Hamburg

Heimlich gefilmt? Meta-Brillen droht Verbot in Deutschland

Frau setzt eine dunkle Brille an; im Hintergrund unscharf eine weitere Person.
Kaum von einer normalen Brille zu unterscheiden: Mit den Meta Glasses lassen sich Fotos und Videos aufnehmen – Hamburgs Datenschutzbeauftragter hält deshalb sogar ein Verbot für möglich.

Hamburger Datenschutzbeauftragter hält die unauffälligen Kamera-Brillen für rechtswidrig – seine Behörde verhängt bereits Bußgelder.

Sie sehen aus wie gewöhnliche Brillen, können aber fast unbemerkt filmen. Hamburgs Datenschutzbeauftragter Thomas Fuchs hält deshalb sogar ein vollständiges Verbot der Meta Glasses für möglich.

Die neuen Smart Glasses von Meta sind von normalen Brillen kaum zu unterscheiden – verfügen aber über eine eingebaute Kamera. Nur ein kleines Licht am Rand zeigt an, dass gerade gefilmt oder fotografiert wird.

Nach einer Prüfung kommt der Hamburger Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs zu einem deutlichen Ergebnis: Das Aufnehmen von Menschen in der Öffentlichkeit kann mit den Meta-Brillen gegen das Datenschutzrecht verstoßen. Das berichtet die beim SWR angesiedelte ARD-Rechtsredaktion.

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„Das LED-Signal fällt im Alltag einfach nicht genug auf. Wenn man im Park an einer Person mit Meta Glasses vorbeiläuft, kann man nicht oder zumindest nicht ohne große Anstrengung direkt sehen, dass da gefilmt wird“, sagte Fuchs der ARD-Rechtsredaktion.

Hamburger Behörde verhängt Bußgelder

Seine Behörde geht deshalb bereits gegen rechtswidrige Aufnahmen mit den Brillen vor und verhängt Bußgelder. Fuchs hält sogar ein vollständiges Verbot der Meta Glasses in Deutschland für möglich. Hintergrund ist, dass Aufnahmegeräte, die als Alltagsgegenstände getarnt sind, nicht verkauft oder besessen werden dürfen.

Nach Einschätzung des Datenschützers könnten die Meta-Brillen genau darunterfallen. Zuständig für ein mögliches Verbot wäre die Bundesnetzagentur. Sie prüft laut SWR derzeit das weitere Vorgehen. Bei einem Verbot dürfte Meta die Brillen in Deutschland nicht mehr verkaufen.

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