Hamburg 

„White Tiger“-Anwältin Yüksel verteidigt auch „White Tiger II“

Mann mit Hut macht in einem Selfie ein Handzeichen vor dem Gesicht in Innenraumlicht.
Fabian Z. muss sich ab 16. Juni vor Gericht verantworten.

Er soll übers Internet psychisch labile Mädchen gequält und im realen Leben Homosexuelle gejagt haben. Ab kommender Woche steht Fabian Z. vor Gericht. 

Am 16. Juni beginnt vor dem Landgericht Hamburg ein weiterer Prozess aus der düsteren Welt von „The Com“ und „764“. Angeklagt ist der 18-jährige Fabian Z. aus Finkenwerder. Der Fall erinnert an „White Tiger“, den inzwischen 21-jährigen Shahriar J., der sich seit Jahresbeginn vor Gericht verantworten muss. Fabian Z. – sozusagen „White Tiger II“ – werden 54 Straftaten vorgeworfen, die er zum Teil zusammen mit anderen Tätern begangen haben soll. Die Anklage beschreibt ein Vorgehen, das von Machtgelüsten, Sadismus und offenkundigem Hass geprägt gewesen sein soll.

Es gibt eine weitere bedeutende Parallele zum „White Tiger“-Komplex: Nach MOPO-Informationen wird die Hamburger Rechtsanwältin Dr. Christiane C. Yüksel, die auch Shahriar J. vor Gericht vertritt, zusammen mit Rechtsanwalt Yussof Sarwari die Verteidigung von Fabian Z. übernehmen. Yüksel sieht darin nach MOPO-Informationen keinen Interessenkonflikt. „Selbstverständlich habe ich geprüft, ob einer bestehen könnte. Vorsorglich habe ich auch bei der Anklageverfasserin nachgefragt, und diese hat bestätigt, dass es keine Verbindung zu meinem laufenden Fall gibt.“

Anwältin von „White Tiger“ übernimmt die Verteidigung von Fabian Z. 

Gerade weil sie sich durch den „White Tiger“-Prozess bereits intensiv mit dieser Art von Online-Delikten, Chatstrukturen und Tätergruppen befasst habe, halte sie sich für die Verteidigung von Fabian Z. als besonders geeignet, „zumal es dessen ausdrücklicher Wunsch war, dass der Kollege mich hinzuzieht. Aufgrund meiner zeitlichen Auslastung werde ich hauptsächlich beratend tätig sein.“

Dr. Christiane Yüksel liest in ihrem Büro eine rote Akte am Schreibtisch.
Die Anwältin Dr. Christiane Yüksel wird auch Fabian Z. vor Gericht vertreten.

Zur Frage, warum sie einen zweiten solchen Fall übernehme, sagt Yüksel zur MOPO: Es treibe sie um, was Mädchen und Jungen im Internet tun, wenn sie ohne jede Aufsicht sind. Yüksel deutet an, dass sie die Eltern für mitverantwortlich hält: „Das Sorgerecht ist keine Einbahnstraße. Es gibt nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Diese haben die Eltern sowohl der mutmaßlichen Opfer als auch der mutmaßlichen Täter aus meiner Sicht stark bis völlig vernachlässigt.“

Unterdessen sind inzwischen Details aus der Anklageschrift gegen Fabian Z. bekannt geworden. Daraus wird deutlich, mit welcher Rücksichtslosigkeit er vorgegangen sein soll. Ähnlich wie „White Tiger“ soll er sich in Online-Netzwerken wie „764“ und „The Com“ bewegt haben – Gruppen, in denen sich Täter nach Darstellung der Ermittler über Gewalt, Erpressung und Demütigung profilieren.

Er soll Opfer als „widerwärtige Kreatur“ beschimpft und zum Selbstmord aufgefordert haben

Fabian Z. soll Opfer unter massivem Druck dazu gebracht haben, sich vor laufender Kamera selbst zu verletzen, sich unter anderem die Zunge aufzuschneiden oder Schriftzüge und seinen Namen in die Haut an Brust oder Oberschenkeln zu ritzen. Er soll Mädchen außerdem dazu gebracht haben, sexuelle Handlungen an sich vorzunehmen und sich dabei zu filmen. In mehreren Fällen soll er Opfer massiv dazu gedrängt haben, sich das Leben zu nehmen. Eine Geschädigte bezeichnete er laut Anklage als „widerwärtige Kreatur“.

Für die Opfer soll das laut Anklage massive Folgen gehabt haben. Die Anklage schildert mehrere Betroffene als psychisch stark belastet. Bei einigen ist von bestehenden Erkrankungen oder Problemen wie Bipolarität, Selbstverletzungsverhalten oder Essstörungen die Rede. Durch die Taten soll sich ihre Lage weiter verschärft haben.

Auch Details zu den Straftaten, die Fabian Z. zulasten homosexueller Männer begangen haben soll, liegen nun vor. Anders als im „White Tiger“-Komplex geht es bei ihm nicht nur um online begangene Taten gegen Mädchen. Fabian Z. soll daneben gemeinsam mit Komplizen über Dating-Apps wie „Grindr“ und „Planet Romeo“ Männer in Hinterhalte gelockt haben. Das Vorgehen erinnert an sogenanntes „Pedo-Hunting“. Neben dem Einsatz von Reizgas kam es laut Anklage zu Misshandlungen. Opfer seien geschlagen, getreten und zu Boden gebracht worden. In einem Fall habe ein Opfer eine Platzwunde an der Lippe sowie nach Faustschlägen und Tritten Prellungen erlitten.

Fabian Z. soll Homosexuelle zusammengeschlagen und erpresst haben

Viele dieser Angriffe auf Männer spielten sich im Raum Finkenwerder ab, wo Fabian Z. wohnte. Die Taten wurden laut Anklage gefilmt, um die Opfer als vermeintliche Pädophile vorzuführen. Die Videos hätten der Profilierung im Netzwerk und zum Teil auch der Erpressung von Geld gedient. Um Opfern die Flucht zu erschweren, wurden laut Anklage Reifen von Fahrzeugen aufgeschlitzt; in einem Fall sollen Täter auf einen Mann eingeschlagen haben, während dieser in seinem Wagen saß.

Fabian Z. soll sich im Internet mit den Taten gebrüstet haben. Er habe damit geprahlt, „die Kinder von Finkenwerder zu schützen“.

Nach MOPO-Informationen stammt Fabian Z. aus Polen. Er soll angegeben haben, wegen seiner Herkunft in der Schule gemobbt worden zu sein. Irgendwann ging er gar nicht mehr zur Schule, saß nur noch vor dem Computer und stieß auf diese sadistischen Online-Gruppen, wo er zum ersten Mal das Gefühl gehabt habe, so etwas wie Anerkennung zu bekommen.

Die Staatsanwaltschaft legt Fabian Z. gleich ein ganzes Bündel von Vorwürfen zur Last: unter anderem Nötigung, Erpressung, gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung und Bedrohung. Weil Fabian Z. zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Taten noch minderjährig war, wird der Prozess nach Jugendstrafrecht und damit unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Im Jugendstrafrecht sind in besonders schweren Fällen bis zu zehn Jahre Jugendstrafe möglich.

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