Eine Bewohnerparkzone in Hamburg.

Eine Bewohnerparkzone in Hamburg. Foto: imago/teamwork

HVV, Parken und Katzen: Das ändert sich 2026 in Hamburg

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Das Jahr 2026 bringt für Hamburgerinnen und Hamburger gleich mehrere neue Regeln – aber auch Vorteile mit sich. Von Änderungen im Miet- und Wohnungsmarkt über neue Pflichten für Tierhalter bis hin zu Vergünstigungen im Nahverkehr: Wer in der Hansestadt lebt, muss sich auf mehrere Neuerungen einstellen.

Bewohnerparken in Hamburg wird (teilweise) digital

Bislang können Hamburgs Autofahrer ihre Bewohnerparkausweise zwar digital beantragen, verlängern oder ändern – anschließend müssen diese aber ausgedruckt und am Fahrzeug angebracht werden. Im Laufe des Jahres 2026 soll zunächst in zwei Pilotprojekten umgerüstet werden: Dort werden spezielle Fahrzeuge die Kennzeichen scannen und digital abgleichen. Einfacher soll es in diesen Gebieten auch beim Kurzzeitparken werden: Autofahrer geben künftig am Parkautomaten ihr Kennzeichen ein, der Parkschein in Papierform entfällt. Nach und nach sollen dann die restlichen Bewohnerparkgebiete folgen.

Für alle Katzen gilt ab 2026 eine Chip-Pflicht

Ab 1. Januar müssen freilaufende Katzen und Kater in Hamburg kastriert, gechippt und registriert sein. Für Wohnungskatzen gilt das eigentlich nicht, sie können aber natürlich mal ausbüxen. Landen sie im Tierheim Süderstraße und wird der Halter nicht innerhalb von fünf Tagen ermittelt, dürfen die Behörden die Tiere kastrieren. Die Kosten trägt der Besitzer.

Das lang geforderte Seniorenticket startet beim HVV

Ab dem 1. Mai 2026 gibt es beim HVV das Seniorenticket, eine vergünstigte Variante des Deutschlandtickets: Dieses kostet für alle in Hamburg ab 67 Jahren nur noch 49 statt regulär 63 Euro im Monat. Das Verkehrsunternehmen will alle diejenigen, die bereits ein Deutschlandticket haben, rechtzeitig vor dem 1. Mai persönlich anschreiben und über das neue Angebot informieren.

Neue Regelungen für Hamburgs Vermieterinnen und Vermieter

Während das bundesweite Gebäudeenergiegesetz Stromdirektheizungen unter bestimmten Bedingungen erlaubt, geht Hamburg in seinem Klimaschutzgesetz von 2020 weiter und verbietet ab dem 1. Januar 2026, Stromdirektheizungen neu einzubauen oder alte Geräte auszutauschen. Dabei handelt es sich unter anderem um Nachtspeicheröfen, elektrische Fußbodenheizungen oder fest installierte Infrarotheizungen. So soll der CO2-Ausstoß künftig gesenkt werden.

Die neue Hamburgische Bauordnung tritt in Kraft

Ab dem 1. Januar gilt die neue Hamburgische Bauordnung. Mit dieser soll unter anderem die Umwandlung von Büro- in Wohnhäuser sowie die Aufstockung von Wohngebäuden künftig einfacher werden. Bestimmte Haustypen sollen zudem genehmigungsfrei werden, ebenso wie kleinere Umbaumaßnahmen durch E-Ladesäulen oder Wärmepumpen. Die Stadt erhofft sich damit abseits der Innenstadt neue Wohnmöglichkeiten. (aba)

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