Gericht
Versuchter Mord im Restaurant: War der Täter schuldunfähig?
Ein Mann betritt ein Restaurant und greift einen Mitarbeiter mit einem Messer an. Ob der Täter schuldfähig war, wird vor dem Gericht geklärt.
Ein Mann soll in einem Restaurant im Hamburger Schanzenviertel unvermittelt auf einen Mitarbeiter eingestochen und ihn lebensgefährlich verletzt haben. Ab Donnerstag muss sich der Angeklagte deshalb vor dem Landgericht Hamburg verantworten – allerdings im Sicherungsverfahren, weil er zur Tatzeit möglicherweise schuldunfähig war.
Dem Angeklagten S. wird versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen.
Nach der Anklage soll der Mann am 29. Januar 2026 ein Restaurant am Kleinen Schäferkamp betreten und einen Mitarbeiter plötzlich angegriffen haben.
Opfer musste operiert werden: Täter schuldunfähig?
Der Angestellte soll gerade mit dem Kassieren beschäftigt gewesen sein, als der Angeklagte hinter den Tresen trat und ihm mit einem Küchenmesser in die rechte Oberkörperseite stach. Das Opfer erlitt Stichverletzungen im Unterbauch und an der Leber und musste operiert werden.
Nach Einschätzung der Ermittler könnte sich der Angeklagte bei der Tat in einem Zustand der Schuldunfähigkeit befunden haben. Deshalb wird das Verfahren vor dem Schwurgericht als Sicherungsverfahren geführt. In solchen Fällen kann die Öffentlichkeit ganz oder teilweise von der Verhandlung ausgeschlossen werden. (kla)
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