Schüsse in St. Georg: „Dieses Rumgeballer wie im Wilden Westen muss aufhören!“
Ein Mann hat im März 2024 vier Mal aus direkter Nähe auf einen anderen Mann gefeuert und ihn dabei lebensgefährlich verletzt. Es war eine Tat im Milieu: Opfer und Täter sollen Verbindungen zu einem berüchtigten Hamburger Drogen-Netzwerk haben. Im Prozess gibt die Richterin dem Angeklagten und seinem Umfeld die Schuld daran, dass in Hamburg zum Teil Zustände „wie im Wilden Westen“ herrschen und fällt am Donnerstag ein eindeutiges Urteil – trotz schwieriger Umstände.
Ahmed A. dreht sich noch einmal um, um den Menschen im Zuschauerraum hinter der Scheibe zu winken. Sie winken zurück, einige wischen sich hastig die Tränen aus den Augen. Gerade hat die Richterin das Urteil gesprochen: Acht Jahre Gefängnis wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und unerlaubtem Besitz von Waffen und Munition. „Wir haben es hier, wie so oft in letzter Zeit, mit einem Fall von organisiertem Verbrechen zu tun. Eine Welt, in der das archaische Recht des Stärkeren gilt“, sagt sie zu Beginn der Urteilsverkündung.
Ahmed A. schießt nach Shisha-Besuch vier Mal auf sein Opfer
Der 29-Jährige und sein Opfer Bashir H. (Name geändert) sollen Verbindungen in die Hamburger Drogen-Gruppierung „Haus Drei“ haben, in der regelmäßig Konflikte auf offener Straße ausgetragen werden. Sie halten fest zusammen, auch während des Prozesses. Das hat auch die Aufarbeitung dessen, was im vergangenen März passiert ist, so schwierig gemacht.
Rückblick auf den 31. März 2024: Ahmed A. besuchte mit seinem Bruder und einem Bekannten eine Shisha-Bar auf dem Steindamm (St. Georg). Sein späteres Opfer war ebenfalls in Begleitung vor Ort. Es gab wohl schon länger Unstimmigkeiten zwischen den beiden, vermutlich wegen Drogengeschäften. Näheres ließ sich im Laufe des Prozesses nicht feststellen. In dem Lokal selbst blieb alles friedlich.
Dann verließen alle die Bar. Die Begleitung von Bashir H. saß bereits in seiner Mercedes G-Klasse, als er umdrehte, weil er „noch etwas klären muss“. Vor dem Lokal kam es dann zu einem Streitgespräch zwischen Ahmed A. und dem Opfer. Ein Freund des Täters soll ein Messer gezogen haben, Bashir H. schlug zu, dann schoss Ahmed A. vier Mal aus direkter Nähe. Eine Kugel verfehlte die Lunge knapp und blieb in der Leber stecken. Die Täter flüchteten, das Opfer schleppte sich in Richtung Hauptbahnhof, wo es zusammenbrach – seinen herbeieilenden Begleitern befahl er, nichts zu sagen.
Wegen seiner lebensgefährlichen Verletzungen musste Bashir H. noch am selben Tag notoperiert werden. Ahmed A. wurde am 28. Juni am Frankfurter Flughafen gefasst, nachdem er erst nach Dubai und dann nach Thailand geflohen war.
Ahmed A. konnte sein Opfer gar nicht verfehlen
Ahmed A. beteuerte während des Prozesses, es sei Notwehr gewesen. Er habe das Opfer nur an Armen und Beinen treffen wollen. Er sei gar nicht sicher gewesen, ob er den Mann überhaupt getroffen habe. Laut der Richterin sei das ausgeschlossen: „Selbst ein ungeübter Schütze kann eine Person, die zwei Meter groß ist und so breit, dass nicht mal vollständige Röntgen-Aufnahmen von ihr gemacht werden können, nicht verfehlen.“ Die eigentliche Frage sei, warum Ahmed A. überhaupt eine Waffe bei sich trug. Zumal er nicht einmal ein Jahr zuvor bereits wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt wurde.
Der Angeklagte erklärte, er sei „besorgt gewesen, weil in Hamburg zuletzt viel passiert sei auch mit Schusswaffen“. Da er häufig auf dem Steindamm und in Shisha-Bars unterwegs ist, habe er Angst gehabt, es könne „sich etwas zusammenbrauen“. Bashir H., der sich aktuell vermutlich nach Russland abgesetzt hat, sei selbst ein gefährlicher Mann.
Urteil soll ein Zeichen gegen Gewalt auf Hamburgs Straßen setzen
Die Richterin erklärt: „Dass es am Steindamm gefährlich ist, ist zutreffend und das liegt an Menschen wie dem Angeklagten und seinesgleichen.“ Einige geladene Zeugen aus dem Umfeld des Täters hatten selbst eine lange Liste an Vorstrafen. Geldstrafen und Bewährung hätten sie nicht abgeschreckt. Sie wären immer wieder straffällig geworden und hätten nie versucht, sich von dem Milieu abzuwenden.
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Viele Zeugen wollten während des Prozesses nicht aussagen – aus Angst, oder weil sie das Rechtssystem ablehnen. Das Urteil soll laut der Vorsitzenden Richterin auch ein Zeichen nach außen senden: „Diese Zustände auf Hamburgs Straßen, dieses Rumgeballer wie im Wilden Westen, das muss aufhören!“