Raubüberfall auf Shell-Tankstelle in Wilstorf – Täter hatte ein Hakenkreuz Tattoo

Ein Mann hält eine Pistole. (Symbolfoto) Foto: dpa

Aushilfs-Geldeintreiber vor Gericht: Familie des Schuldners wüst bedroht

Mit massiven Drohungen und Gewalt sollen zwei Männer versucht haben, eine offene Forderung beim Vater eines angeblichen Schuldners einzutreiben – darunter auch die Androhung, das Haus zu übernehmen oder die Ehefrau und Tochter zur Prostitution zu zwingen. Jetzt stehen sie vor Gericht.

Am 25. Mai 2023 sollen die beiden Männer laut Staatsanwaltschaft vor der Haustür des Mannes in Rahlstedt erschienen sein. Sie forderten ihn demnach auf, sein Haus zur Begleichung von Schulden seines Sohnes zu überschreiben. Für den Fall der Weigerung sollen sie mit der Zwangsprostitution von Ehefrau und Tochter gedroht haben. Als der Mann auf seinen Sohn verwies, sollen sie zudem die Küchenfenster mit einem Stein beschädigt und beim Weggehen eine unechte Schusswaffe gezeigt haben.

Einer der Angeklagten sitzt in Untersuchungshaft

Der Geschädigte überwies weder Geld noch überschrieb er das Haus. Ob und in welcher Höhe die angeblichen Schulden tatsächlich bestehen, ist unklar. Fest steht hingegen der Tatvorwurf gegen beide Angeklagte: gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung, Bedrohung, versuchte schwere räuberische Erpressung sowie Sachbeschädigung.

Einer der beiden Angeklagten wird am Montag von einem Justizbeamten in den Saal des Amtsgerichts Wandsbek gebracht. Er wirkt aufmerksam, trägt ein blau-kariertes Hemd und sitzt mit gefalteten Händen da. Auch der zweite Angeklagte sitzt aufrecht im Saal, die langen Haare zum Zopf gebunden, mit schwarzer Brille im Harry-Potter-Stil.

Angeklagte sollen weiteren Mann bedroht und verletzt haben

Bereits rund anderthalb Jahre vor dem Vorfall sollen die beiden laut Anklage gemeinsam auffällig geworden sein. Im November 2021 sollen sie einen Mann mit einem Mercedes bis in die Kelloggstraße in Jenfeld verfolgt und ihn dort mit Lichthupe zum Anhalten gebracht haben. Anschließend sollen sie ihn geschubst und mit einem Tierabwehrspray in Pistolenform attackiert haben. Der Mann erlitt eine Gesichtsverletzung und eine Hornhautverletzung. Zudem wird einem der Angeklagten mehrfaches Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen.

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Für den Montag waren mehrere Zeugen geladen, die jedoch nicht erschienen. Nach Einschätzung des Gerichts ist es wahrscheinlich, dass sie sich nicht äußern werden, um sich nicht selbst zu belasten. Sie müssen jeweils ein Ordnungsgeld von 200 Euro zahlen und sollen am nächsten Verhandlungstermin am 5. Mai erneut geladen werden.

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