die die Katzenschutzverordnung angestoßen hat.

Tatsächlich ist von den Fundkatzen im Tierheim Süderstraße nur jede zehnte gechippt. „Den Menschen ist meist nicht klar, wie hilfreich das Chippen ist“, so Bauche.

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Bauches Erfahrung: Gechippte und registrierte Katzen sind nach durchschnittlich drei Tagen wieder zu Hause. Ungechippte Tiere belegen mehr als zehnmal so lange einen Platz. „Das ist für unsere Kapazitäten im Tierheim sehr bedeutend, denn so lange kann keine weitere Katze diesen Platz bekommen.“ Da der HTV gerade das alte Katzenhaus komplett saniert, ist der Platz im Tierheim sehr begrenzt.

Lohnt sich eine Krankenversicherung für Katzen?

Das Chippen einer Katze kostet etwa 35 Euro. Die Kastration einer Katze kostet etwa 150 Euro, beim Kater ist es etwas günstiger, weil der Eingriff nicht so aufwändig ist und liegt bei etwa 90 Euro. Wer eine Krankenversicherung für seine Katze hat, bekommt die Kosten je nach Vertrag zum Teil bis komplett ersetzt. Sie kosten zwischen 17 und 27 Euro im Monat, abhängig von Rasse, Alter, Gesundheitszustand und der Frage, ob Wohnungskatze oder Freigänger. Teils gibt es Eigenbeteiligungen bei den Kosten und jährliche Deckelungen der Gesamtkosten.

Es gibt auch die günstigere Variante: reine Katzen-OP-Versicherungen. Sie kosten oft weniger als zehn Euro monatlich. Dabei ist aber teils eine sehr hohe Selbstbeteiligung vereinbart (teils bei 250 Euro). Da ist die Selbstbeteiligung schnell höher als die Kastration überhaupt kostet. Außerdem wird teils nur ein „medizinisch notwendiger“ Eingriff bezahlt und das ist bei einer Kastration selten der Fall. Teils trägt die Versicherung dann wirklich nur die OP-Kosten, nicht die nötigen Behandlungskosten drumherum. Daher ist es wichtig, sich genau zu informieren und nachzurechnen, ob sich eine Versicherung wirklich lohnt.

Ab kommendem Jahr greift in Hamburg die neue Katzenschutzverordnung. Sie gilt für Katzen und Kater mit Freigang und beinhaltet so einige Verpflichtungen für die Besitzer – von Kastration bis Registrierung. Aber auch Halter von Stubentigern, die eigentlich nicht nach draußen dürfen, sollten sich Gedanken machen, ob sie nicht mal zum Tierarzt gehen sollten. Denn schon Silvester könnte es passieren, dass ein durchs Böllern verängstigtes Tier durch eine geöffnete Wohnungstür ausbüxt und nicht wieder zurückfindet. Was ab 2026 gilt, was eine Kastration kostet und wo es Unterstützung gibt, erfahren Sie hier.