Urteil gegen Tankstellenräuber: Richterin stinksauer
Eine Serie von Tankstellenüberfällen erschüttert Hamburg Anfang des Jahres 2025: Mal mit einer Machete, mal mit einem Ninja-Kurzschwert bewaffnet stürmen vermummte Gestalten mehrere Stationen. Geld und Zigaretten fordern sie, während vor der Tür der Fluchtwagen wartet. Die Täter: fast noch Kinder. Was wie Szenen aus einem mittelmäßigen Actionfilm klingt, wurde mit vielen Emotionen und bitterem Ernst vor der Jugendkammer des Landgerichts Hamburg verhandelt. Über beide Angeklagte wurden schwere Urteile verhängt.
Wie Jungen auf der Schulbank sitzen die beiden Angeklagten in Raum 206 des Landgerichts Hamburg und verziehen keine Miene. Der 19-jährige W. ist auf apathische Weise in sich gekehrt, während der 22-jährige F. ständig an seinem Bart zupft. Die Richterin hingegen versucht während der Urteilsverkündung nicht, ihre Wut und ihre Fassungslosigkeit über die Taten zu verbergen.
Tankstellenräuber erbeuten 4000 Euro Bargeld und Zigaretten
Anfang des Jahres haben die zwei Drogenabhängigen mehrere Tankstellen überfallen. Während F. draußen das Fluchtfahrzeug startklar hielt, stürmte W. zusammen mit einem unbekannten Mittäter die Tankstellen – mit Machete oder Ninja-Schwert bewaffnet und mit Motorradhelmen auf dem Kopf.
Nach dem vierten Raubüberfall wurde der 19-jährige W. gefasst und der Fluchtwagen in Beschlag genommen. F. konnte fliehen, besorgte sich einen neuen Fluchtwagen und setzte die Serie mit vier weiteren Überfällen fort, bis auch er geschnappt wurde. Insgesamt erbeuteten die Räuber Bargeld in Höhe von rund 4000 Euro und zahlreiche Packungen Zigaretten.
Richterin: „Zwei Taugenichtse wie Sie!“
Die Richterin betont nicht nur, dass die Tatwaffen extrem gefährlich seien, sondern hebt auch die schweren psychischen Folgen der geschädigten Tankstellenmitarbeiter:innen hervor. „Da versucht jemand, mit ehrlicher, schlecht bezahlter Arbeit sein Leben zu unterhalten. Und dann kommen zwei Taugenichtse wie Sie und überfallen ihn!“, so die Richterin.
Zusätzlich wirft sie den beiden jungen Tankstellenräubern vor, nichts aus ihrem Leben gemacht zu haben. Beide seien drogenabhängig und würden keiner Arbeit nachgehen. Mit den Überfällen hätten sie ihren Drogenkonsum finanzieren wollen, so die Richterin.
Urteil: Raub und räuberische Erpressung in mehreren Fällen
Die Kammer hält beide Angeklagten für schuldig, Raub und räuberische Erpressung in mehreren Fällen begangen zu haben. W. konnten fünf Taten nachgewiesen werden, die er alle gestand. F. wurden acht Taten nachgewiesen, von denen er nur eine gestand. Aufgrund der erdrückenden Beweislast folgte das Gericht seinen Erläuterungen jedoch nicht. Die Fluchtautos, in denen man die Tatwerkzeuge und seine DNA fand, konnten ihm klar zugeordnet werden. Auch die Auswertung seines Handys belastete ihn.
Mit einem Geständnis hätte er sicherlich zwei Jahre Strafrabatt bekommen, so die Richterin. „Aber Sie waren so dumm und haben davon keinen Gebrauch gemacht.“ Da F. mit seinen 22 Jahren dem Jugendstrafrecht gerade so entwachsen und einschlägig vorbestraft ist, wird er zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Tankstellenräuber: Zwangstherapie als Chance
Der 19-jährige W. bekommt eine Jugendstrafe von 4 Jahren und 6 Monaten, die er in Ochsenzoll absitzen muss. Die Richterin redet dem Jugendlichen ins Gewissen: „Sie sind zwar schwer drogenabhängig, aber bei Ihnen ist es noch nicht zu spät!“
Bislang habe W. jede Therapie abgebrochen, daher sei eine Zwangstherapie in Ochselnzoll für ihn genau das Richtige. „Sie müssen lernen, Frustration auszuhalten, und ohne Therapie wird das nichts“, ermahnt ihn die Richterin.
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Erst, als die Richterin direkt zu W. spricht, ihm eindringlich versucht, ins Gewissen zu reden und ihm erklärt, warum er eine Therapie nötig habe, taucht er aus seiner inneren Verharrung auf. Er hebt den Kopf und schaut der Frau, die ihm sagt, „betrachten Sie das als Chance!“, in die Augen. Was der junge Mann mit der versteinerten Miene denken könnte, ist schwer zu erraten. Aber bei genauem Hinsehen erkennt man ein leichtes Nicken.