Hamburg

Verdunklung, Beeinflussung, Haftbefehl: das rätselhafte Verhalten der Christina Block

Christina Block und Anwalt Ingo Bott verlassen im Landgericht Hamburg den Gerichtssaal.
Christina Block und Anwalt Ingo Bott

Eklat am 64. Prozesstag im Block-Prozess: Es geht um einen Umschlag mit Beweismitteln.

Erneuter Paukenschlag im Prozess um die Entführung der Block-Kinder: Christina Block hat der psychiatrischen Sachverständigen einen Umschlag mit Beweismitteln übergeben, die noch nicht in den Prozess eingeführt waren – die Vorsitzende sieht darin einen Versuch der Verdunklung, der Staatsanwalt erklärt: „Die Voraussetzungen für einen Haftbefehl sind gegeben.“ Bereits im November 2025 hatte das Gericht der Steakhaus-Erbin mit Haft gedroht, sollte sie ihr Verhalten nicht ändern. Was ist da los?

Bekannt geworden war der ungeheuerliche Vorgang, weil die Gutachterin Mareike Schüler-Springorum der Kammer am Montag mitgeteilt hat, dass sie einen Umschlag von Christina Block erhalten habe, darin: Beweisanträge, die ihr Verteidiger Ingo Bott noch nicht gestellt hat, und in denen es um negative Eigenschaften des Kindsvaters Stephan Hensel geht. Außerdem der Brief einer Bekannten von Christina Block. 

Christina Block und der ominöse Umschlag

Die Kinderpsychologin hat die Aufgabe, zu ergründen, welche psychischen Schäden die Geschwister durch die Entführung erlitten haben, und wie beschädigt ihre Seelen bereits vorher durch den Sorgerechtskrieg ihrer Eltern waren. Mareike Schüler-Springorum hat viele Verhandlungstage miterlebt und für ihr Gutachten mit den beiden entführten Kindern, Christina Block und Gerhard Delling gesprochen. Den Kindsvater Stephan Hensel und dessen Ehefrau hat sie im Prozess befragt. Ihr Gutachten ist von entscheidender Bedeutung: Je stärker die kindlichen Seelen durch die Entführung verletzt wurden, desto härter könnte das Urteil ausfallen.

Mareike Schüler-Springorum sitzt im Saal des Landgerichts Hamburg während des Prozesses um mutmaßliche Kindesentführung.
Gutachterin Mareike Schüler-Springorum hat von Christina Block einen Umschlag mit Beweismitteln erhalten.

Christina Block ist angeklagt, die Verschleppung ihrer Kinder in Auftrag gegeben zu haben, Anwalt Ingo Bott kämpft für einen Freispruch – was seine Mandantin ihm durch die Sache mit dem Umschlag nicht leichter gemacht hat.

Fest steht: Nach dem Gespräch mit Christina Block hat die Gutachterin einen großen Umschlag mitgenommen. Wie es dazu kam, dazu gibt es widersprüchliche Angaben: Verteidiger Ingo Bott spricht von einem Versehen. Das sei nur menschlich. Der Umschlag habe zusammen mit weiteren Papieren auf dem Tisch gelegen, als die beiden Frauen miteinander sprachen.

Block-Prozess: Vorsitzende glaubt nicht an Versehen

Die Vorsitzende Isabel Hildebrandt glaubt die Story vom Versehen nicht: „Die sind doch nicht aus der Tasche gefallen!“, sagt sie hörbar sauer: „Das sind Beweismittel, die auf konspirative Art und Weise übergeben wurden. Das ist der Versuch einer Verdunklungshandlung.“ Verdunklungsgefahr ist einer der Gründe für U-Haft (neben Flucht- und Wiederholungsgefahr).

Juristisch gilt als Verdunklung alles, was Beweise verändert, dazu zählt auch die Beeinflussung von Zeugen. Und die Kinderpsychologin ist eine „sachverständige Zeugin“. Den Versuch, sie durch bestimmte Unterlagen etwa gegen den Kindsvater Stephan Hensel einzunehmen, könnte man deshalb als versuchte Verdunklung werten.

