Messer-Drohung im Klassenraum: Hilfskraft (24) soll Elfjährigen bedroht haben
Sie soll einen Grundschüler bedroht und getreten haben – nun muss sich eine 24-Jährige vor Gericht verantworten.
Nachdem sie einen Elfjährigen mit einem Taschenmesser bedroht haben soll, wehrt sich eine Förderkraft vor dem Amtsgericht St. Georg nun gegen einen Strafbefehl.
Der 24-jährigen Angeklagten werden Nötigung in Tateinheit mit Bedrohung sowie zwei Fälle vorsätzlicher Körperverletzung vorgeworfen.
Angeklagte soll Elfjährigen getreten haben
Laut Anklage soll die Frau im Jahr 2024 während ihrer Tätigkeit an einer Grundschule einem elfjährigen Schüler ein Taschenmesser gezeigt haben. Der Junge soll sich zuvor im Unterricht nicht regelkonform verhalten haben. Die Angeklagte soll von ihm verlangt haben, die Tafel abzuwischen. Als der Schüler der Aufforderung nicht sofort nachkam, soll sie ihre Forderung wiederholt und ihm gedroht haben, ihn andernfalls abzustechen. Daraufhin habe der Elfjährige die Tafel gesäubert.
Zudem wird der Frau vorgeworfen, den Schüler an einem Tag an den Haaren und am Ohr gezogen und ihm am folgenden Tag gegen den Oberschenkel getreten zu haben.
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Förderkräfte unterstützen den regulären Unterricht durch die gezielte, individuelle Betreuung von Schülern. Der Prozess, in dem die Angeklagte sich gegen einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen wehrt, beginnt am Montag um 9 Uhr. Eine Fortsetzung ist vorgesehen. (mp)
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