Hamburg fordert mehr als 50 Millionen Euro Corona-Hilfen zurück

Corona-Hilfen
Ein Antrag auf Corona-Soforthilfe (Symbolbild).

Während des Corona-Lockdowns sollte die Soforthilfe Kleinunternehmen und Selbstständigen helfen, sich über Wasser zu halten. Einige müssen das Geld nun allerdings zurückzahlen: 58 Millionen Euro fordert Hamburg von ihnen. Dazu kommen noch andere Zwangsgelder und Ordnungswidrigkeiten in Millionenhöhe, die die Stadt eintreibt – dafür aber teils ziemlich lange braucht.

Insgesamt 139,6 Millionen Euro an Geldforderungen sind bei der Stadt Hamburg derzeit noch offen. Das geht aus einer aktuellen Anfrage des CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Sandro Kappe an den Senat hervor. Davon entfallen knapp 58,4 Millionen Euro auf Corona-Hilfen.

Mehr als jede dritte Corona-Hilfe wird zurückgefordert

Bereits im August wurde bekannt, dass die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) mehr als jede dritte aller bewilligten Corona-Soforthilfen in der Hansestadt teils oder ganz zurückfordert. Der Grund dafür ist meist, dass die Antragsteller nur teils oder sogar überhaupt nicht in den Zahlungsschwierigkeiten waren, die sie angegeben hatten.

Wie der Senat in der Antwort auf die Anfrage von Kappe mitteilte, entfallen weitere offene Forderungen der Stadt in Höhe von 26,1 Millionen Euro auf Sozialleistungen. 10,4 Millionen Euro verlangt die Stadt bei ausstehenden Unterhaltsvorschusszahlungen.

Ebenfalls eingetrieben werden von der Stadt Zwangsgelder, wenn Eigentümer ihre Immobilie über einen langen Zeitraum leerstehen lassen. Das kann allerdings auch mal dauern: Wie die Anfrage zeigt, beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit zur Vollstreckung von Zwangsgeldern knapp 299 Tage.

„Die Zweckentfremdung von Immobilien wird durch Zwangsgelder zwar sanktioniert, doch mit einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von fast einem Jahr bleiben diese Maßnahmen wirkungslos“, kritisiert CDU-Politiker Kappe. „Das schwächt den Rechtsstaat und begünstigt verantwortungslose Immobilienbesitzer.“ Er fordert mehr Personal, Digitalisierung und eine spezielle Taskforce, die die Rückstände abarbeitet.

Skandal-Haus an der Grindelallee steht seit Jahren leer

Ein berühmtes Beispiel ist etwa die Grindelallee Nummer 80 in Rotherbaum. Der ehemalige Eigentümer B. kaufte die Gründerzeithaus-Immobilie vor mehr als zehn Jahren. Kurze Zeit später klagten die Mieter über Wasserschäden und Schimmel. 2019 ließ der Bezirk Eimsbüttel das Gebäude aufgrund von Sicherheitsmängeln zwangsräumen.

Das Haus Grindelallee 80: Die Scheiben der Geschäfte im Erdgeschoss sind zugeklebt, die Stockwerke darüber sind unbewohnt.
Seit 2019 wohnt niemand mehr in dem Haus in der Grindelallee 80.

Seitdem stehen die 26 Wohnungen leer. Der Bezirk verhängte immer wieder Zwangsgelder und bei der Stadt stauten sich die Kosten für Gehwegreinigung, Wasser- und Abfallentsorgung. Zwangsversteigert wurde das Skandal-Haus allerdings erst fünf Jahre später im Juni 2024. Der neue Eigentümer, der Bauprojektentwickler „Min to Huus“ hält einen Abriss aufgrund des Gebäudezustandes für unumgänglich.