Werbeschild an einer Filiale vom Discountunternehmen Lidl.

Werbeschild an einer Filiale des Discountunternehmens Lidl. Foto: IMAGO / Hanno Bode

Umstrittene Werbekampagne: Lidl verliert vor Gericht

kommentar icon
arrow down

Eine Werbekampagne von Lidl hatte im vergangenen Jahr für viel Aufsehen gesorgt. Der Discounter hatte mit der „größten Preissenkung aller Zeiten“ geworben – und wurde dafür von Verbraucherschützern scharf kritisiert und schließlich verklagt. Am Donnerstag hat es ein Urteil gegeben.

Der Discounter Lidl hat in einem Rechtsstreit um eine umstrittene Werbekampagne vor dem Landgericht Heilbronn eine Niederlage erlitten. Eine Kammer für Handelssachen (Az. 21 O 77/25 KfH) gab einer entsprechenden Klage der Verbraucherzentrale Hamburg statt. 

Verbraucherschützer verklagten Lidl

Im Mittelpunkt stand eine Kampagne des Lebensmittelhändlers, die im Mai 2025 Aufsehen erregte. Lidl hatte damals mit der „größten Preissenkung aller Zeiten“ geworben. 500 Produkte sollten dauerhaft günstiger werden, hieß es. 


MOPO

Die WochenMOPO – ab Freitag neu und überall, wo es Zeitungen gibt!
Diese Woche u.a. mit diesen Themen:

  • Tod im Morgengrauen: Lkw überrollt Radfahrer († 63)
  • Was alles teurer wird: Das kostet uns der Iran-Krieg
  • Kind stirbt nach OP: Prozess gegen drei Hamburger Ärzte
  • Große Rätselbeilage: Knobelspaß für jeden Tag
  • 16 Seiten Sport: Experte warnt den HSV & St. Pauli plant zweigleisig
  • 28 Seiten Plan 7: „Die kleine Meerjungfrau“ am Thalia, das Familienmusical „Anouk“ & Open-Air-Konzerte

Lidl hatte bereits im vergangenen Jahr die Vorwürfe zurückgewiesen. „Aus Wettbewerbsgründen möchten wir keine detaillierte Liste der Artikel veröffentlichen“, sagte ein Sprecher damals. Die Zahl 500 beziehe sich auf die in Deutschland reduzierten Einzelartikel. Die Aktion umfasse sowohl bundesweite als auch regionale Preisanpassungen. Verbraucherschützer kritisierten, dass diese Angaben nur in einer Fußnote zu finden waren. Außerdem seien weniger Artikel reduziert worden als angekündigt. Lidl zählt in Deutschland nach Angaben des Gerichts 3500 Filialen.

Das könnte Sie auch interessieren: Fragwürdige Beeinflussung: Wie „Campact“ den Hamburger Klimaentscheid finanzierte

Moniert wurde von den Verbraucherschützern, dass für Kunden nicht erkennbar war, welche und wie viele Produkte reduziert wurden. Die Anzahl sei faktisch nicht nachvollziehbar gewesen, weil Lidl keine überprüfbare Liste veröffentlicht habe. Außerdem war unklar, in welchen Filialen des Discounters die beworbenen Artikel erhältlich waren. Die Verbraucherschützer hatten den Discounter deshalb verklagt.

Richter: Werbung ist irreführend

Der Richter sagte, die Werbung sei irreführend. Der Verbraucher meine, in seinem Einzugsgebiet seien die Produkte billiger. Er denke regional auf seinen Markt bezogen. Eine ausführliche Urteilsbegründung erfolgte zunächst nicht. Der Richter verwies auf die schriftliche Begründung. Sie wird in ein paar Wochen erwartet.

Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg begrüßte das Urteil. Die Werbung habe den Verbraucher in die Irre geführt. Aus Sicht der Verbraucherschützer war die Lidl-Werbung unwahr.

Das könnte Sie auch interessieren: HafenCity-Brücke zwei Jahre dicht! Wie kommt man jetzt noch zur Elphi?

Die Verbraucherschützer hatten bei der Kampagne Verstöße gegen die Lebensmittelinformationsverordnung sowie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geltend gemacht. Darin ist unter anderem geregelt, dass Angaben zu Umfang und Ausmaß von Preisvorteilen nicht in die Irre führen dürfen. (dpa/mp)

Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp
test