Gericht

Muss Christina Block in U-Haft? Entscheidung steht fest

Christina Block und Ingo Bott gehen im Landgericht Hamburg zum Gerichtssaal.
Christina Block und ihr Verteidiger Ingo Bott

Die Unternehmerin hatte einer Gutachterin einen ominösen Umschlag mit Beweismitteln übergeben.

Es war der Paukenschlag am 64. Prozesstag im Block-Prozess: Die Kammer prüfe einen Haftbefehl gegen Christina Block, teilte die Vorsitzende Richterin mit. Grund: Die Unternehmerin, angeklagt wegen der Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder, hatte der Gutachterin einen Umschlag mit nicht-öffentlichen Beweismitteln übergeben. Inzwischen steht fest: Die Unternehmerin kommt mit einem blauen Auge davon. 

„Derzeit werden keine Maßnahmen gegen die Angeklagte erlassen“, so Gerichtssprecher Florian Vogelsang zur MOPO. Heißt: Sollten keine neuen Erkenntnisse im Zusammenhang mit der Übergabe des ominösen Umschlags auftauchen, bleibt das seltsame Vorgehen der Christina Block ohne Konsequenzen.

Tatsächlich hat – bei aller Empörung – auch die Staatsanwaltschaft keinen Antrag auf einen Haftbefehl gestellt. Theoretisch könnte die Kammer die Angeklagte auch ohne einen Antrag in U-Haft schicken, sieht aber offenbar davon ab.

Christina Block: Beweismittel weitergegeben

Was war geschehen? Gutachterin Mareike Schüler-Springorum, Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, hatte der Kammer am 27. Juli mitgeteilt, dass sie bei einem Gespräch im Haus von Christina Block einen Umschlag von der Angeklagten erhalten habe. Inhalt: Noch nicht gestellte Beweisanträge des Verteidigers Ingo Bott, sowie der Brief einer Block-Bekannten. In den Beweisanträgen ging es um den Kindsvater Stephan Hensel, und zwar in einer „ehrabschneidenden Weise“, wie dessen Anwalt sagte. Der Brief der Bekannten, aus dem die Vorsitzende im Gerichtssaal kurz zitierte, war offenbar extra mit Dingen gespickt, die die Sachverständige aus Sicht der Absenderin wissen sollte.

Mareike Schüler-Springorum sitzt im Saal des Landgerichts Hamburg während des Prozesses um mutmaßliche Kindesentführung.
Gutachterin Mareike Schüler-Springorum hat von Christina Block einen Umschlag mit Beweismitteln erhalten.

Die Vorsitzende Isabell Hildebrandt war hörbar aufgebracht über Christina Blocks Verhalten, sprach von „versuchter Verdunklung“. Die Beweismittel seien „in einer konspirativen Art und Weise“ und „an der Kammer vorbei“ an die Gutachterin gegeben worden.

Als Verdunklung gilt juristisch alles, was die Aufklärung einer Straftat erschwert, egal ob Spuren verwischt, Beweise manipuliert – oder Zeugen beeinflusst werden. Die Gutachterin gilt als „sachverständige Zeugin“. Ihre Aufgabe: die Folgen der Entführung auf die Psyche der Kinder zu untersuchen, und festzustellen, welche seelischen Verletzungen bereits vorher vorgelegen haben.

Sie habe der Gutachterin nur bei der Anamnese helfen wollen, also der Gesundheitsgeschichte der Kinder, behauptete Christina Block. Und dass diese sich bereit erklärt habe, die noch nicht gestellten Beweisanträge an sich zu nehmen. Mareike Schüler-Springorum bestreitet diese Darstellung. Sie habe nur nach dem Gesprächsprotokoll einer Tochter gefragt, nicht nach Beweisanträgen oder einem Brief. Sie sei „überrascht“ gewesen über den Inhalt des Umschlags.

Da Christina Block bereits im November verwarnt worden war, weil sie Kontakt zu Zeugen aufgenommen hatte, wählte die Vorsitzende bei dem neuen Vorfall scharfe Worte – beließ es am Ende aber dabei.

Christina Block: keine Gründe für U-Haft

Für die U-Haft gibt es drei Gründe: Fluchtgefahr (Christina Block ist zuverlässig an jedem Prozesstag erschienen), Wiederholungsgefahr (die Entführung der Kinder wird sich nicht wiederholen) und: Verdunklungsgefahr. Auch diese sieht die Kammer offenbar als nicht gegeben an, denn: Es gibt nicht mehr viel zu verdunkeln, da die Beweisaufnahme nahezu abgeschlossen ist. Allein die Ermittlungsführerin der Polizei, die bereits umfangreich ausgesagt hat, soll im August für eine weitere Befragung geladen werden.

Ingo Bott: „Warnschuss angekommen“

Christina Block hatte am 64. Prozesstag erklärt: „Ich hatte kein Interesse daran, zu verdunkeln oder zu beeinflussen.“ Ihr Verteidiger Ingo Bott hatte ergänzt: „Der Warnschuss ist angekommen.“

Anschließend wurde die Öffentlichkeit vom Verfahren ausgeschlossen: In dem Gutachten geht es um die Privatsphäre der Kinder, die geschützt werden soll. Auch der kommende Prozesstag, Freitag, der 7. August, wird ohne Zuschauer stattfinden, da Mareike Schüler-Springorum weiterhin ihr Gutachten vorträgt und Fragen beantwortet.

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