Tötungsdelikt in Bramfeld.

Der damals 19-Jährige hatte seiner Mutter mit einer Harpune in den Kopf geschossen. Foto: News5/René Schröder

Mutter mit Harpune ermordet: BGH entscheidet über Hamburger Urteil

Das Urteil im Fall des tödlichen Angriffs mit einer Harpune auf eine Mutter in Wandsbek ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der Hamburger Strafkammer als unbegründet verworfen. Damit bleibt die bereits angeordnete Unterbringung des Mannes in einem psychiatrischen Krankenhaus bestehen.

Das Landgericht Hamburg hatte am 8. Juli 2025 entschieden, den damals 19-jährigen Angeklagten dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik unterzubringen. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Mann seine Mutter heimtückisch tötete, jedoch aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung schuldunfähig war. Mit der Entscheidung des BGH vom 27. Januar 2026 ist dieses Urteil nun endgültig.

Mit Harpune zwei Pfeile in den Kopf geschossen

Nach den Feststellungen des Gerichts soll der Angeklagte in der Nacht zum 15. Dezember 2024 seine auf dem Wohnzimmersofa schlafende Mutter angegriffen haben. Zunächst schoss er mit einer Harpune zwei Aluminiumpfeile in ihren Kopf, wodurch sie bewusstlos wurde.

Wegen Mordes an seiner Mutter muss der Angeklagte (r.) in die Psychiatrie. Er hatte mit einer Harpune zwei Pfeile auf sie geschossen. picture alliance/dpa | Carola Großewilde
Wegen Mordes an seiner Mutter muss der Angeklagte in die Psychiatrie. Er hatte mit einer Harpune zwei Pfeile auf sie geschossen.
Wegen Mordes an seiner Mutter muss der Angeklagte (r.) in die Psychiatrie. Er hatte mit einer Harpune zwei Pfeile auf sie geschossen.

Anschließend fügte er ihr mit einem Messer mehrere Schnittverletzungen zu, unter anderem im Bereich von Kopf und Hals. Die Frau starb wenig später noch in der gemeinsamen Wohnung.

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Die Strafkammer ging von Mord aus Heimtücke aus. Zugleich stellten die Richter fest, dass der Angeklagte an einer schweren psychischen Erkrankung leidet, deren genaue Ausprägung bislang nicht abschließend geklärt ist. Aus diesem Grund wurde keine Haftstrafe verhängt, sondern die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. (rei)

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