Mutter mit 50 Messerstichen getötet – erstmals Details über tödliche Attacke

Die Tatorte in Hoheluft-West (l.) und Marienthal.
Die Tatorte in Hoheluft-West (l.) und Marienthal

Im Prozess gegen einen 25-Jährigen, der seine Mutter mit 50 Messerstichen getötet und anschließend seine Stiefmutter angegriffen hat, ist das Urteil gefallen: Das Landgericht geht davon aus, dass der junge Mann unter paranoider Schizophrenie leidet und zum Zeitpunkt der Taten schuldunfähig war. Es erging der Beschluss, dass er weiterhin in einer psychiatrischen Klinik untergebracht wird. Da der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, wurden bei der Urteilsverkündung am Freitag erstmals Details zu den Angriffen bekannt.

Was genau passiert ist an jenem 17. Februar 2025 in der Wohnung der Mutter (58) in Hoheluft-West bleibt auch nach der Beweisaufnahme ein Rätsel. Fest steht, dass der Sohn seine Mutter mit mehr als 50 Messerstichen getötet hat, zwölf davon in Gesicht und Kopf. Mutter und Sohn lebten zusammen. „Er hat seine Mutter geliebt“, sagt die Vorsitzende Richterin Woitas: „Der Anlass der Tat bleibt unklar.“

Prozess: Angeklagter Sohn könnte Stimmen gehört haben

Nach der Tötung der Mutter, die das Gericht rechtlich als Totschlag bewertet, fuhr der Sohn zur Adresse seines Vaters in Marienthal, traf aber nur seine Stiefmutter (51) an, die er aus dem Schlaf gerissen habe. „Ich habe Scheiße gebaut“, hat er zu ihr gesagt, und: „Ihr hattet recht, man kann nicht mit Mama zusammenleben, sie nutzt alle nur aus.“ Wie er zu dieser Aussage kam, bleibt ungeklärt, Vater und Stiefmutter sollen so etwas nie gesagt haben. Laut Sachverständiger könnte er auch in dieser Situation Stimmen gehört haben.

Der Angeklagte mit seinem Verteidiger vor Gericht.
Der Angeklagte (l.) mit seinem Verteidiger vor Gericht.

Die Ehefrau des Vaters habe angeboten, ihm etwas zu essen zu machen, als ihr Stiefsohn unvermittelt von seitlich hinten mit einem Messer auf sie einstach. Diesen Angriff wertet die Kammer als heimtückischen Mordversuch. Die Frau schilderte, dass sie einen Schnitt in die Kehle nur verhindern konnte, weil sie das Kinn senkte. Sie hat sichtbare Narben im Gesicht.

Auch auf die Stiefmutter ging er los

Nur dem beherzten Eingreifen ihres Mieters verdankt sie ihr Leben, aber auch er wurde von dem Stiefsohn attackiert. Dass er weniger stark verletzt wurde, lag nur daran, dass „das Messer schon erheblich verbogen war“, so die Vorsitzende. Den Angriff auf ihn und später auch noch auf zwei Polizeibeamte wertete das Gericht als gefährliche Körperverletzung. Der Mieter stoppte den Angreifer schließlich, indem er ihm ein Fleischermesser entgegenhielt.

Beide, die Stiefmutter und der Mieter, haben den Prozess als Nebenkläger verfolgt und leiden weiterhin unter dem Angriff. Der Mieter konnte nicht weiter in seiner Wohnung leben, leidet unter posttraumatischer Belastungsstörung. Auch die Stiefmutter hat ihre gut bezahlte Arbeit verloren, die Ehe ist belastet, weil der Vater weiterhin Kontakt zum Sohn hält. Ihre „kleine Familie“, zu der sie auch ihren Mieter gezählt hatte, sei auseinandergebrochen, hatte die Frau im Prozess gesagt.

Angeklagter litt unter paranoider Schizophrenie

Seit seiner Jugend litt der junge Mann offenbar unter paranoider Schizophrenie, die nie behandelt wurde, weder medikamentös noch durch eine Therapie. Die Schulzeit sei von außen betrachtet „normal“ bis zum Abitur verlaufen, so die Vorsitzende. Danach geriet er in eine Cannabis-Abhängigkeit bei dem Versuch, die Stimmen in seinem Kopf durch Drogen zu dämpfen.

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Wie viele Jahre der Verurteilte in psychiatrischer Unterbringung bleiben muss, entscheidet eine Strafvollstreckungskammer zusammen mit den Ärzten. „Ich spreche mein Mitgefühl für die Nebenkläger und den Vater aus“, schließt die Vorsitzende ihre Urteilsbegründung: „Ich sehe aber auch die Tragik auf der Seite des Angeklagten, der damit leben muss, dass er seine Mutter getötet hat, die er geliebt hat. Und der seiner Stiefmutter und einem Unbeteiligten Schäden zugefügt hat, unter denen sie ihr Leben lang leiden werden.“

Im Prozess gegen einen 25-Jährigen, der seine Mutter mit 50 Messerstichen getötet und anschließend seine Stiefmutter angegriffen hat, ist das Urteil gefallen: Das Landgericht geht davon aus, dass der junge Mann unter paranoider Schizophrenie leidet und zum Zeitpunkt der Taten schuldunfähig war. Es erging der Beschluss, dass er weiterhin in einer psychiatrischen Klinik untergebracht wird. Da der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, wurden bei der Urteilsverkündung am Freitag erstmals Details zu den Angriffen bekannt.