Neue Corona-Regeln: Darum gibts eine Extrawurst für Musicals
Für Kulturveranstaltungen gilt in Hamburg ab Montag eine Obergrenze von 1000 Personen. Feste Spielstätten wie die Elbphilharmonie oder Musicals dürften das Haus aber mit einer Sondergenehmigung voll machen. Auch in einigen anderen Bereichen gibt es Ausnahmen von den neuen Regeln. Warum eigentlich?
Auf MOPO-Anfrage heißt es aus der Kulturbehörde, dass eine Sondergenehmigung dann möglich sei, wenn der Betrieb einer festen Spielstätte nach festen Abläufen vorweist, mit „über Monate eingeübten sehr guten Hygienekonzepten und guten Lüftungen“.
Für Kulturveranstaltungen gilt in Hamburg ab Montag eine Obergrenze von 1000 Personen. Feste Spielstätten wie die Elbphilharmonie oder Musicals dürften das Haus aber mit einer Sondergenehmigung voll machen. Auch in einigen anderen Bereichen gibt es Ausnahmen von den neuen Regeln. Warum eigentlich?
Auf MOPO-Anfrage heißt es aus der Kulturbehörde, dass eine Sondergenehmigung dann möglich sei, wenn der Betrieb einer festen Spielstätte nach festen Abläufen vorweist, mit „über Monate eingeübten sehr guten Hygienekonzepten und guten Lüftungen“.
In einem solchen Fall habe sich gezeigt, dass das Infektionsrisiko gering und ein sicherer Betrieb möglich sei, so Behördensprecher Enno Isermann.
Warum gilt 2G-Plus nicht im Museum?
Doch es gibt noch eine weitere Sonderregel, die stutzig macht. Während in den Hamburger Theatern, Kinos und Opernhäusern bald 2G-Plus gilt, muss für Museen kein negativer Test vorgelegt werden. Dabei finden auch die meisten Ausstellungen in Innenräumen statt. Wie passt das zusammen?
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„In Museen kann in der Regel der Abstand gut eingehalten werden, so dass es keinen Unterschied zum Beispiel zu einem Besuch eines Geschäftes gibt“, sagt Behördensprecher Isermann. „Der Besuch ist daher mit Maske, 2G-Nachweis und unter den eingeübten strengen Hygienemaßnahmen gut möglich.“
Hier gilt ebenfalls kein 2G-Plus
Weiterhin von der 2G-Plus-Regel ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs wie der Einzelhandel, Friseure, die Fußpflege und öffentliche Einrichtungen wie Bücherhallen oder Gedenkstätten.
Auch einige Veranstaltungen unter freiem Himmel wie Gästeführungen und Besuche im Tierpark oder im botanischen Garten benötigen keinen zusätzlichen Testnachweis.