Sie wollte keinen Sex, da erwürgte er sie beinahe – Gericht spricht Urteil
Ein 43-Jähriger soll seine Ehefrau nach einem eskalierten Streit um Geschlechtsverkehr fast zu Tode gewürgt haben. Seit Anfang Januar musste er sich unter anderem wegen versuchten Mordes vor dem Hamburger Landgericht verantworten.
Im Fall des brutalen Angriffs auf eine 41-Jährige im vergangenen September wurde der Angeklagte am Dienstag vor dem Landgericht Hamburg freigesprochen. Der Angeklagte sei bei der Tat in der Nacht zum 1. September vermindert schuldfähig gewesen, erklärte die Vorsitzende Richterin Birgit Woitas. Der Afghane leide unter einer paranoiden Schizophrenie. „Außerdem wurde eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet“, sagte eine Gerichtssprecherin.
Anklage nach Angriff auf Ehefrau
Nach einem gemeinsamen Ausflug mit der Familie hatte der Mann mit Zustimmung seiner Frau in der Familienwohnung an der Rodigallee (Marienthal) übernachtet. In der Nacht forderte er sie zum Sex auf, was die 41-Jährige zunächst ablehnte. Schließlich erklärte sie, dass sie dem Geschlechtsverkehr zustimme, sich aber nicht aktiv beteiligen wolle.
Daraufhin rastete der 43-Jährige so sehr aus, dass er sich auf ihren Oberkörper kniete und ihr mit beiden Händen die Luft abdrückte. Die Frau war kurz vor einer Ohnmacht, konnte den Mann aber von sich stoßen und um Hilfe rufen. Ihr 17-jähriger Sohn eilte sofort ins Zimmer und stieß seinen Vater beiseite. Auch die ältere Tochter kam hinzu. Gemeinsam hielten die Kinder den Vater fest und warfen ihn schließlich aus der Wohnung. Der 43-Jährige beschimpfte seine Kinder als „Bastarde“.
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Die Mutter erlitt mehrere Würgemale, Einblutungen im Gesicht und ein Lungenödem (Flüssigkeitsansammlung). Sie befand sich nach dem Angriff in akuter Lebensgefahr und lag zwei Tage im Krankenhaus. Bis heute leide sie nach Angaben der Richterin unter den psychischen Folgen der Tat.
Angeklagter war schon in der Vergangenheit gewalttätig
Rechtlich sei die Tat ein versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, sagte Woitas. Die Anklage hatte auf versuchten Mord gelautet. Wegen seiner Erkrankung und der nicht auszuschließenden Schuldunfähigkeit sei der Angeklagte jedoch freizusprechen. Er stelle aber eine Gefahr für die Allgemeinheit dar und müsse darum in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen werden.
Schon in der Vergangenheit sei der Angeklagte gegen seine Frau gewalttätig geworden und habe sie gewürgt, was die Familie aber nicht angezeigt habe. Auch mit anderen unbekannten Personen, von denen er sich verfolgt fühlte, habe er sich in der Öffentlichkeit Auseinandersetzungen geliefert.
Ehefrau verzeiht ihm
Der Angeklagte sei bereits Ende 2024 für zweieinhalb Monate in einer Psychiatrie behandelt worden. Medikamente hätten seinen Zustand wesentlich verbessern können. Doch nach der Entlassung habe sich sein Betreuer nach Angaben der Familie nicht ausreichend um ihn gekümmert. Die Frau beschaffte über einen Arzt Medikamente, die er vermutlich aus Angst vor Vergiftung nicht regelmäßig einnahm. In seinem Verfolgungswahn glaubte er nicht nur, dass seine Frau ihn betrogen habe, sondern auch eine Mörderin sei. Während des Prozesses rief er nach Angaben von Woitas im Gerichtssaal: „Hätte ich sie doch getötet!“
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Die Richterin äußerte die Hoffnung, dass sich der Zustand des Angeklagten durch die Einnahme von Medikamenten verbessern werde. Seine Familie stehe zu ihm. Seine afghanische Ehefrau habe als Zeugin vor Gericht gesagt, dass sie ihm verziehen habe. „Er sei ein guter Mensch und Ehemann“, zitierte Woitas die Frau. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/mp)
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