Euro-Geldscheine liegen auf dem Tisch (Symbolbild).

Euro-Geldscheine liegen auf dem Tisch (Symbolbild). Foto: picture alliance / Ulrich Perrey/dpa | Ulrich Perrey

Hamburg: 1,39 Millionen Euro aus Bußgeldern fürs Gemeinwohl

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Gemeinnützige Einrichtungen in Hamburg profitieren von Bußgeldzahlungen, die Gerichte in der Hansestadt verhängen. Das Geld fließt in unterschiedliche Bereiche.

Im Jahr 2025 sind in Hamburg Bußgelder aus Strafverfahren in Höhe von 1,39 Millionen Euro an gemeinnützige Einrichtungen und Vereine ausgeschüttet worden. Das teilte die Hamburger Justizbehörde mit. 

Rund 350 Einrichtungen und Vereine hätten im vergangenen Jahr Bußgelder aus dem Sammelfonds erhalten, sagt Justizsenatorin Anna Gallina. „Er trägt damit spürbar zur Stärkung des Gemeinwohls in unserer Stadt bei.“ Sie danke allen Einrichtungen und Vereinen in Hamburg, die sich mit großem Einsatz engagieren. 



Die höchsten Einzelzuweisungen aus dem Sammelfonds erhielten 2025 demnach der „Hamburger Fürsorgeverein von 1948“ mit 80.205 Euro, der „Weiße Ring Hamburg“ mit 64.628 Euro und „Rückenwind – Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation junger Menschen“ mit 34.943 Euro. 50 Einrichtungen bekamen zum ersten Mal Gelder aus dem Sammelfonds.

Verteilung des Bußgeldes in verschiedenen Bereichen

Im Rahmen von Bewährungsauflagen und bei Einstellung von Strafverfahren können Bußgeldzahlungen zugunsten gemeinnütziger Einrichtungen erfolgen. Der Sammelfonds für Bußgelder mache dieses Verfahren besonders transparent, erklärt die Justizbehörde. Gerichte und Staatsanwaltschaften würden die Bußgelder nicht direkt an die Einrichtungen vergeben, sondern sie den einzelnen Fördergebieten zuweisen. Die Verteilung erfolge dann durch unabhängige Gremien. 

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Ausgeschüttet würden die Beträge in Fördergebieten wie Kinder- und Jugendhilfen, Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Beratung und Hilfe bei Gesundheitsthemen, Natur- und Umweltschutz sowie Wissenschaft, Bildung und Kunst. (dpa/mp)

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