Gericht

Plötzlich geht alles ganz schnell: entscheidende Stunden für Christina Block

Christina Block, Ingo Bott und Gerhard Delling stehen im Gerichtssaal des Landgerichts Hamburg.
Christina Block und ihr Verteidiger Ingo Bott. Im Hintergrund: Blocks Lebensgefährte Gerhard Delling.

Christina Block wird sich erneut äußern – zum letzten Mal öffentlich.

Große Aufregung nach einem unscheinbaren Satz: „Das Selbstleseverfahren wird morgen abgeschlossen“, sagte die Vorsitzende Richterin Isabell Hildebrandt am Ende des 70. Verhandlungstags. Das ist wichtig, denn: Nach Abschluss des Selbstleseverfahrens wird sich Christina Block erneut äußern, so hat es ihr Verteidiger Bott schon vor Wochen angekündigt. Es werden entscheidende Stunden für die Mutter, die die Entführung ihrer Kinder in Auftrag gegeben haben soll.

Was Christina Block zu sagen hat, soll dermaßen umfangreich sein, dass sie laut ihrem Verteidiger zwei Tage dafür benötigt. So ein Vortrag braucht natürlich Vorbereitung. Ob man die Stellungnahme seiner Mandantin nicht vielleicht in die kommende Woche schieben könne, fragte ein betont höflicher (und von dem neuen Zeitplan etwas überrumpelter) Verteidiger Bott die Vorsitzende – und blitzte ab. Die Aussage seiner Mandantin sei „lange genug angekündigt“, so die Richterin kühl.

Für Christina Block, angeklagt, weil sie die Entführung ihrer Kinder in Auftrag gegeben haben soll, ist die sperrige „Stellungnahme zum Selbstleseverfahren“ die letzte Möglichkeit, öffentlich ihre Unschuld zu erklären. Es werden entscheidende Stunden.

Das „letzte Wort“ in der Öffentlichkeit

Dabei ist eine zweitägige „Erklärung zum Selbstleseverfahren“ in Prozessen eigentlich nicht üblich. Die Besonderheit im Fall von Christina Block: Das „letzte Wort“, in dem Angeklagte unmittelbar vor dem Urteil noch einmal alles in die Waagschale werfen können, das wird im Block-Prozess ohne Zuschauer stattfinden.

Dieses „letzte Wort“ ist ein hohes Recht: Das Gericht darf es nicht unterbrechen, es gab schon Verfahren, da haben Angeklagte tagelang gesprochen. Christina Block, so ist anzunehmen, wird ab Donnerstag die Gelegenheit nutzen, um noch einmal ihre Sicht auf den Tatvorwurf darzulegen, noch einmal zu erklären, warum sie mit der Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder nichts zu tun hatte. Und zwar, solange noch Publikum zuhört. Also eine Art öffentliches „letztes Wort“ vor dem echten „letzten Wort“.

Christina Block und ihre Sicht auf die Entführung

Bereits in ihrer ersten Aussage vor einem Jahr hatte sie über mehrere Tage geschildert, wie sie zunehmend verzweifelte, weil das deutsche Gerichtsurteil zu ihren Gunsten in Dänemark gar nichts zählte und die Kinder trotzdem beim Vater blieben. Dass sie aus Sorge um das Wohlergehen der Kinder viel Geld für Privatdetektive ausgegeben habe, aber niemals die gewaltsame Rückholung der Kinder in Auftrag gegeben hätte. Dass sie völlig ahnungslos gewesen sei, als die Israelis, die monatelang im Elysée-Hotel gelebt hatten, ihr am Neujahrstag 2024 plötzlich ihre beiden Kinder übergeben hätten. Auf einem Alpakahof in Süddeutschland.

Warum es plötzlich so schnell geht im Verfahren? Tatsächlich waren in der ursprünglichen Prozessplanung alle Verhandlungstage in dieser und der kommenden Woche für die erneute Befragung der polizeilichen Ermittlungsführerin reserviert. Danach wären drei Wochen Pause gewesen, Christina Block hätte ihre „Erklärung“ also irgendwann ab dem 21. September abgeben können.

Block-Prozess: Darum geht es nun so schnell

Aber: Die Planung ist hinfällig. Die Befragung der Beamtin hat nur einen Tag gedauert, plötzlich ist da viel freie Zeit – und die gedenkt die Vorsitzende Hildebrandt nicht zu verschwenden. Es geht nun zackzack. Statt in vier Wochen, heißt es nun: morgen.

Im „Selbstleseverfahren“ befassen sich die Prozessbeteiligten mit Schriftstücken (es können tausende sein), die nicht durch stundenlanges Vorlesen in ein Verfahren eingeführt werden sollen. Im Block-Verfahren sind das etwa zahlreiche Belege aus dem Hotel Elysée – aber auch das sichergestellte digitale „Tagebuch“ der Christina Block.

Bisher wurden ihre privaten Einträge in der Hauptverhandlung noch nicht behandelt, aber durch ihre angekündigte Stellungnahme dürften zumindest Teile davon bekannt werden. 

Block-Prozess: Plädoyers ohne Publikum

Grund für den Ausschluss der Öffentlichkeit in der letzten Phase des Mammutprozesses: Das Gutachten der Kinderpsychiaterin wurde nicht-öffentlich behandelt, um die Privatsphäre der Kinder zu schützen. Damit bei den Plädoyers nicht doch noch Teile daraus öffentlich werden, bleibt das Publikum bis zum Urteil ausgeschlossen.

Die Verteidiger, die in den Prozesspausen gerne Interviews geben, die in Podcasts auftreten und keine Kamerascheu kennen, müssen in einigen Wochen also ausgerechnet ihre Königsdisziplin, das feurige Plädoyer, ohne Publikum aufführen. Die Folge: Solange noch Publikum erlaubt ist, nutzen einige Verteidiger die Chance zu ausschweifenden Erklärungen – und werden von der Vorsitzenden Richterin immer wieder ausgebremst: „Bitte halten Sie keine vorgezogenen Plädoyers.“

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