Tödliche Schüsse in Mümmelmannsberg: Urteil jetzt rechtskräftig
Ein damals 19-Jähriger erschoss in Mümmelmannsberg einen anderen jungen Mann: In einem aufsehenerregenden Strafverfahren des Landgerichts Hamburg ist das Urteil rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Beschuldigten als unbegründet verworfen, gab das Hanseatische Oberlandesgericht am Mittwochmorgen bekannt. Rechtsfehler seien nicht festgestellt worden. Damit hat das Urteil Bestand.
Dem Beschuldigten D. war vorgeworfen worden, im Dezember 2024 im Fußgängerdurchgang zwischen Kandinskyallee und Lietbargredder nahe der U-Bahnstation Mümmelmannsberg im Zuge einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen eine Waffe gezogen und einen Mann erschossen zu haben.
Schüsse in Mümmelmannsberg: Siebeneinhalb Jahre Haft
Er soll insgesamt fünfmal in Richtung der anderen Personen geschossen haben. Damit habe er den möglichen Tod der Menschen billigend in Kauf genommen.
Ein 21-Jähriger erlitt einen Durchschuss im linken Oberschenkel und überlebte, ein 20-Jähriger wurde im Bereich der linken Hüfte getroffen und starb kurze Zeit später. Nachdem der Schütze alle Patronen verschossen hatte, floh er vom Tatort in Mümmelmannsberg. Er war damals 19 Jahre alt.
Das könnte Sie auch interessieren: Pizzabäcker mit 35 Messerstichen niedergemetzelt: Seine Stimme lässt Tränen fließen
Kurze Zeit später stellte er sich der Polizei. Im Juni wurde er wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. (nf)
Anmerkungen oder Fehler gefunden? Schreiben Sie uns gern.