Mammut-Prozess gegen „White Tiger“: Gericht gibt Details bekannt
Der Prozess gegen den jungen Shahriar J. aus Hamburg-Marienthal, der sich im Internet „White Tiger“ nannte und Minderjährige zu Selbstverletzung und sogar zum Selbstmord getrieben haben soll, beginnt im Januar. Die MOPO hatte im November exklusiv berichtet, nun gab das Landgericht Hamburg die Termine offiziell bekannt.
Damit ist das Hauptverfahren in Sachen „White Tiger“ eröffnet und die Anklage der Staatsanwaltschaft unverändert zugelassen. Die Hauptverhandlung wird vor der Großen Strafkammer 27, einer Jugendkammer, stattfinden.
Prozess ist nicht öffentlich
Beginn ist, wie die MOPO bereits berichtet hat, der 9. Januar 2026 um 12 Uhr. Das Landgericht weist darauf hin, dass der Prozess nach einer Vorschrift des Jugendgerichtsgesetzes zwingend nicht öffentlich ist.
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Insgesamt sind 82 Hauptverhandlungstermine bis zum 17. Dezember 2026 anberaumt. Der heute 21-jährige Shahriar J. ist für 204 Straftaten angeklagt, die er zwischen Januar 2021 und September 2023 an mehr als 30 Kindern und Jugendlichen begangen haben soll.
Unter anderem geht es um einen Mord und fünf versuchte Morde. Weitere Anklagepunkte lauten auf schwere und gefährliche Körperverletzung, Nötigung zur Selbstverletzung sowie Herstellung, Besitz und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte.
„White Tiger“: Opfer stammen auch aus Hamburg
Shahriar J., der vor seiner Verhaftung an einer Hamburger Privatuni Medizin studierte, soll unter dem Pseudonym „White Tiger“ Teil der extremistischen, international vernetzten Online-Community „764“ gewesen sein. Die Mitglieder sollen aus sexueller Motivation heraus Kinder im Alter von elf bis 15 Jahren im Internet zu Gewalt gegen sich selbst gezwungen haben.

Die Kinder stammen früheren Angaben der Ermittler zufolge aus Deutschland, England, Kanada und den USA. Ein 13 Jahre alter US-Amerikaner wurde demnach in den Suizid getrieben. Eine 14-jährige Kanadierin habe versucht, sich umzubringen. Von den deutschen Opfern stammen den Behörden zufolge zwei aus Hamburg und eines aus Niedersachsen.
„White Tiger“: Sexuelle Erregung beim Beobachten des Todeskampfs
Um dem Ansinnen des Beschuldigten nach immer heftiger werdenden Inhalten nachzukommen, verletzten sich die Kinder in Livechats unter den Augen von Zuschauern selbst erheblich oder übten sexuelle Handlungen an sich aus. Hiervon soll „White Tiger“ Aufzeichnungen gefertigt haben, um den Kindern anschließend mit deren Veröffentlichung zu drohen. Die Forderung laut Anklage: noch gravierenderer Selbstverletzungen vor laufender Kamera.
In der 200-seitigen Anklageschrift heißt es, der Beschuldigte habe körperliche Lust dabei empfunden, wenn er anderen Leid antat. Der Beschuldigte soll gegenüber einer Geschädigten gesagt haben, es befriedige ihn sexuell, wenn er einem hübschen Mädchen beim Todeskampf zusehe. Einer Geschädigten soll er, hörbar erregt, seine Vorstellung mitgeteilt haben, wie er ihren Kopf von hinten greift, ihr das Messer an den Hals hält, sie an den Haaren zieht und sich vorstellt, wie er ihr den Kopf abhackt.
„White Tiger“ soll besonders verletzliche Kinder von sich abhängig gemacht haben
Dabei soll er besonders verletzliche Kinder in sozialen Medien emotional von sich abhängig gemacht haben, um die von ihm initiierte starke Verbundenheit unter anderem für die Erstellung kinder- und jugendpornografischer Aufnahmen auszunutzen.
„Das sind Abgründe, die nur schwer auszuhalten sind“, hatte Hamburgs Polizeipräsident Falk Schnabel gesagt, als er Mitte Juni die Öffentlichkeit erstmals über die mutmaßlichen Verbrechen informierte. Er hat damals kein bisschen übertrieben.
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