Tatsächlich scheint die Weitergabe der Schriftstücke mit Ingo Bott nicht abgesprochen, denn seine Mandantin spricht von Absicht: Demnach hätten sie und die Gutachterin miteinander gesprochen. Sie, Christina Block, habe gesagt, wie schade es sei, dass die Gutachterin die Beweisanträge ihres Verteidigers Ingo Bott nicht hören könne, die seien wichtig. „Die Sachverständige sagte, ich könne ihr die Beweisanträge mitgeben.“ Ihr, Christina Block, sei es allein darum gegangen, der Kinderpsychologin bei der Anamnese zu helfen, also bei der Krankengeschichte der Kinder. Den Brief ihrer Bekannten habe sie im Briefkasten gefunden und ungelesen mit in den Umschlag zu den Beweisanträgen gelegt. So Christina Block. 

Problem: Die Unterlagen in dem ominösen Umschlag befassen sich überhaupt nicht mit der Gesundheit der Kinder, sondern handeln vom Vater, und zwar in einer „ehrabschneidenden Weise“, wie dessen Anwalt betont. Sollte der Vater Stephan Hensel im Gutachten möglichst schlecht wegkommen? Nachdem Christina Block im Oktober 2023 bereits „Beweise“ für dessen angebliche Pädophilie bei der Polizei abgegeben hatte? Diese Daten hatten sich schnell als gefälscht herausgestellt.

Christina Block: Sachverständige widerspricht ihr

Die Kinderpsychologin korrigiert dann auch prompt die Darstellung von Christina Block: Sie habe tatsächlich um Unterlagen gebeten, allerdings um das Gesprächsprotokoll einer Tochter. Das solle Ingo Bott ihr bitte noch einmal ausdrucken. Dass Christina Block ihr in dem Umschlag auch Beweisanträge mitgegeben habe, habe sie „überrascht“. Eine der beiden Frauen sagt also die Unwahrheit.

Richterin Isabel Hildebrandt steht im Sitzungssaal des Landgerichts Hamburg vor Holzvertäfelung.
Die Vorsitzende Richterin Isabel Hildebrandt im Sitzungssaal des Gerichts.

Welche Konsequenzen die „versuchte Verdunklungshandlung“ für Christina Block haben wird, muss die Kammer nun entscheiden. „Ich habe bereits im November gesagt, dass jegliche Einflussnahme zu unterbleiben hat, und nun das“, stellte die Vorsitzende fest. Für seine Verhältnisse kleinlaut beteuerte Verteidiger Bott: „Der Warnschuss ist angekommen.“

Es ist nicht der erste Schuss vor den Bug. Bereits im November 2025 hatte Isabell Hildebrandt sich mit deutlichen Worten an Christina Block gewandt: „Wir werden nicht zögern, einen Haftbefehl zu veranlassen, wenn Sie nicht aufhören, Zeugen zu kontaktieren“, sagte sie am 21. Verhandlungstag. Damals war der Verdacht aufgekommen, Christina Block habe versucht, Druck auf israelische Zeugen auszuüben, um sie von einer Aussage abzubringen. Außerdem hatte die Angeklagte damals zu einem älteren Zeugen Kontakt aufgenommen und ihm „gute Besserung“ gewünscht. Für die Zukunft hätten jegliche Kontaktaufnahmen zu unterbleiben, stellte die Vorsitzende damals klar.

Im November schien Christina Block durchaus beeindruckt von der richterlichen Standpauke, aber nun wirkt es so, als habe die Unternehmerin erneut versucht, eine wichtige Akteurin des Prozesses zu ihren Gunsten zu beeinflussen, außerhalb des Gerichtssaales und ohne ihren Verteidiger einzuweihen – und sich dabei massiv selbst geschädigt. Ein rätselhaftes Verhalten.


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