Gericht
Nach Gewaltexzess in der Innenstadt: Urteil gegen die Täter gefallen
Im Oktober wurde ein 20-Jähriger vor einer Diskothek brutal zusammengetreten. Jetzt fiel das Urteil gegen die Täter.
Zwei junge Männer (22 und 25) sind am Freitag vor dem Hamburger Landgericht zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt worden. Sie sollen einen 20-Jährigen nach einem Discobesuch brutal geschlagen und getreten haben.
Wegen gemeinschaftlichen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung erhielt der Jüngere eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung, der Ältere wurde zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Zu dem Gewaltexzess kam es am frühen Morgen des 31. Oktober 2025 vor der Diskothek „Die Insel“ im Levantehaus an der Mönckebergstraße. Das spätere Opfer soll sich gegen 5 Uhr unter Drogeneinfluss an der Schlange der wartenden Gäste vorbeigedrängelt haben, was bei einigen nicht gut ankam.
Wie eine Videoaufnahme zeigte, die vor Gericht abgespielt wurde, stürzten sich daraufhin mehrere Männer auf den 20-Jährigen. Sie jagten ihn über die Straße, schubsten ihn und traten immer wieder auf ihn ein. Auch als er bereits wehrlos am Boden lag und kaum noch bei Bewusstsein war, sollen sie immer wieder auf Kopf und Körper des hilflosen Mannes eingetreten haben.
Die Staatsanwaltschaft warf dem 22-Jährigen vor, den bereits bewusstlosen Mann hochgezogen und wieder zu Boden gestoßen zu haben. Dabei habe er tödliche Verletzungen in Kauf genommen. Mehrfach soll er auf ihn eingetreten haben, mindestens einmal gegen den Kopf. Der 25-jährige Angeklagte habe zudem nach Absprache dreimal von oben wuchtig auf den Kopf des Opfers eingetreten. Die Staatsanwältin sprach beim Prozessauftakt im April von einem „gemeinsamen Tatplan“. Erst als Passanten auf die Szene aufmerksam wurden und sich näherten, flüchteten die Angreifer in Richtung Rathausmarkt.
Schwellungen und blutende Wunden am Kopf
Das Opfer erlitt Schwellungen und blutende Wunden an Kopf und Gesicht. Es wurde im Asklepios St. Georg behandelt.
Die Verteidigung hatte für den 25-Jährigen eine Haftstrafe von nicht mehr als drei Jahren gefordert. Für den 22-jährigen Angeklagte forderte die Verteidigung eine Bewährungsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren.
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