Hamburg-Wilhelmsburg Moorwerder

Eine Straße in Moorwerder, einem Ortsteil von Wilhelmsburg (Symbolfoto) Foto: Anke Geffers

Nachbarn mit Beil erschlagen – Mordprozess gegen 42-Jährigen

Im September meldete sich ein Mann bei einer Polizeiwache und erklärte, er habe gerade seinen Nachbarn getötet. Am Tatort fanden Polizisten eine Leiche mit massiven Verletzungen – und am Elbufer ein Beil. Jetzt beginnt der Mordprozess gegen den 42-jährigen mutmaßlichen Täter.

Der blutige Angriff geschah am 29. September vergangenen Jahres gegen 20.30 Uhr in einem Mehrfamilienhaus in Wilhelmsburg. Laut Hamburger Staatsanwaltschaft soll sich der Angeklagte in dem Haus am Moorwerder Osterdeich von hinten an seinen Nachbarn (62) herangeschlichen und ihm unvermittelt mit dem Beil auf den Kopf geschlagen haben.

Als der Mann zu Boden ging, soll der 42-Jährige laut Anklage weiter zugeschlagen haben. Er kniete demnach auf dem Mann und schlug immer wieder mit der Beil auf ihn ein.


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Die Verletzungen waren verheerend: ein schweres Schädel-Hirn-Trauma, massive innere Verletzungen und ein enormer Blutverlust. Der Mann starb noch am Tatort.

Nach der Bluttat meldete sich der Angeklagte um kurz vor Mitternacht auf einer rund fünfzehn Minuten Autofahrt entfernten Polizeistation und erklärte den Beamten, er habe gerade seinen Nachbarn erschlagen. Die Polizei fuhr daraufhin zum Tatort, wo sie den leblosen Körper des Mannes fanden. Im Laufe der weiteren Ermittlungen fanden Beamte der Wasserschutzpolizei am Elbufer in Neuland auch die mutmaßliche Tatwaffe. Der 42-Jährige wurde festgenommen und am nächsten Tag einem Haftrichter vorgeführt. Seitdem sitzt er im Untersuchungsgefängnis.

Kann der mutmaßliche Täter bestraft werden?

Ab Montag startet der Prozess gegen ihn vor dem Hamburger Landgericht. Ein Gutachter geht vorläufig davon aus, dass der 42-Jährige zur Tatzeit möglicherweise schuldunfähig war – also wegen einer schweren psychischen Störung nicht für sein Handeln verantwortlich gemacht werden kann.

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Der Prozess läuft daher als sogenanntes Sicherungsverfahren. In solchen Fällen geht es vor Gericht nicht um eine Haftstrafe. Stattdessen entscheidet das Gericht, ob der Beschuldigte dauerhaft in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird. Außerdem kann die Öffentlichkeit bei diesem Verfahren ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.

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