„Ihr Affen, ich bring Euch den Tod“: Wenn nebenan ein Nazi wohnt – und schießt

Der Angeklagte steht im Sitzungssaal im Strafjustizgebäude, im Hintergrund sitzt Jessica Koerner, Vorsitzende Richterin am Landgericht.
Der Angeklagte steht im Sitzungssaal im Strafjustizgebäude.

„Affen“, „Terroristen“, „Taliban“, „Höhlenmenschen“ – so nannte Ulf M. seine pakistanische Nachbarin und ihre Familie, bevor er mit einem Gewehr durch ihre Wohnungstür schoss. Vor Gericht behauptet er, seine frühere Gesinnung als Skinhead und Neonazi sei Vergangenheit, er habe sich distanziert. Vielleicht hätte man ihm geglaubt – wenn er seine rassistischen und hasserfüllten Tiraden nicht in Videos festgehalten hätte. Und auch das Bild Hitlers in seiner Wohnung brachte ihm am Ende kein Heil.

„Dieser Fall war ein besonderer Fall“, so beginnt die Verteidigerin des Angeklagten Ulf M. (49) am Donnerstag ihr Plädoyer vor dem Landgericht Hamburg. Denn es gebe nahezu lückenloses Bild- und Tonmaterial, das die Tat ihres Mandanten dokumentiert – und von ihm selbst angefertigt wurde. „So etwas ist als Verteidigerin misslich“, sagt sie. Und ergänzt mit Blick auf die Videos: „Herr M. zeigt sich von seiner denkbar schlechtesten Seite.“

Sie habe versucht, bei Gesprächen mit ihrem Mandanten einen Blick hinter seine Fassade zu werfen. Zum Vorschein sei ein Mann gekommen, der „zutiefst verunsichert, einsam und unzufrieden“ sei. Ulf M., schlank, mit Glatze und Ring im linken Ohrläppchen, arbeitete früher als Maurer. 2022 verlor er jedoch in Folge mehrerer Schlaganfälle seinen Job. Statt auf den Bau ging er nun in die Kneipe.

Hamburg: Angeklagter schoss durch Tür seiner Nachbarin

Ulf M. ist wegen versuchten Mordes angeklagt. Am 27. Mai 2023 gegen 21.46 Uhr schoss er mit einem Gewehr durch die geschlossene Wohnungstür seiner Nachbarin in einem Niendorfer Mehrfamilienhaus. Das Projektil durchschlug die Tür sowie eine Kommode im Flur, riss ein „kraterartiges Loch“ in die Wand und blieb stecken. Die schwangere Nachbarin (25) und ihre Schwiegermutter wurden nur deshalb nicht verletzt, da sie zum Zeitpunkt des Schusses im Wohnzimmer fernsahen. Durch den Schuss aufgeschreckt liefen die beiden Frauen in den dunklen Flur, die Nachbarin blickte durch den Spion und sah den Angeklagten mit seinem Gewehr. Ulf M. wurde im Anschluss in seiner Wohnung festgenommen.

Vor Gericht gibt der Angeklagte die Tat zu. Er habe jedoch nicht aus einer rassistischen Motivation heraus gehandelt und auch niemanden töten wollen. Ihm sei an diesem Tag aufgrund der ständigen Lärmbelästigung durch die Nachbarn „die Sicherung durchgebrannt“. Er habe mit seinem Gewehr „John-Wayne-mäßig“ einen Schuss aus der Hüfte abgegeben und gedacht, wenn sie nach Hause kommen und das Loch in der Tür sähen, sei das abschreckend.

Sein selbst gedrehtes Video im Vorfeld der Tat straft ihn Lügen: „Scheiß Kanaken, gleich sterbt ihr! Der Onkel kommt euch holen. Ich bring euch um“, sagt er darin. Er filmt sein Gewehr. „Jetzt geht das ab. Schnallt euch an, ihr Affen. Ich bring euch den Tod.“ Er nimmt das Handy mit in den Hausflur, filmt die Wohnungstür der Nachbarin und sagt: „Klingel ich jetzt oder baller‘ ich gleich durch die Tür?“

Angeklagter filmte seine rassistischen Hass-Tiraden

Ulf M. hat zu dieser Zeit bereits mehrfach verstörende Videos von sich aufgenommen. Lange vor der Tat gründete er eine Chatgruppe, in der er rechtsradikale und rassistische Texte und Bilder verbreitete. „Ich bin ein NPD-Wähler“, heißt es da. „Wer Ungeziefer im Haus hat, holt nicht die Polizei, sondern den Kammerjäger“, „Skinhead für immer“ oder auch „Affenfütterung“, wobei er ein kleines schwarzes Mädchen filmte, dem er etwas überreichte. In seiner Wohnung finden Ermittler etliche Nazi-Devotionalien, NPD-Flyer, ein Bild von Hitler und eine Flagge an der Wand, auf der „Refugees not welcome“ steht.

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Die Tat zeige sein „abstoßendes, völlig inakzeptables Gedankengut“ und sei der Endpunkt einer langjährigen Radikalisierung, sagt die Richterin. Er habe sich von seinem Rassismus und seiner Neonazi-Vergangenheit niemals distanziert. Die Nachbarn seien Zielscheibe seiner Aggressionen gewesen. Er habe aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen gehandelt und den Tod der Nachbarn billigend in Kauf genommen, so die Richterin. Der Wert seines Geständnisses sei relativ gering, da die Tat bereits klar war. Zudem bagatellisierte er sie in seiner Erzählung. Das Urteil: sieben Jahre Haft.

„Affen“, „Terroristen“, „Taliban“, „Höhlenmenschen“ – so nannte Ulf M. seine pakistanische Nachbarin und ihre Familie, bevor er mit einem Gewehr durch ihre Wohnungstür schoss. Vor Gericht behauptet er, seine frühere Gesinnung als Skinhead und Neonazi sei Vergangenheit, er habe sich distanziert. Vielleicht hätte man ihm geglaubt – wenn er seine rassistischen und hasserfüllten Tiraden nicht in Videos festgehalten hätte. Und auch das Bild Hitlers in seiner Wohnung brachte ihm am Ende kein Heil.