„Innere Einmischung“: Trump nutzt Hamburger Vergewaltigung für Fake-News-Kampagne
Vor wenigen Tagen veröffentlichte Donald Trumps Außenministerium einen langen Post über „Mass migration“ (Massenimmigration) auf der Plattform X (früher Twitter). Diese Immigration stelle eine „existenzielle Bedrohung für die westliche Zivilisation dar“, heißt es dort polemisch. Als ein Beispiel dafür nennt das US-Ministerium die Massenvergewaltigung im Hamburger Stadtpark aus dem Jahr 2020 – und verdreht dabei die Fakten. Bezüglich der Anweisung für US-Diplomaten in den jeweiligen Ländern meldet sich jetzt auch der Senat zu Wort.
„Massenimmigration ist ein Menschenrechtsproblem. Westliche Nationen haben unter Kriminalitätswellen, Terroranschlägen, sexuellen Übergriffen und der Vertreibung von Gemeinschaften gelitten“, schrieb das US-Außenministerium am Freitag auf X.
Mass migration poses an existential threat to Western civilization and undermines the stability of key American allies.
— Department of State (@StateDept) November 21, 2025
Today the State Department instructed U.S. embassies to report on the human rights implications and public safety impacts of mass migration.
Anschließend werden einige Beispiele aufgezählt, die aus Sicht des Ministeriums eine Konsequenz aus der „Massenimmigration“ seien. Darunter befindet sich auch die Gruppenvergewaltigung im Stadtpark aus dem Jahr 2020. Zunächst hatte das „Abendblatt“ berichtet.
Massenvergewaltigung im Stadtpark im Visier der Trump-Regierung
„In Deutschland wurden neun Männer – darunter mehrere Migranten – wegen der Gruppenvergewaltigung einer 15-Jährigen verurteilt“, heißt es in dem Post. „Eine deutsche Frau, die einen der Vergewaltiger online beleidigt hatte, erhielt eine härtere Strafe als die Täter selbst.“
Die Verurteilten, die zur Tatzeit zwischen 16 und 20 Jahre alt waren, vergewaltigten nach Überzeugung des Hamburger Landgerichts im September 2020 die 15-Jährige. Die Jugendliche hatte am Abend eine Party auf der Festwiese des Stadtparks besucht. Drei Jahre später wurden neun Täter nach Jugendstrafrecht verurteilt, ein zehnter Angeklagter wurde freigesprochen. Unter den zehn Angeklagten hatten vier die deutsche Staatsbürgerschaft, dazu kam ein Libyer, ein Afghane, ein Armenier, ein Kuwaiter und ein Montenegriner. Eine Staatsangehörigkeit konnte nicht geklärt werden.
Acht der neun Verurteilten erhielten eine Haftstrafte – allerdings zur Bewährung. Nur ein 19-Jähriger bekam eine härtere Strafe, und zwar zwei Jahre und neun Monate Haft ohne Bewährung.
Stadtpark-Urteil sorgte in Hamburg und Deutschland für Diskussionen
Das Urteil sorgte in Hamburg und ganz Deutschland für Diskussionen, viele empfanden die Strafen als zu niedrig. Beim Jugendstrafrecht steht laut dem Bundesjustizministerium der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Das vorrangige Ziel ist nicht die Bestrafung oder der Schuldausgleich für begangenes Unrecht, sondern die Verhinderung einer erneuten Straffälligkeit der betroffenen Jugendlichen.
Im zweiten Satz bezieht sich das Außenministerium offenkundig auf den Fall einer 20-Jährigen, die einen der Stadtpark-Täter per Whatsapp unter anderem als „ehrloses Vergewaltigerschwein“ bezeichnet hatte. Das Gericht verurteilte sie zu einem Wochenende Jugendarrest. Dabei wurden laut „Abendblatt“ aber noch andere Vorfälle einbezogen.
Damit stimmt die Aussage, die Frau sei deutlich „härter bestraft worden als die Täter selbst“ so nicht: Haftstrafen, auch wenn sie zur Bewährung ausgesetzt sind, gelten als härtere Veruteilung. Einer der Vergewaltiger sitzt seine Strafe derzeit auch noch ab.
Post von US-Ministerium: So reagiert der Hamburger Senat
Damit aber noch nicht genug: Trumps Außenministerium hat laut dem Post die US-Botschaften angewiesen, „über die Auswirkung der Massenimmigration auf die Menschnrechte und die öffentliche Sicherheit zu berichten“. Weiterhin sollen die US-Beamten die jeweiligen Regierungen auffordern, „entschlossene Maßnahmen zu ergreifen und die Bürger vor den Gefahren zu schützen, die von der Massenimmigration ausgehen.“
Der Hamburger Senat findet dafür jetzt deutliche Worte: „Es gehört zu den Standardaufgaben diplomatischer und konsularischer Vertretungen, ihre Regierungen über die Entwicklungen im Ausland zu informen. Die Einmischung in innere Angelegenheiten gehört nicht dazu“, sagt Senatssprecher Christoph Harms zur MOPO. (aba)
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