Messerattacke am Jungfernstieg: Richterin meint es gut – und warnt den Angeklagten
In fünf Tagen hat Arman D. (Name geändert) Geburtstag. Doch statt mit Kuchen und Freunden eine Party zu feiern, wird er seinen 30. in Untersuchungshaft verbringen. Vor knapp einem halben Jahr soll Arman D. am Alsteranleger des Jungfernstiegs auf einen anderen Mann losgegangen sein, ihn mit einem Messer schwer verletzt haben. Jetzt ist der noch 29-Jährige wegen versuchten Totschlags angeklagt. Er sagt zu dem Vorwurf am ersten Prozesstag nichts. Doch zum Schluss kommen direkte Worte der Richterin.
Im schwarzen Kapuzenpulli und in Jeans kommt Arman D. am 13. Januar zu seinem Prozessauftakt ins Landgericht Hamburg. Er sitzt mit dem Rücken zum Publikum, die Zuschauer erhaschen nur einen kurzen Blick auf das Gesicht des Mannes. Er sieht jung aus, Dreitagebart – und schon dreht er den Kopf weg.
Am Abend des 9. Juli 2025 soll Arman D. am Jungfernstieg einen anderen Mann angegriffen haben. Mithilfe eines Klappmessers mit 8,5 Zentimeter langer Klinge soll er gegen 20.18 Uhr einen Mann mehrfach attackiert haben.
Der 31-Jährige erlitt Schnittverletzungen am Arm und Oberkörper. Mithilfe von Zeugen konnte das Opfer seinen Angreifer abwehren. „Als D. merkte, dass er den Angriff nicht zu Ende führen konnte, flüchtete er“, so der Staatsanwalt.
Häufige Polizeieinsätze am Jungfernstieg
Es ist nicht das erste Mal, dass der Jungfernstieg zum Tatort wird. Bereits seit Jahren geraten hier immer wieder vorwiegend junge Menschen aneinander, es kommt zu Schlägereien oder, wie in D.s Fall, zu Messerangriffen.
Seit Juni 2023 gibt es daher die Sonderkommission „Alster“. Sie patrouillieren als festes Team, sprechen auffällige Jugendliche an, erteilen Platzverweise. Laut Polizei Hamburg hat sich die Lage am Jungfernstieg seitdem beruhigt. Genaue Fallzahlen für den Jungfernstieg allein gibt es nicht.
Richterin zum Angeklagten: „Überlegen Sie es sich“
Seit dem 22. Juli sitzt der Angeklagte in Untersuchungshaft. Zivilfahnder hatten ihn in Wandsbek festgenommen. Auch die Wohnung des Angeklagten in Tonndorf wurde durchsucht.
Wie es überhaupt zu der Tat kam, ist unklar. Arman D. verweigert am ersten Verhandlungstag die Aussage. Sein Verteidiger kündigt aber eine Teileinlassung zum nächsten Termin an.
Als die Vorsitzende ihn daraufhin fragt, in welche Richtung die Einlassung gehen soll, antwortet der Verteidiger schlicht: „32.“ Die Vermutung liegt nahe, dass er damit Paragraf 32 des Strafgesetzbuches meint, der sich auf Notwehr bezieht.
Vor Ende der Sitzung wendet sich die Richterin an Arman D.
Bevor die Richterin die Sitzung beendet, wendet sie sich direkt an Arman D. „Herr D., ich sage Ihnen mal was. Der höchste Strafmilderungsgrund, der am meisten wiegt, ist ein Geständnis. Falls an dem Fall etwas dran sein sollte, überlegen Sie es sich nochmal. Das sage ich Ihnen aus Fürsorgegründen.“
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Sie hält kurz inne, dann sagt sie: „Ich will Ihnen dazu sagen: Es gibt ein Video des Tatgeschehens.“ Von der Reaktion des Angeklagten auf diese Aussage ist nichts zu sehen. Er verlässt eilig den Saal.
Für den Prozess sind insgesamt zehn Termine angesetzt. Der nächste findet am 14. Januar statt. Mit einem Urteil wird Ende Februar gerechnet.