Regale Aldi Kaffee

Aldi-Regale mit verschiedenen Kaffee-Sorten (Archivbild). Foto: picture alliance / ABBfoto

Kaffee zu billig? Tchibo verliert gegen Aldi – Urteil hat Folgen

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Tchibo hat Aldi Süd vorgeworfen, Kaffee zu billig verkauft zu haben. Das Oberlandesgericht Düsseldorf kam nun aber zu einer anderen Einschätzung. Ist die Auseinandersetzung damit beendet?

Der Kaffeeröster Tchibo hat im Streit um angeblich zu niedrige Kaffeepreise erneut eine juristische Niederlage gegen Aldi Süd einstecken müssen. Die Richter des 6. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf wiesen die Berufung gegen das Urteil der ersten Instanz zurück, wie eine Sprecherin mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Tchibo kann Revision einlegen und die Entscheidung von einem höheren Gericht prüfen lassen. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt bislang nicht vor. 

Der Hamburger Kaffeeröster wirft dem Discounter vor, seit Ende 2023 Kaffee der Aldi-Eigenmarke Barissimo mehrfach unter den Herstellungskosten verkauft zu haben – und damit zu billig. Tchibo sieht darin einen Verstoß gegen geltendes Recht und wollte Aldi Süd dieses Vorgehen gerichtlich untersagen lassen. Die aggressive Preispolitik schade dem Wettbewerb und den Verbrauchern. 

Nach Urteil: Tchibo will weitere Schritte prüfen

Die Richter teilten diese Auffassung nicht. Ein unbilliges Verhalten des Discounters liege nicht vor, hieß es. Aldi Süd dürfe bei Rabattaktionen Kaffee unter den Herstellungskosten anbieten. Tchibo-Sprecher Arnd Liedtke sagte nach der Entscheidung: „Bedauerlicherweise hat das Gericht die Chance verpasst, einer strukturellen Fehlentwicklung im deutschen Lebensmittelhandel Einhalt zu gebieten.“

Offen bleibt, ob der Rechtsstreit damit beendet ist. Tchibo kann innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils Revision beantragen, dann müsste sich der Bundesgerichtshof mit dem Streit befassen. „Wir werden jetzt die schriftliche Urteilsbegründung bewerten und weitere Schritte prüfen“, sagte der Tchibo-Sprecher. Aldi Süd äußerte sich auf Nachfrage nicht.

Experte hält Urteil für „juristisch sauber begründet“

Bereits im Januar 2025 war Tchibo in erster Instanz mit seiner Klage vor dem Landgericht Düsseldorf gescheitert und anschließend in Berufung gegangen. Nach Angaben des Kaffeerösters hat Aldi Süd bestimmte Kaffeesorten zeitweise mit erheblichen Verlusten verkauft – von zwei Euro pro Kilo und mehr ist die Rede. Produziert wird der Kaffee von Aldis Tochtergesellschaft New Coffee. 

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Aus Sicht von Branchenexperten verdeutlicht das Verfahren die veränderten Machtverhältnisse im Handel. „Der Fall illustriert, wie Lebensmittelketten Markenhersteller unter Druck setzen, indem sie Eigenmarken am Markt positionieren und sogar selbst in die Produktion einsteigen“, sagte Jens-Uwe Franck, Professor für Handels- und Kartellrecht an der Universität Mannheim. Das Verbot des Verkaufs unter Einstandspreis bei Lebensmitteln gelte nicht für Verkäufe unter Herstellungskosten. Dies habe das Gericht „juristisch sauber begründet“. (dpa)

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