Hamburger Israel-Hasser knicken vor Verfassungsschutz ein
Im vergangenen Jahr hatte der Hamburger Verfassungsschutz die propalästinensische Gruppe „Thawra! Hamburg” als gesichert extremistisch eingestuft. Die Gruppe versuchte zunächst, sich vor Gericht gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz zu wehren – jetzt zog sie den Antrag zurück.
Die „Thawra“ sei von deutlichem Antisemitismus, der Ablehnung des Existenzrechts Israels und der Zusammenarbeit mit linksextremistischen Gruppen geprägt, hieß es bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2025. Im Jahr 2024 hatte „Thawra“ das propalästinensische Protestcamp an der Moorweide mitorganisiert.
„Thawra“ zieht Antrag gegen Beobachtung zurück
Die Gruppe wehrte sich gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz und stellte beim Verwaltungsgericht Hamburg einen Unterlassungsantrag. Doch das Gericht erklärte, es spreche vieles dafür, dass sie Bestrebungen „gegen den Gedanken der Völkerverständigung“ betreibe. Hierzu zählte das Gericht unter anderem die Unterstützung und Befürwortung gegen Israel gerichteter militärischer Aktionen von Hamas und Hisbollah.
Das könnte Sie auch interessieren: Angst vor Protest: Stadtbibliothek lehnt Lesung mit deutsch-israelischer Autorin ab
Am Donnerstag zog „Thawra“ nun ihren Antrag zurück. Das Verfahren wurde eingestellt. Die Kosten muss die Gruppe selbst tragen. (mp)
Anmerkungen oder Fehler gefunden? Schreiben Sie uns gern.