Vergewaltigungsprozess endet überraschend: „Was hätte aus Ihnen werden können?“

Der Angeklagte auf dem Weg ins Gericht
Der Angeklagte Karim H. (Name geändert) wird zum Prozessbeginn von einer Justizbeamtin ins Gericht gebracht.

Karim H. (Name geändert) war angeklagt, eine 82-Jährige zweimal binnen einer Woche vergewaltigt zu haben, was ihm schließlich nicht nachgewiesen werden konnte. Darüber hinaus warf die Staatsanwaltschaft Hamburg ihm Körperverletzung und Beleidigung in mehreren Fällen vor. Am Freitagvormittag fiel das Urteil: Der 36-Jährige wird freigesprochen, weil er nicht schuldfähig ist. Er leidet an Wahnvorstellungen und kommt in den Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter. Die Vorsitzende Richterin richtete sich mit ungewöhnlichen Worten an den Beschuldigten.

Dasselbe Hemd, dieselbe Jacke, nur der Blick ist anders: Die Gesichtszüge von Karim H. sind nicht mehr so hart wie zum Prozessbeginn vor genau zwei Monaten. Der Hauptanklagepunkt war die zweifache Vergewaltigung einer 82-Jährigen im Juli 2024. Außerdem soll er völlig unvermittelt auf eine Frau losgegangen, sie mit der Faust geschlagen und mehrfach Polizisten angegriffen haben.

Der Angeklagte Karim H. entschuldigt sich für seine Taten

„Möchten Sie noch etwas sagen? Sie haben das letzte Wort“, fragt die Richterin. „Ich möchte nur sagen, dass die ganzen Sachen, die passiert sind, mir leidtun und dass ich es bereue. Dass es zum Teil auch an Drogenkonsum lag“, erklärt der Angeklagte.

Wenige Minuten später verkündet das Gericht, dass Karim H. wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen wird. Statt ins Gefängnis kommt der Angeklagte in den Maßregelvollzug in die psychiatrische Klinik in Ochsenzoll.

„Uns ist klar, dass sie etwas anders wollen. Sie wollten zurück in Ihre Wohnung und zu Ihrer Katze“, so die Richterin. Seit Juli vergangenen Jahres sitzt H. bereits am Standort Ochsenzoll. „Das ist kein Zuckerschlecken, das wissen wir“, sagt die Richterin.

Ochenszoll: Karim H. kommt in die psychiatrische Klinik

In Ochsenzoll soll H. geholfen werden. Er leidet seit knapp 20 Jahren an Schizophrenie. Das Gericht geht aufgrund eines psychiatrischen Gutachtens davon aus, dass er an Wahnvorstellungen litt, als er die 39-jährige Jennifer W. unvermittelt vor einem Café in Horn angriff.

H. habe Stimmen gehört und halluziniert, dass die Café-Besucher ihn von drinnen beobachten und auslachen. Deswegen rastete er aus, schlug auf die Frau ein und griff später die alarmierten Polizisten an. Auch in den weiteren Fällen von Körperverletzung müsse das Gericht davon ausgehen, dass Karim H. nicht mehr über ein Unrechtsbewusstsein verfügte und sein Handeln zudem nicht mehr steuern konnte.

Im Fall einer möglichen Vergewaltigung hätte Karim H. ebenfalls für nicht schuldfähig erklärt werden müssen. Das 82-jährige Opfer musste daher nicht vor Gericht aussagen, was laut Richterin eine große Erleichterung für die Seniorin gewesen sei. Zudem habe die Beweislage nicht ausgereicht, um die Vergewaltigung sicher nachzuweisen. Entsprechend gilt die Unschuldsvermutung.

Der Angeklagte zeigte im Verlauf des Prozesses Einsicht

Zum Ende des Prozesses habe sich ein ganz anderes Bild von dem Angeklagten ergeben als noch zu Beginn: weit weniger verschlossen. Während der Urteilserklärung nickt Karim H. immer wieder einsichtig. Außerdem habe Karim H. In den letzten Sitzungen mehrfach gezeigt, dass er verstanden hat, warum sein Verhalten falsch war. „Wir können daher erahnen, dass sie intelligenter und reflektierter Mensch sind. Was hätte aus Ihnen werden können bei dem Potenzial, das sie haben? So richtig gut ist in Ihrem Leben irgendwie nichts gelaufen“, erklärt die Richterin.

Karim H. soll in seiner Jugend Schlimmes passiert sein: Er kam aus dem Irak nach Deutschland, verlor seine Eltern, später dann auch die Schwestern. Er war alleine in einem fremden Land, als seine psychische Krankheit ausbrach: Halluzinationen, Stimmen, „Doppelgedanken“, wie Karim H. beschreibt. Er versuchte die Symptome mit Cannabis und anderen Betäubungsmitteln zu bekämpfen und wurde über die Jahre chronisch-psychotisch.

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Die Unterbringung am Standort Ochsenzoll soll nicht bloß eine Strafe sein, sagt die Richterin: „Das ist jetzt die Chance, dass Sie einmal festen Boden unter den Füßen bekommen. Ich glaube, Sie können das. Sie können das annehmen und Sie werden da nicht verrotten!“