Überfall

Den Angeklagten (l., 3.v.l., 4.v.r.) werden versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung und schwere räuberische Erpressung vorgeworfen. Sie sollen einen Überfall auf einen Senior in Eißendorf begangen haben. Foto: Annika Ehlers

Nach Überfall auf 81-Jährigen: Angeklagte sehen sich als betrunkene Mitläufer

Im Prozess um den brutalen Überfall auf einen 81-jährigen Rentner in Eißendorf stellen sich zwei der drei Angeklagten als überforderte Mitläufer dar. Ihr Tenor: viel Alkohol, eine dumme Unternehmung – und eine Eskalation, mit der sie nicht gerechnet hätten.

Am Montag wurden am Landgericht Hamburg die Aussagen von zwei der drei Angeklagten verlesen. Beide beteuern, sie hätten nichts mit dem ungeheuerlichen Überfall auf den Senioren zu tun gehabt – stattdessen seien sie unter falschen Angaben zum Tatort gelockt und unter Drohungen zu Mittätern gemacht worden.

„Am besagten Vortag war ich auf einem Dorffest. Dort wurde getrunken“, erklärte der 25-jährige Emre T. Er habe mit seinem Cousin Yasin L. die ganze Nacht gefeiert. Später habe er in einer Bar den Mitangeklagten Marcel W. kennengelernt. Dieser habe behauptet, der Senior schulde ihm aus einer Gärtner-Tätigkeit mehrere tausend Euro, man solle ihn lediglich „als Zeugen“ begleiten.

Cousins hätten „unter Schock“ ausgeraubt

L. bestätigte das. W. habe ihnen zudem einen Teil des Geldes als Belohnung angeboten. Vor dem Haus des Senioren hätten sie rund eine halbe Stunde im Auto gewartet, dann geklingelt. Als der 81-Jährige öffnete, habe W. ihm „ohne Vorwarnung“ ins Gesicht geschlagen. „Da waren wir natürlich direkt schockiert“, so L.

Nach ihrer Schilderung drängte W. sie ins Haus und schrie sie an, Wertgegenstände zu suchen. Man habe „unter Schock“ gehandelt. Den Mitangeklagten schildern beide als unberechenbar: L. hätte von Anfang an ein „mulmiges Gefühl“ gehabt und sei nur seinem Cousin zuliebe mitgekommen.

Schließlich habe der Rentner gesagt, im Keller liege Bargeld. Gemeinsam seien sie die Treppe hinuntergegangen. Dort sei der Satz gefallen: „Wir müssen ihn jetzt umbringen. Er hat uns gesehen.“ Für die Cousins sei damit eine Grenze überschritten gewesen. „Auf keinen Fall, sowas machen wir nicht“, so L. Emre T. räumte indes ein, das Kabel am Geländer befestigt zu haben, mit dem der Rentner erhängt werden sollte. Er habe jedoch geglaubt, es solle lediglich zum Fesseln dienen. Schließlich seien sie durch die Terrassentür geflüchtet.

Viele Ungereimtheiten offen

Ihre Darstellung vor Gericht: zwei betrunkene Cousins, die sich auf ein „Schuldnergespräch“ eingelassen hätten und dann in ein Gewaltverbrechen hineingeraten seien. Die neue Perspektive lässt allerdings viele Fragen offen – etwa warum sie, als eigentlich Unbeteiligte, während der teilweise üblen Misshandlungen durch ihren Mitangeklagten nicht eingriffen.

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Ob die Kammer ihnen diese Rolle abnimmt oder darin eher eine abgestimmte Verteidigungsstrategie erkennt, dürfte sich in den kommenden Verhandlungstagen zeigen. Dann sollen unter anderem eine Rechtsmedizinerin und der geschädigte 81-Jährige Rentner selbst aussagen.

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